Naegele-Regel + SSW

Geburtstermin-Rechner

Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche berechnen

Medizinischer Hinweis: Dieser Rechner liefert nur Orientierungswerte. Verbindliche Angaben macht Ihr Arzt oder Ihre Hebamme.
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Den Geburtstermin berechnen: Medizin hinter der Naegele-Regel

Die Vorfreude auf ein Baby beginnt oft schon mit der Frage: „Wann kommt es?" Der errechnete Entbindungstermin (ET) ist die medizinische Antwort – und basiert auf einer über 200 Jahre alten Formel, die der Arzt Franz Karl Naegele 1812 entwickelt hat. Bis heute ist sie der weltweit gültige Standard.

Unser Geburtstermin-Rechner berechnet nicht nur den ET, sondern auch die aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW), den Start der drei Trimester und wichtige Meilenstein-Termine im Mutterpass.

Die Naegele-Regel – So wird der ET berechnet

Grundlage ist der erste Tag der letzten Regelblutung (LMP – Last Menstrual Period). Die Formel:

ET = LMP + 7 Tage − 3 Monate + 1 Jahr

Rechenbeispiel

Letzte Periode: 12. April 2025
+ 7 Tage = 19. April
− 3 Monate = 19. Januar
+ 1 Jahr = 19. Januar 2026 → Errechneter Geburtstermin

Die Formel setzt einen 28-tägigen Menstruationszyklus voraus. Eine Schwangerschaft dauert 280 Tage (= 40 Schwangerschaftswochen) ab dem letzten Periode-Beginn – was biologisch gesehen 38 Wochen nach der Befruchtung entspricht.

Zykluslänge-Korrektur bei kürzeren oder längeren Zyklen

Hat Ihr Zyklus eine andere Länge als 28 Tage, verschiebt sich der Eisprung – und damit der tatsächliche Empfängniszeitpunkt. Die korrigierte Formel:

Korrekturformel

ET (korrigiert) = ET nach Naegele + (eigene Zykluslänge − 28 Tage)

  • Zyklus 21 Tage → ET − 7 Tage (früher)
  • Zyklus 35 Tage → ET + 7 Tage (später)

Hinweis: Der genauste ET ergibt sich aus dem kombinierten Befund: Naegele-Regel + Ultraschall-Messung der embryonalen Scheitel-Steiß-Länge (SSL) in SSW 11–14. Weichen Naegele und Ultraschall um mehr als 5 Tage ab, wird der ET nach Ultraschall festgelegt.

Nur 4 % der Babys kommen am errechneten Termin

Der errechnete Geburtstermin ist ein statistischer Mittelwert, kein Versprechen. Die Realität in Zahlen:

4 %
Geburt exakt am ET
80 %
innerhalb von ±2 Wochen
SSW 37–42
„Termingerechter" Bereich

Eine Geburt vor SSW 37+0 gilt als Frühgeburt; ab SSW 42+0 als Übertragung. Beim Kaiser Wilhelm-Institut wurden in einer historischen Studie sogar Schwangerschaftslängen von 240–320 Tagen dokumentiert – biologische Variation ist enorm.

Die drei Trimester: Was passiert wann?

TrimesterSSWEntwicklung & Wichtiges
Erstes TrimesterSSW 1–13Organgenese, Herzschlag ab SSW 6, Ersttrimester-Screening SSW 11–14, Fehlgeburtsrisiko am höchsten
Zweites TrimesterSSW 14–27Kindsbewegungen spürbar ab SSW 18–22, Organscreening-Ultraschall SSW 20, Mutterschaftsgeld-Antrag möglich
Drittes TrimesterSSW 28–40CTG-Überwachung ab SSW 36–37, Mutterschutz ab SSW 34 (6 Wochen vor ET), Geburtsvorbereitungskurs, Vorbereitung Klinikkoffer

