Rentenbesteuerung-Rechner 2026
Besteuerungsanteil 86 % | Rentenbeginn 2026Berechne deine Nettorente nach Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung – basierend auf deinem Rentenbeginn-Jahr.
Rentenbesteuerung & Nettorente berechnen
Bruttorente vor Steuern und Sozialabgaben
Bestimmt den Besteuerungsanteil: 86 % für Rentenbeginn 2026
Mieteinnahmen, Zinsen, Nebenjob etc. (0 = nur Rente)
PV-Beitrag: 3,4 % (mit Kindern)
Wie werden Renten in Deutschland besteuert?
Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise stärker besteuert. Es gilt das Kohortenprinzip: Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt davon ab, in welchem Jahr du erstmals Rente bezogen hast. Wer 2026 in Rente geht, muss 86 % seiner Bruttorente versteuern – der verbleibende steuerfreie Anteil (14 %) wird als fester Euro-Betrag eingefroren und steigt bei späteren Rentenerhöhungen nicht mehr mit.
Hinzu kommen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung: Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nur die Hälfte des KV-Beitrags (die andere Hälfte trägt die DRV), den Pflegeversicherungsbeitrag jedoch vollständig selbst.
In der Praxis bleibt von einer Bruttorente von 1.600 €/Monat nach allen Abzügen je nach Steuerklasse und weiteren Einkünften oft nur noch 1.200–1.350 € übrig.
Rentenbesteuerung 2026: Aktuelle Werte
Beispielrechnung: 1.600 € Bruttorente, Rentenbeginn 2026
Maria, 67 Jahre · Bruttorente 1.600 €/Monat · Rentenbeginn 2026 · ledig · keine weiteren Einkünfte · mit Kindern
Von 1.600 € Brutto bleiben 1.363 € Netto – Abzüge: 237 €/Monat (14,8 %). KV-Zusatzbeitrag mit 1,7 % angenommen.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn-Jahr
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2023 | 83 % | 17 % |
| 2024 | 84 % | 16 % |
| 2025 | 85 % | 15 % |
| 2026 (aktuell) | 86 % | 14 % |
| 2030 | 90 % | 10 % |
| 2040 | 100 % | 0 % |
| 2058 | 100 % | 0 % |
Ab 2040 sind alle Renten vollständig steuerpflichtig. Jahressteuergesetz 2022 hat den Anstieg auf 100 % von 2040 auf 2058 verschoben.
