259 Euro pro Kind und Monat – so viel Kindergeld gibt es ab Januar 2026. Das sind 4 Euro mehr als 2025 und 9 Euro mehr als 2024. Klingt wenig, macht aber pro Jahr 108 Euro mehr pro Kind aus. Der Kindergeld-Rechner 2026 berechnet Ihr monatliches und jährliches Kindergeld – und zeigt ob für Sie der Kinderfreibetrag (9.756 Euro je Kind) steuerlich günstiger ist.
Kindergeld 2026: Was hat sich geändert?
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat – eine Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 (255 Euro) und um 9 Euro gegenüber 2024 (250 Euro). Seit 2023 gilt: Gleiches Kindergeld für jedes Kind – egal ob erstes, zweites oder drittes. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, familienservice.de)
1 Kind/Jahr
+48 EUR
mehr als 2025
2 Kinder/Jahr
+96 EUR
mehr als 2025
3 Kinder/Jahr
+144 EUR
mehr als 2025
Automatische Anpassung: Bestehende Kindergeld-Empfänger müssen nichts tun. Die Familienkasse zahlt automatisch den höheren Betrag ab Januar 2026. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Auch der Kinderfreibetrag ist gestiegen: Von 9.600 EUR (2025) auf 9.756 EUR je Kind (+156 EUR) im Jahr 2026. (Quelle: familienportal.berlin.de)
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundvoraussetzungen für den Anspruch (§ 62 ff. EStG): Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Es gibt keine Einkommensgrenze für das Kindergeld – jeder Elternteil hat Anspruch, unabhängig vom Einkommen. Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch. (Quelle: DGB, Bundesagentur für Arbeit)
✅ Anspruch besteht für
- Leibliche Eltern und Adoptiveltern
- Stiefeltern (wenn Kind im Haushalt)
- Pflegeeltern (wenn Kind im Haushalt)
- Großeltern (wenn Eltern ausfallen)
📅 Altersgrenzen
- 0–18 Jahre: Automatisch, kein Nachweis
- bis 21 Jahre: Wenn arbeitslos gemeldet
- bis 25 Jahre: Wenn in Ausbildung/Studium
- Kein Limit: Bei Behinderung
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?
Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Kindergeld wird grundsätzlich ausgezahlt – ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet und die Differenz erstattet. (Quelle: kindergeld.org, Finanz.de 11.01.2026)
Rechenbeispiel: Familie, 2 Kinder, 100.000 EUR gemeinsam steuerpflichtig
Wann der Freibetrag günstiger ist: Ab ca. 75.000 EUR zu versteuerndem Einkommen (ledig, 1 Kind) bzw. ca. 100.000 EUR (verheiratet, 1 Kind). Wichtig: Kindergeld trotzdem beantragen! Das Finanzamt verrechnet es automatisch. Wer keinen Antrag stellt, verliert Geld!
Dazu kommt der Kinderzuschlag (KiZ): Bei geringem Einkommen bis zu 297 EUR/Kind/Monat zusätzlich zum Kindergeld! Voraussetzung: Das eigene Einkommen reicht nicht für den gesamten Familienbedarf. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Kindergeld beantragen: So geht's
📋 Was wird benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
- IBAN / Bankverbindung
- Bei Ausbildung: Ausbildungsnachweis
⚠️ Wichtig: Rückwirkung nur 6 Monate!
Wer spät beantragt, verliert Geld. Gleich nach der Geburt beantragen!
Online: arbeitsagentur.de/familie
Wo beantragen: Online unter arbeitsagentur.de/familie-und-kinder, per Post (Formular KG1 an die Familienkasse) oder persönlich bei der lokalen Agentur für Arbeit. Die Bearbeitung dauert normalerweise 4–8 Wochen – Online-Anträge oft schneller.
Änderungen immer melden: Umzug, Kind zieht aus, Kind heiratet, Ausbildungsende – all das muss umgehend der Familienkasse gemeldet werden!
