Aktualisiert 2026 – BEEG & BMFSFJ

Elterngeld-Rechner 2026

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Quelle: Bundesministerium für Familie (BMFSFJ)

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Elterngeld 2026 – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Mütter oder Väter nach der Geburt beruflich pausieren oder kürzertreten. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Drei Varianten stehen zur Wahl: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Welche Kombination am meisten bringt, hängt von Einkommen, Arbeitszeit und Familienplanung ab.

Wie viel Elterngeld gibt es?

Der Ersatzsatz liegt bei 65 % bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens. Wer vorher weniger als 1.000 EUR netto verdient hat, bekommt mehr: Pro 2 EUR unter der Grenze steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte – bis maximal 100 %.

ParameterBasiselterngeldElterngeldPlus
Ersatzrate65–67 %65–67 % (halbiert)
Minimum300 EUR/Monat150 EUR/Monat
Maximum1.800 EUR/Monat900 EUR/Monat
Bezugsdauer (beide Eltern)max. 14 Monatemax. 28 Monate
Teilzeit erlaubt?max. 32 h/Wochemax. 32 h/Woche

Einkommensgrenze 2026

Seit April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch komplett.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – Rechenbeispiel

Anna verdient 2.800 EUR netto. Nach der Geburt will sie 10 Monate pausieren, ihr Partner Paul nimmt 2 Monate.

VarianteAnnas ElterngeldDauerSumme Anna
Basiselterngeld1.800 EUR10 Monate18.000 EUR
ElterngeldPlus900 EUR20 Monate18.000 EUR
ElterngeldPlus + Teilzeit (20h)900 EUR + Teilzeitgehalt20 Monate18.000 EUR + Teilzeit

Die Gesamtsumme ist bei voller Pause identisch. Der große Vorteil von ElterngeldPlus: Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt das Teilzeitgehalt zusätzlich – und das über einen längeren Zeitraum.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Antragsberechtigt sind alle Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Das umfasst Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und auch Studierende. Adoption, Pflegschaft und gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind ebenfalls abgedeckt.

Seit April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen. Früher lagen die Grenzen bei 200.000 EUR für Alleinerziehende und 300.000 EUR für Paare. Diese Absenkung betrifft laut Bundesregierung rund 30.000 Familien pro Jahr.

Nicht erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR (Basiselterngeld) oder 150 EUR (ElterngeldPlus). Das gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner und Langzeitstudenten.

EU-Bürger mit Arbeitnehmerfreizügigkeit und Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit erlaubt, sind ebenfalls berechtigt. Wer eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt, muss mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig gewesen sein.

So berechnet die Elterngeldstelle das Einkommen

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Angestellten zählen die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind werden ausgeklammert.

Selbstständige müssen das Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid vorlegen. Da Steuerbescheide oft 1–2 Jahre zurückliegen, kann das für Gründer nachteilig sein.

Achtung bei Einmalzahlungen

Seit 2015 fließen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Provisionen nicht mehr in die Berechnung ein. Nur laufendes Arbeitsentgelt zählt. Das senkt die Bemessungsgrundlage für viele Beschäftigte deutlich.

Die Elterngeldstelle rechnet mit einer pauschalen Steuer- und Sozialabgabenberechnung – nicht mit dem tatsächlichen Netto auf der Gehaltsabrechnung. Kirchensteuer wird berücksichtigt, wenn der Antragsteller kirchensteuerpflichtig ist.

Elterngeld bei Teilzeit – Zuverdienst richtig planen

Während des Elterngeldbezugs darf man bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Verdienst wird allerdings angerechnet: Die Elterngeldstelle berechnet die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Nettoeinkommen und zahlt davon 65 %.

SituationNetto vorherTeilzeit-NettoElterngeldGesamt
Volle Pause2.500 EUR0 EUR1.625 EUR1.625 EUR
Teilzeit 20 h2.500 EUR1.200 EUR845 EUR2.045 EUR
Teilzeit 30 h2.500 EUR1.900 EUR390 EUR2.290 EUR

Die Tabelle zeigt: Teilzeit lohnt sich finanziell fast immer. Selbst bei 20 Stunden liegt das Gesamteinkommen rund 420 EUR über dem reinen Elterngeld. Und bei ElterngeldPlus wird dieser Vorteil über die doppelte Bezugsdauer gestreckt.

