§24i SGB V – Aktuelle Werte 2026

Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

GKV-Leistung, AG-Zuschuss und Mutterschutzfristen berechnen

Mehrling/Frühgeburt → Schutzfrist nach Geburt: 12 Wochen (statt 8 Wochen)

Ihre Leistungen (§24i SGB V)

Mutterschutz Beginn04.06.2026
Mutterschutz Ende10.09.2026
Tage gesamt98 Tage
GKV-Leistung/Tag (max. 13 €)13,00
AG-Zuschuss/Tag53,67
GKV gesamt1.274,00
AG-Zuschuss gesamt5.259,33
Gesamtleistung6.533
GKV zahlt max. 13 €/Tag. Ihr Arbeitgeber stockt auf Ihren täglichen Nettoverdienst auf. Das Nettogehalt wird für den Mutterschutz nicht gekürzt.
Berechnung gemäß §24i SGB V. Individuelle Abweichungen möglich.§24i SGB V – Aktuelle Werte 2026

Mutterschaftsgeld 2026: Anspruch, Berechnung und Schutzfristen

Werdende Mütter, die gesetzlich krankenversichert und in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld gemäß §24i SGB V. Die Leistung sichert das Einkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen – zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie in der Regel Ihr volles Nettogehalt weiter.

Max. 13 €/Tag

GKV-Leistung (Krankenkasse)

100 % Netto

Mit AG-Zuschuss gezahlter Betrag

6 + 8 Wochen

Mutterschutzfrist (vor + nach Geburt)

Mutterschutzfrist: Dauer und Besonderheiten

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) legt feste Schutzfristen fest, in denen ein Beschäftigungsverbot gilt:

ZeitraumDauerHinweis
Vor der Geburt6 WochenFreiwillige Arbeit möglich (Verzicht widerrufbar)
Nach der Geburt (regulär)8 WochenAbsolutes Beschäftigungsverbot
Frühgeburt / Mehrlinge12 WochenVerlorene Tage vor der Geburt werden angehängt
Kind mit Behinderung12 WochenVerlängerung auf Antrag der Mutter

Wichtig: Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, auf die Schutzfrist nach der Entbindung angerechnet. So gehen keine Schutzwochen verloren.

So wird das Mutterschaftsgeld berechnet

Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist:

Tagesnetto = Nettolohn der letzten 3 Monate ÷ 90 Tage

Krankenkasse = max. 13,00 € pro Kalendertag

AG-Zuschuss = Tagesnetto − 13,00 €

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Ø Nettolohn / Monat2.800,00 €
Nettolohn 3 Monate8.400,00 €
Tagesnetto (÷ 90)93,33 €
Krankenkasse / Tag13,00 €
AG-Zuschuss / Tag80,33 €
Gesamtleistung / Tag93,33 €

Bei 14 Wochen Schutzfrist (98 Tage) ergibt sich: 98 × 93,33 € = ca. 9.146 € Gesamtleistung, davon 1.274 € von der Krankenkasse und 7.872 € als Arbeitgeberzuschuss.

Sonderfälle: PKV, Minijob und Selbstständige

Privat versichert

Statt GKV-Mutterschaftsgeld erhalten PKV-Versicherte einmalig max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der AG-Zuschuss fällt entsprechend höher aus – das Netto wird weiterhin vollständig gezahlt.

Minijob (bis 556 €)

Geringfügig Beschäftigte ohne eigene GKV-Mitgliedschaft erhalten ebenfalls max. 210 € vom BAS. Ein AG-Zuschuss entfällt, da kein regelmäßiges Nettogehalt über 13 € / Tag gezahlt wird.

Selbstständige (GKV)

Freiwillig GKV-versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ein Arbeitgeberzuschuss entfällt naturgemäß.

Nach dem Mutterschutz: Elterngeld beantragen

Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Eltern Elterngeld beantragen. Die Mutterschutz-Monate werden dabei auf den Elterngeldbezug angerechnet. Das Basiselterngeld beträgt 65–67 % des Voreinkommens (max. 1.800 €/Monat). Planen Sie frühzeitig mit dem Elterngeld-Rechner, wie sich Mutterschutz- und Elterngeldmonate optimal kombinieren lassen.

Tipp: Den Antrag auf Elterngeld können Sie bereits vor der Geburt vorbereiten. Er muss spätestens 3 Monate nach Beginn des gewünschten Bezugszeitraums bei der Elterngeldstelle eingehen – rückwirkend wird maximal für 3 Monate gezahlt.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Was ist Mutterschaftsgeld und wer zahlt es?+
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse für erwerbstätige Schwangere. Die GKV zahlt maximal 13 € pro Kalendertag. Zusätzlich leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss, der zusammen mit dem Krankenkassenbetrag das bisherige durchschnittliche Nettogehalt ergibt.
Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?+
Die reguläre Mutterschutzfrist umfasst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Vor der Geburt nicht genommene Tage werden nach der Geburt angehängt.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet?+
Grundlage ist der durchschnittliche kalendertägliche Nettoverdienst der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Vom Tagesnetto wird der Kassenbetrag (max. 13 €) abgezogen – die Differenz zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Erhalten privat versicherte Frauen auch Mutterschaftsgeld?+
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten anstelle des GKV-Mutterschaftsgeldes eine einmalige Zahlung von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeberzuschuss wird dann entsprechend höher angesetzt, sodass ebenfalls das volle Nettogehalt gezahlt wird.
Was passiert, wenn das Kind zu früh oder zu spät kommt?+
Bei einer Frühgeburt wird die vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Schutzfrist auf die Zeit nach der Entbindung angerechnet, plus die regulären 8 (bzw. 12) Wochen. Kommt das Kind nach dem errechneten Termin, verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt – die 8 Wochen danach bleiben vollständig erhalten.