Frührente-Rechner 2026
0,3 % Abschlag/Monat | max. 14,4 %Berechne deinen Rentenabschlag, monatlichen Verlust und Break-Even-Alter bei vorzeitigem Renteneintritt.
Frührente & Rentenabschlag berechnen
Frühester Rentenbeginn mit Abschlag: 63 J. (nach mind. 35 Beitragsjahren)
67 Jahre für Jahrgänge ab 1964 · 65 J. für Jahrgänge bis 1946
Aus deiner Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Statistik: Frauen Ø 83,4 J. · Männer Ø 78,5 J. – höher ansetzen für Sicherheit
Was ist Frührente und wie funktioniert der Rentenabschlag?
Als Frührente bezeichnet man den Renteneintritt vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren (für alle Jahrgänge ab 1964). Wer früher in Rente geht, muss dauerhaft einen Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat hinnehmen – für jeden einzelnen Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter beginnt.
Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren (4 Jahre = 48 Monate früher) beträgt der maximale Abschlag 14,4 % – dieser Verlust bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen und wird nicht "aufgeholt". Bei einer Monatsrente von 1.500 € bedeutet das einen dauerhaften Verlust von 216 €/Monat – also 2.592 € weniger pro Jahr, lebenslang.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Die „Rente mit 63" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) ermöglicht den Renteneintritt mit 63 Jahren vollständig ohne Abschlag – allerdings nur bei mindestens 45 Beitragsjahren.
Frührente 2026: Aktuelle Regelungen im Überblick
Beispielrechnung: Mit 63 statt 67 in Rente
Maria, 58 Jahre · Erwartete Rente ohne Abschlag: 1.500 €/Monat · Renteneintritt mit 63 statt 67 · Lebenserwartung 85 Jahre
Maria profitiert bis 90,8 Jahre von der Frührente. Da sie statistisch ca. 85 Jahre alt wird, ist die Frührente in ihrem Fall voraussichtlich vorteilhaft. Wer jedoch älter als 90 wird, hätte mit regulärem Eintritt mehr Rente erhalten.
Option: Rentenabschlag durch Ausgleichszahlung vermeiden
Wer früher in Rente gehen möchte, aber den Abschlag nicht hinnehmen will, kann ab dem 50. Lebensjahreine freiwillige Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Diese Einmalzahlung gleicht den zukünftigen Abschlag ganz oder teilweise aus.
Wichtige Vorteile: Die Ausgleichszahlung ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar– bei 42 % Grenzsteuersatz zahlst du effektiv nur ca. 58 % des Betrags. Außerdem erhöhst du damit dauerhaft deine Monatsrente.
Den genauen Betrag berechnet die DRV individuell. Einfach anrufen: 0800 10004800 (kostenlos, Mo–Do 7:30–19:30 Uhr, Fr 7:30–15:30 Uhr) oder Antrag auf Auskunft nach § 187a SGB VI stellen.
Welche Frührentenart passt zu mir?
| Rentenart | Frühestes Alter | Voraussetzung | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Altersrente für langjährig Versicherte | 63 Jahre | 35 Beitragsjahre | max. 14,4 % |
| Rente mit 63 (besonders langjährig Versicherte) | 63 Jahre | 45 Beitragsjahre | 0 % (kein Abschlag) |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 62 Jahre | 35 J. + GdB ≥ 50 | max. 10,8 % |
| Regelaltersrente | 67 Jahre | 5 Beitragsjahre | 0 % (kein Abschlag) |