Partnerschaftsbonus: Bis zu 4 Extra-Monate

Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24–32 Stunden pro Woche), gibt es bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Das lohnt sich vor allem bei zwei gut verdienenden Partnern.

Voraussetzung: Beide müssen mindestens 2 und maximal 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig in Teilzeit sein. Seit 2024 gelten strengere Regeln beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld – nur noch maximal 1 gemeinsamer Monat.

Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngelds, mindestens aber 75 EUR pro Monat. Voraussetzung: Im Haushalt lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren.

Bei Zwillingen oder Mehrlingen gibt es einen Zuschlag von 300 EUR pro weiterem Kind auf das Basiselterngeld. Bei Drillingen also 600 EUR extra. Allerdings wurde der gleichzeitige Basiselterngeldbezug für Mehrlinge seit 2024 auf einen Monat beschränkt – ElterngeldPlus bleibt die bessere Wahl.

Für Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin) gelten Sonderregelungen: Bis zu 4 zusätzliche Basiselterngeldmonate und Ausnahmen von der Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug.

Elterngeld beantragen: Fristen und Unterlagen

Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt werden. Wichtig: Elterngeld wird maximal für 3 Monate rückwirkend gezahlt. Wer zu spät beantragt, verliert Geld.

Benötigte Unterlagen sind die Geburtsurkunde des Kindes (Kopie), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Selbstständige reichen den letzten Steuerbescheid ein.

In den meisten Bundesländern kann der Antrag inzwischen auch digital über das Portal ElterngeldDigital gestellt werden. Die Bearbeitungszeit variiert stark: In Berlin dauert es oft 8–12 Wochen, in Bayern häufig nur 4–6 Wochen.

Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutz) gelten automatisch als erstes und zweites Elterngeld-Monat.

PhaseLeistungWer zahlt?
6 Wochen vor GeburtMutterschaftsgeld + AG-ZuschussKrankenkasse + Arbeitgeber
8 Wochen nach GeburtMutterschaftsgeld (= Elterngeld Monat 1+2)Krankenkasse + Arbeitgeber
Ab Monat 3Elterngeld (65–67 % Netto)Elterngeldstelle (Staat)

Netto-Einkommen optimieren: 3 legale Strategien

1

Steuerklasse rechtzeitig wechseln

Der verdienende Elternteil wechselt in Steuerklasse III (höheres Netto → höheres Elterngeld). Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein.

2

Überstunden vorher abbauen

Einmalzahlungen wie Überstunden, Boni und Provisionen werden seit 2015 nicht mehr zum Elterngeld-Einkommen gezählt. Regelmäßiges Gehalt maximieren, Extras vorverlegen.

3

Werbungskosten senken

Weniger Werbungskosten = höheres Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum = höheres Elterngeld. Pauschbeträge lieber nach der Geburt geltend machen.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich 2026?
Das Elterngeld beträgt 2026 65% bis 67% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Minimum: 300 EUR/Monat. Maximum: 1.800 EUR/Monat (bei Nettoeinkommen über 2.770 EUR/Monat). Bei niedrigem Einkommen unter 1.000 EUR Netto steigt der Prozentsatz auf bis zu 100%. (Quelle: § 2 BEEG, BMFSFJ 2026)
Wer bekommt 2026 kein Elterngeld mehr?
Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 EUR haben seit 1. April 2025 keinen Anspruch mehr. Diese Grenze gilt 2026 unverändert für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Das betrifft ca. 30.000 Paare jährlich und spart dem Staat ca. 250 Millionen EUR. (Quelle: Bürger-Geld.org, Bundesregierung, IW Institut der Deutschen Wirtschaft)
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld: 65–67% des Nettos, mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR/Monat. Bezugsdauer: bis zu 14 Monate (wenn beide Eltern nehmen). ElterngeldPlus: Hälfte des Basisbetrags (max. 900 EUR/Monat), ABER doppelte Bezugsdauer (bis 28 Monate). Ideal wenn Sie in Teilzeit arbeiten! Partnerschaftsbonus: Wenn beide 24–32h/Woche in Teilzeit – bis zu 4 weitere Monate! (Quelle: BMFSFJ, § 4 BEEG)