Aktualisiert Januar 2026 – BMF

Einkommensteuer-Rechner 2026: Jahressteuer berechnen

Grundfreibetrag 12.348 Euro, neue Pendlerpauschale 38 Cent/km

Stand: Januar 2026Quelle: BMF & § 32a EStGKostenlos & ohne Anmeldung

Ihre Steuerdaten 2026

Nach Abzug aller Werbungskosten und Freibeträge

EUR/Jahr

Verheiratete: Splitting verdoppelt Grundfreibetrag auf 24.696 EUR

Kinderfreibetrag 2026: 6.828 EUR je Kind

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87% aller Steuerpflichtigen in Deutschland erhalten eine Steuererstattung – im Schnitt 1.072 Euro. Wer nicht weiß, wie viel Einkommensteuer er zahlt, verschenkt Geld. Der Einkommensteuer-Rechner 2026 berechnet Ihre Jahressteuer mit dem aktuellen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Mit Ehegattensplitting, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Neu 2026: Pendlerpauschale jetzt 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.

Einkommensteuer-Rechner 2026: Jahressteuer kostenlos berechnen

Die Einkommensteuer ist die persönlichste aller deutschen Steuern – sie trifft jeden, der Geld verdient. Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast für das Steuerjahr 2026 schnell und kostenlos. Alle aktuellen Werte aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 sind bereits eingearbeitet.

Was ist die Einkommensteuer in Deutschland?

Die Einkommensteuer ist nach der Umsatzsteuer die zweitgrößte Steuereinnahmequelle Deutschlands. Für 2026 erwartet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einnahmen von ca. 350 Milliarden Euro aus der Einkommensteuer – ein Beleg für ihre überragende fiskalische Bedeutung.

Die Einkommensteuer zahlen alle natürlichen Personen, die in Deutschland Einkünfte erzielen und dabei den Grundfreibetrag überschreiten. Das betrifft Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner mit steuerpflichtigen Bezügen, Vermieter sowie Kapitalanleger. Das Prinzip: Je mehr man verdient, desto höher der Steuersatz – aber immer nur auf den Teil über dem Freibetrag.

💡 Wichtig: Progressives Steuersystem

Der höhere Steuersatz gilt nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nur auf den Teil, der in die jeweilige Progressionszone fällt. Ein Spitzenverdiener zahlt also nicht auf seinen ersten Euro 42 % – sondern nur auf den Teil über 69.879 EUR.

Ein wichtiger Unterschied: Die Lohnsteuer ist lediglich eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Arbeitgeber führen sie direkt ans Finanzamt ab. Am Jahresende zeigt die Steuererklärung, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Laut Statistischem Bundesamt erhalten 87 % aller Steuerpflichtigen eine Erstattung – im Schnitt 1.072 Euro (Stand 2024).

Die wichtigsten Änderungen bei der Einkommensteuer 2026

✅ Grundfreibetrag steigt auf 12.348 EUR (+252 EUR)

Gegenüber 2025 (12.096 EUR) steigt der Grundfreibetrag um 252 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte: 24.696 EUR. „Damit wird das Existenzminimum aller Bürger geschützt" – Bundesfinanzministerium. Quelle: BMF, 1. Januar 2026.

✅ Neue Pendlerpauschale: 38 Cent AB DEM ERSTEN KILOMETER

Ab 2026 gilt 38 Cent/km ab dem ersten Kilometer. Früher galten 30 Cent für km 1–20 und 38 Cent erst ab km 21. Beispiel: 15 km Arbeitsweg × 220 Tage = 1.254 EUR absetzbar – mehr als die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR! Quelle: VLH, Bundestag 2026.

✅ Kinderfreibetrag gestiegen: 6.828 EUR pro Kind (+156 EUR)

2026: 6.828 EUR Kinderfreibetrag (2025: 6.672 EUR, +156 EUR). Zusätzlich bleibt der Betreuungsfreibetrag mit 2.928 EUR unverändert. Gesamt: 9.756 EUR steuermindernde Freibeträge pro Kind! Das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld (250 EUR/Monat) günstiger ist (Günstigerprüfung). Quelle: VLH 2026.

✅ NEU: Aktivrente für Rentner

Rentner, die weiterarbeiten, können ab 2026 bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Diese Neuregelung soll ältere Arbeitnehmer ermutigen, länger im Beruf zu bleiben. Quelle: ING/Bundesregierung 2026.

Der Einkommensteuertarif 2026: Wie wird Ihr Einkommen besteuert?

Der Einkommensteuertarif 2026 basiert auf § 32a EStG (Steuerfortentwicklungsgesetz 2024). Er teilt sich in fünf Progressionszonen:

Einkommen (ZVE)SteuersatzBezeichnung
0 – 12.348 EUR0 %Grundfreibetrag – keine Steuer
12.349 – 17.799 EUR14 % – 23,97 %Untere Progressionszone
17.800 – 69.878 EUR23,97 % – 42 %Obere Progressionszone
69.879 – 277.825 EUR42 %Proportionalzone (Spitzensteuersatz)
Ab 277.826 EUR45 %Reichensteuer

Quelle: § 32a EStG, Steuerfortentwicklungsgesetz 2024

Effektive Steuersätze 2026 – Beispiele

30.000 EUR~15 % effektiv
45.000 EUR~22 % effektiv
60.000 EUR~24 % effektiv (ca. 14.233 EUR Steuer)
80.000 EUR~28 % effektiv (ca. 22.464 EUR Steuer)
100.000 EUR~31 % effektiv (ca. 30.864 EUR Steuer)

Quelle: VZ Vermögenszentrum 2026 (ohne Soli, Kirchensteuer)

Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch?

