70% Brutto | Max. 78 Wochen

Krankengeld-Rechner

Krankengeld ab dem 43. Tag berechnen

1 Tag42 (Ende LFZ)78 Wochen
Krankengeld
70,35 EUR/Tag
2.110,50 EUR/Monat
Regelentgelt/Tag (Brutto/30)116,67 EUR
70% davon (max. 184,17 EUR)81,67 EUR
Max. 90% Netto70,35 EUR
Max. Krankengeld 2026120,75 EUR/Tag

Krankengeld (niedrigster Wert)70,35 EUR/Tag
Restanspruch
Noch 70 Wochen (496 Tage)
Maximum: 78 Wochen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit)

Krankengeld 2026: Berechnung, Höhe und Anspruch

Wer länger krank ist, muss nach den ersten sechs Wochen nicht allein dastehen: Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sichert das Einkommen, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Doch wie hoch ist das Krankengeld wirklich — und wie lange wird es bezahlt? Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung Schritt für Schritt, nennt alle aktuellen Sätze für 2026 und zeigt typische Rechenbeispiele.

Krankengeld vs. Lohnfortzahlung

In den ersten 6 Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber 100 % des Gehalts weiter (Entgeltfortzahlung). Ab der 7. Woche springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein — das ist jedoch deutlich niedriger als das Nettogehalt.

So wird das Krankengeld berechnet

Das Krankengeld richtet sich nach dem sogenannten Regelentgelt — dem beitragspflichtigen Bruttogehalt der letzten abgerechneten Periode vor der Krankschreibung. Aus diesem Regelentgelt werden zunächst zwei Obergrenzen ermittelt; der niedrigere Wert ist maßgebend:

70 %

des beitragspflichtigen Bruttoentgelts (Regelentgelt)

90 %

des Nettoentgelts (Nettovergleichsbetrag)

Gezahlt wird immer der geringere Betrag. Für die meisten Arbeitnehmer gilt daher de facto die 70-%-Brutto-Regel — nur bei sehr hohen Sozialabzügen greift die 90-%-Netto-Schranke korrigierend ein.

Das errechnete Brutto-Krankengeld unterliegt dann noch eigenen Sozialabgaben (ohne KV-Beitrag), sodass das Netto-Krankengeld nochmals um rund 11–12 % niedriger ausfällt.

Beitragsbemessungsgrenze und maximales Krankengeld 2026

Das Krankengeld ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Berechnung unberücksichtigt.

Kennzahl2026
BBG KV/PV monatlich5.812,50 €
BBG KV/PV täglich (÷ 30)193,75 €
Max. Brutto-Krankengeld täglich (70 %)135,63 €
Max. Netto-Krankengeld tägl. (nach ~12 % Abzügen)≈ 119 €

Praxisbeispiel: 4.000 € Bruttogehalt

Tägliches Regelentgelt: 4.000 € ÷ 30 = 133,33 €. Brutto-Krankengeld: 133,33 × 0,70 = 93,33 €/Tag. Nach RV 9,3 % + ALV 1,3 % + PV 1,7 % = 12,3 %: Netto-Krankengeld ≈ 81,85 €/Tag, also rund 2.455 € im Monat.

Welche Sozialabgaben werden vom Krankengeld abgezogen?

Das Brutto-Krankengeld gilt nicht als »Arbeitslohn«, ist aber sozialversicherungspflichtig — mit einer wichtigen Ausnahme: Kein GKV-Beitrag wird abgezogen, denn die Krankenversicherung zahlt ja das Krankengeld selbst.

SozialversicherungArbeitnehmer-Anteil 2026Hinweis
Rentenversicherung (RV)9,30 %Hälfte des Gesamtbeitrags (18,6 %)
Arbeitslosenversicherung (ALV)1,30 %Hälfte des Gesamtbeitrags (2,6 %)
Pflegeversicherung (PV)1,70 – 2,00 %Kinderlose zahlen höheren Beitrag
Krankenversicherung (KV)0 %Entfällt während des Krankengeldbezugs

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Gesetzlich geregelt ist die Bezugsdauer in § 48 SGB V: Für dieselbe Erkrankung hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist). Davon sind die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abzuziehen — effektiv bleiben also bis zu 72 Wochen Krankengeld übrig.

6 Wochen

Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (100 % Gehalt)

72 Wochen

Max. Krankengeldbezug (GKV zahlt, ~70 % Brutto)

3 Jahre

Blockfrist (78 Wochen innerhalb von 36 Monaten)

Nach Ausschöpfung der 78 Wochen kann bei rechtzeitigem Antrag Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld als Anschlussleistung beantragt werden. Wer danach wieder arbeitsfähig wird und mindestens 6 Monate beschäftigt war, erhält für dieselbe Erkrankung erneut Krankengeld.

