NEU: 259 EUR/Kind ab Januar 2026

Kindergeld-Rechner 2026: 259 EUR pro Kind berechnen

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, BMFSFJ

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Für Vergleich Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

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259 Euro pro Kind und Monat – so viel Kindergeld gibt es ab Januar 2026. Das sind 4 Euro mehr als 2025 und 9 Euro mehr als 2024. Klingt wenig, macht aber pro Jahr 108 Euro mehr pro Kind aus. Der Kindergeld-Rechner 2026 berechnet Ihr monatliches und jährliches Kindergeld – und zeigt ob für Sie der Kinderfreibetrag (9.756 Euro je Kind) steuerlich günstiger ist.

Kindergeld 2026: Was hat sich geändert?

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat – eine Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 (255 Euro) und um 9 Euro gegenüber 2024 (250 Euro). Seit 2023 gilt: Gleiches Kindergeld für jedes Kind – egal ob erstes, zweites oder drittes. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, familienservice.de)

1 Kind/Jahr

+48 EUR

mehr als 2025

2 Kinder/Jahr

+96 EUR

mehr als 2025

3 Kinder/Jahr

+144 EUR

mehr als 2025

Automatische Anpassung: Bestehende Kindergeld-Empfänger müssen nichts tun. Die Familienkasse zahlt automatisch den höheren Betrag ab Januar 2026. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Auch der Kinderfreibetrag ist gestiegen: Von 9.600 EUR (2025) auf 9.756 EUR je Kind (+156 EUR) im Jahr 2026. (Quelle: familienportal.berlin.de)

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundvoraussetzungen für den Anspruch (§ 62 ff. EStG): Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Es gibt keine Einkommensgrenze für das Kindergeld – jeder Elternteil hat Anspruch, unabhängig vom Einkommen. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch. (Quelle: DGB, Bundesagentur für Arbeit)

✅ Anspruch besteht für

  • Leibliche Eltern und Adoptiveltern
  • Stiefeltern (wenn Kind im Haushalt)
  • Pflegeeltern (wenn Kind im Haushalt)
  • Großeltern (wenn Eltern ausfallen)

📅 Altersgrenzen

  • 0–18 Jahre: Automatisch, kein Nachweis
  • bis 21 Jahre: Wenn arbeitslos gemeldet
  • bis 25 Jahre: Wenn in Ausbildung/Studium
  • Kein Limit: Bei Behinderung

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Kindergeld wird grundsätzlich ausgezahlt – ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet und die Differenz erstattet. (Quelle: kindergeld.org, Finanz.de 11.01.2026)

Rechenbeispiel: Familie, 2 Kinder, 100.000 EUR gemeinsam steuerpflichtig

Kindergeld gesamt:2 × 259 × 12 = 6.216 EUR/Jahr
Kinderfreibetrag:2 × 9.756 = 19.512 EUR
Steuerersparnis (34% Grenzsteuersatz):6.634 EUR
Freibetrag günstiger um:+418 EUR

Wann der Freibetrag günstiger ist: Ab ca. 75.000 EUR zu versteuerndem Einkommen (ledig, 1 Kind) bzw. ca. 100.000 EUR (verheiratet, 1 Kind). Wichtig: Kindergeld trotzdem beantragen! Das Finanzamt verrechnet es automatisch. Wer keinen Antrag stellt, verliert Geld!

Dazu kommt der Kinderzuschlag (KiZ): Bei geringem Einkommen bis zu 297 EUR/Kind/Monat zusätzlich zum Kindergeld! Voraussetzung: Das eigene Einkommen reicht nicht für den gesamten Familienbedarf. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Kindergeld beantragen: So geht's

📋 Was wird benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • IBAN / Bankverbindung
  • Bei Ausbildung: Ausbildungsnachweis

⚠️ Wichtig: Rückwirkung nur 6 Monate!

Wer spät beantragt, verliert Geld. Gleich nach der Geburt beantragen!
Online: arbeitsagentur.de/familie

Wo beantragen: Online unter arbeitsagentur.de/familie-und-kinder, per Post (Formular KG1 an die Familienkasse) oder persönlich bei der lokalen Agentur für Arbeit. Die Bearbeitung dauert normalerweise 4–8 Wochen – Online-Anträge oft schneller.

Änderungen immer melden: Umzug, Kind zieht aus, Kind heiratet, Ausbildungsende – all das muss umgehend der Familienkasse gemeldet werden!

Häufige Fragen zum Kindergeld 2026