Seit 2021 zahlen 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr – eine der bedeutendsten Steuerentlastungen der letzten Jahre (Quelle: Sparkasse.de, BMF 2026). 2026 gilt die neue Freigrenze:

Einzelveranlagte

20.350 EUR ESt

Freigrenze Einkommensteuer

Zusammenveranlagte

40.700 EUR ESt

Freigrenze Einkommensteuer

Wer Soli zahlt, zahlt 5,5 % der Einkommensteuer. Beispiel bei 90.000 EUR Jahreseinkommen (ledig): Einkommensteuer ca. 26.664 EUR → Soli ca. 751 EUR (da ESt über 20.350 EUR). Tipp: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter ca. 130.000 EUR liegt, zahlen Sie in der Regel keinen Soli! (Quelle: VZ Vermögenszentrum 2026)

Ehegattensplitting: So sparen Verheiratete

Das Ehegattensplitting ermöglicht enormes Steuersparpotenzial bei unterschiedlichen Einkommen. Das Prinzip: Gemeinsames Einkommen durch 2 teilen → Steuersatz berechnen → mit 2 multiplizieren. Damit profitieren beide Partner vom günstigeren Progressionsverlauf.

Beispiel: Person A 80.000 EUR, Person B 20.000 EUR

Ohne Splitting (Einzelveranlagung)

Person A zahlt:~22.464 EUR ESt
Person B zahlt:~2.247 EUR ESt
Gesamt:24.711 EUR

Mit Splitting (Zusammenveranlagung)

100.000 ÷ 2 = 50.000 EUR
ESt auf 50.000 × 2:~22.070 EUR
Ersparnis:2.641 EUR/Jahr!

Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto höher die Splittersparnis. Bei gleichem Einkommen gibt es rechnerisch keinen Vorteil. 2026 ist der Grundfreibetrag für Ehepaare auf 24.696 EUR verdoppelt.

Was kann ich von der Einkommensteuer absetzen?

Werbungskosten

Der automatische Pauschbetrag liegt bei 1.230 EUR – der Fiskus rechnet ihn immer an, auch ohne Belege. Wer mehr absetzt: Pendlerpauschale 38 Cent/km ab km 1 (NEU 2026!), Homeoffice-Pauschale 6 EUR/Tag (max. 1.260 EUR/Jahr = 210 Tage), Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten.

Sonderausgaben

Rentenversicherungsbeiträge bis 30.865 EUR, Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer (paradox: ist selbst absetzbar!), Spenden bis 20 % des Einkommens, Unterhaltsleistungen an geschiedene Partner.

Kinderfreibetrag 2026

6.828 EUR Kinderfreibetrag pro Kind vs. Kindergeld von 250 EUR/Monat (3.000 EUR/Jahr). Das Finanzamt rechnet automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höhernm Einkommen lohnt der Freibetrag mehr als das Kindergeld.

Beispielrechnung 2026

Beispiel 1: Alleinstehend, 45.000 EUR Jahreseinkommen

Jahreseinkommen45.000 EUR
− Grundfreibetrag−12.348 EUR
− Werbungskosten (Pauschale)−1.230 EUR
= Zu versteuerndes Einkommen31.422 EUR
Einkommensteuer (ca.)5.971 EUR
Solidaritätszuschlag0 EUR
Effektiver Steuersatz:13,3 %
Netto-Jahreseinkommen:39.029 EUR = 3.252 EUR/Monat

Beispiel 2: Verheiratet, 80.000 EUR gesamt (50.000 + 30.000 EUR) mit Splitting

Gemeinsames Einkommen80.000 EUR
− Grundfreibetrag (Splitting)−24.696 EUR
= Zu versteuern55.304 EUR
Einkommensteuer (ca.)13.500 EUR
Netto gesamt:66.500 EUR = 5.542 EUR/Monat

5 Tipps, um Einkommensteuer legal zu senken

1

Pendlerpauschale voll ausschöpfen

NEU 2026: 38 Cent/km ab dem ersten Kilometer! 20 km Arbeitsweg × 0,38 × 220 Arbeitstage = 1.672 EUR absetzbar. Das übersteigt die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR.

2

Homeoffice-Pauschale nutzen

6 EUR pro Tag × bis zu 210 Tage = 1.260 EUR/Jahr. Einfach geltend machen – kein Nachweis über ein eigenes Arbeitszimmer nötig.

3

Steuerklasse optimieren

Bei Ehepaaren: III/V oder IV/IV prüfen. Klasse III beim Besserverdienenden kann monatliche Liquidität verbessern, bringt aber keine Gesamtsteuerersparnis.

4

Riester oder betriebliche Altersvorsorge

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis 3.624 EUR/Jahr sind steuerfrei (2026). Riester-Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar.

5

Steuererklärung abgeben!

87 % aller Steuerpflichtigen erhalten eine Erstattung – im Schnitt 1.072 EUR (Statistisches Bundesamt). Der Lohnsteuerhilfeverein hilft ab ca. 100–200 EUR/Jahr.

Alle Berechnungen basieren auf § 32a EStG 2026 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024. Quelle: BMF, VLH. Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerberaterliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuer 2026