Ablauf: Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

1

Arzt aufsuchen und AU-Bescheinigung ausstellen lassen

Spätestens am 4. Krankheitstag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegen. Seit 2023 wird die eAU (elektronische AU) direkt vom Arzt an Arbeitgeber und Krankenkasse übermittelt.

2

Arbeitgeber informieren

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer informieren — auch dann, wenn noch keine AU ausgestellt ist.

3

Ab der 7. Woche: Krankengeld beantragen

Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung automatisch, sofern die AU lückenlos vorliegt. Eine ausdrückliche Antragstellung ist in der Regel nicht nötig, aber ratsam, um den Anspruch zu sichern.

4

AU-Bescheinigungen lückenlos einreichen

Wichtig: Die AU-Bescheinigungen müssen lückenlos aneinander anschließen. Entsteht auch nur eine Lücke von einem Tag ohne ärztlich bestätigte AU, kann der Krankengeldanspruch erlöschen.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Nicht alle gesetzlich Versicherten erhalten im Krankheitsfall Krankengeld. Folgende Gruppen sind ausgeschlossen:

  • Beamte (erhalten Beamtenbesoldung weiter und ggf. Beihilfe)
  • Mini-Jobber (§ 8 SGB IV), sofern kein Krankengeldanspruch vereinbart
  • Selbstständige ohne freiwilliges Krankengeld-Wahlrecht (Tarif P)
  • Bezieher von ALG II / Bürgergeld (erhalten Krankengeld erst ab 6 Wochen, Organisation über Jobcenter)
  • Studierende (ohne Arbeitsverhältnis)
  • Rentner (kein Krankengeldanspruch bei Bezug voller Altersrente)

Krankengeld optimieren: Tipps und Hinweise

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Wer nach langer Krankheit schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehrt, erhält während dieser Phase weiterhin Krankengeld — selbst wenn wieder stundenweise gearbeitet wird.

Wechsel der Krankenkasse während des Bezugs

Wer während eines laufenden Krankengeldbezugs die Krankenkasse wechselt, hat keine Nachteile — der Anspruch ruht beim Versicherungsverhältnis, nicht bei der Kasse. Ein Kassenwechsel während der Erkrankung ist jedoch nur eingeschränkt möglich.

Verwandte Leistungen

Für Mütter greift das Mutterschaftsgeld (während der Schutzfristen vor und nach der Geburt), das ebenfalls von der Krankenkasse berechnet und ausgezahlt wird, jedoch andere Sätze und Regelungen hat.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie wird das Krankengeld 2026 berechnet?+
Das Krankengeld berechnet sich aus dem sogenannten Regelentgelt (durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Wochen bzw. letzten 3 Monate). Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % dieses Regelentgelts – maximal jedoch 90 % des Nettolohns. Der niedrigere der beiden Werte gilt. Von diesem Brutto-Krankengeld werden noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (zusammen ca. 12 %) abgezogen. Krankenversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?+
Bei derselben Erkrankung besteht ein Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren – abzüglich der ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das bedeutet: Effektiv zahlt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Frist neu. Wer innerhalb von 3 Jahren an zwei verschiedenen Krankheiten erkrankt, kann zwei separate Ansprüche haben.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Krankengeld 2026?+
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) beträgt 2026 monatlich 5.812,50 € (= 69.750 € jährlich). Nur dieser Betrag wird für die Berechnung des maximalen Krankengelds herangezogen. Wer mehr verdient, erhält trotzdem nur Krankengeld basierend auf dieser Grenze. Das maximale tägliche Krankengeld (brutto) liegt damit bei etwa 136,89 € (5.812,50 € × 70 % ÷ 30 Tage).
Welche Sozialabgaben werden vom Krankengeld abgezogen?+
Vom Brutto-Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bzw. 2,0 % für Kinderlose ab 23 Jahren) abgezogen. Zusammen sind das ca. 12–12,3 %. Gesundheitsversicherungsbeiträge werden dagegen nicht einbehalten, da man im Krankengeld-Bezug beitragsfrei in der GKV versichert ist.
Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?+
Kein Anspruch auf Krankengeld besteht für: Beamte (sie erhalten Beihilfe und Gehaltsfortzahlung), freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Krankengeldanspruch (z. B. selbstständig Tätige im Basistarif), Mini-Jobber (geringfügig Beschäftigte unter 538 €/Monat), Studierende sowie Personen, die ausschließlich ALG II (Bürgergeld) beziehen. Selbstständige können gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags Krankengeld ab der 43. Woche vereinbaren.