Wichtige Vorsorge-Meilensteine im Mutterpass

Diese Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sollten fest eingeplant werden:

SSW 11–14

Ersttrimester-Screening (Nackenfalten-Ultraschall)

Messung der fetalen Nackenfalte, Chromosomenanomalien-Risiko-Bewertung (optional: NIPT)

SSW 18–22

Organscreening (Großer Ultraschall)

Detaillierte Beurteilung aller Organe, Herzfehler-Ausschluss, Lagebeurteilung

SSW 28–32

3. Ultraschall / Biometrie

Wachstumskontrolle, Schätzgewicht, Plazenta-Position, Fruchtwassermenge

Ab SSW 36

CTG-Überwachung

Herztonüberwachung des Kindes, Wehen-Messung ab 37. SSW bei Verdacht

Finanzielle Planung rund um die Geburt

Ein Kind verändert auch die Finanzen erheblich. Planen Sie frühzeitig:

  • Mutterschaftsgeld: Gilt 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt – berechnen Sie es mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner
  • Elterngeld: 12–14 Monate, 65–67 % des Nettolohns (ElterngeldPlus möglich)
  • Kindergeld: 255 € monatlich ab der Geburt, automatisch zu beantragen
  • Kinderfreibetrag: Steuerliche Alternative zum Kindergeld bei höheren Einkommen
  • Babypauschale der GKV: Einige Kassen zahlen Sonderleistungen für Neugeborene

Planen Sie Ihren Mutterschaftsgeldbezug sobald der ET feststeht – die Meldung beim Arbeitgeber ist gesetzlich spätestens 3 Monate vor dem Mutterschutzende erforderlich.

Häufige Fragen zum Geburtstermin-Rechner

Wie wird der Geburtstermin berechnet (Naegele-Regel)?+
Die Naegele-Regel berechnet den errechneten Geburtstermin (ET) aus dem ersten Tag der letzten Regelblutung (LMP): LMP + 7 Tage − 3 Monate + 1 Jahr. Beispiel: Letzte Periode am 1. März 2025 → + 7 Tage = 8. März → − 3 Monate = 8. Dezember → + 1 Jahr = 8. Dezember 2025 = errechneter ET. Die Formel setzt einen 28-tägigen Zyklus voraus.
Was passiert, wenn mein Zyklus nicht 28 Tage hat?+
Bei Zyklen unter oder über 28 Tagen verschiebt sich der tatsächliche Eisprungtermin. Die Naegele-Regel wird entsprechend korrigiert: Bei einem 35-tägigen Zyklus addieren Sie 7 Tage zum errechneten Termin; bei einem 21-tägigen Zyklus subtrahieren Sie 7 Tage. Formel: ET (korrigiert) = ET (Naegele) + (Zykluslänge − 28) Tage. Unser Rechner berücksichtigt diese Anpassung automatisch.
Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?+
Nur etwa 4 % aller Babys werden genau am errechneten Termin geboren. 80 % kommen innerhalb von ±2 Wochen rund um den ET zur Welt. Eine Schwangerschaft gilt von SSW 37+0 bis SSW 41+6 als termingerecht. Früher als SSW 37 gilt als Frühgeburt; ab SSW 42+0 spricht man von Übertragung, die medizinisch begleitet wird.
Was sind die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft?+
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für: Ersttrimester-Screening (SSW 11–14, Nackenfalten-Ultraschall), Organultraschall (SSW 18–22), Große Ultraschalluntersuchung (SSW 28–32), CTG-Überwachungen ab SSW 36–37, sowie reguläre Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen bis SSW 32, danach alle 2 Wochen. Der Mutterpass dokumentiert alle relevanten Befunde.
Wann beginnt der Mutterschutz und wann das Mutterschaftsgeld?+
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Beschäftigungsverbot auf Wunsch) und endet 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen). Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse während des Mutterschutzes gezahlt: bis zu 13 € täglich aus der GKV, den Rest bis zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner.