Arbeitszeit in Deutschland – ArbZG-Regeln im Überblick
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und regelt Pausen sowie Ruhezeiten. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 3–5 ArbZG. Wer seine Arbeitszeit korrekt berechnen will, muss drei Dinge wissen: die tägliche Höchstarbeitszeit, die Pausenpflichten und die Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten.
Seit dem EuGH-Urteil vom Mai 2019 (Rs. C-55/18 – CCOO) und dem BAG-Beschluss vom September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Der Arbeitszeit-Rechner hilft Ihnen, Ihre tägliche Nettoarbeitszeit zu berechnen und die gesetzlichen Grenzen zu prüfen.
§3 ArbZG: Tägliche Höchstarbeitszeit
Die Grundregel ist einfach: Maximal 8 Stunden pro Werktag (Montag–Samstag). Das ergibt eine gesetzliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden – nicht 40, wie viele annehmen.
| Regelung | Details |
|---|---|
| Grundsatz | Max. 8 Stunden pro Werktag (Mo–Sa) |
| Verlängerung | Bis zu 10 Stunden/Tag möglich |
| Bedingung | Ø 8h/Tag innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen |
| Absolute Grenze | 10 Stunden/Tag – auch mit Ausgleich nie mehr |
| Sonntagsarbeit | Grundsätzlich verboten (§9 ArbZG), Ausnahmen in §10 |
Praxisbeispiel
Wer von Montag bis Donnerstag je 10 Stunden arbeitet, hat bereits 40 Stunden. Freitag darf dann maximal 8 Stunden gearbeitet werden – Samstag muss frei bleiben, damit der 6-Monats-Schnitt von 8h/Werktag eingehalten wird.
§4 ArbZG: Pausenregelung
Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden von der Brutto-Anwesenheit abgezogen. Die Mindestpausen sind gesetzlich gestaffelt:
| Arbeitszeit | Mindestpause | Aufteilung möglich? |
|---|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine Pflichtpause | – |
| 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | Ja – Blöcke à mindestens 15 Min. |
| Über 9 Stunden | 45 Minuten | Ja – Blöcke à mindestens 15 Min. |
Wichtig
Die Pause darf weder an den Anfang noch ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss die erste Pause beginnen. Viele Tarifverträge sehen großzügigere Pausenregelungen vor.
§5 ArbZG: Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Diese Regelung ist strikt – wird die Ruhezeit durch Bereitschaftsdienst unterbrochen, beginnt sie von vorn.
11 Stunden
Mindestruhezeit (§5 Abs. 1)
10 Stunden
Verkürzt möglich in Gastronomie, Krankenhaus, Pflege (§5 Abs. 2)
Praxisbeispiel: Wer um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 9:00 Uhr am nächsten Tag wieder arbeiten. Das ist besonders in der Schichtarbeit relevant. Wer regelmäßig Überstunden leistet, sollte die Ruhezeit genau im Blick behalten.
Monats-Sollstunden berechnen
Die monatliche Sollarbeitszeit variiert je nach Anzahl der Arbeitstage und Feiertage. Eine pauschale Berechnung für eine 40-Stunden-Woche:
Formel
Sollstunden = (Arbeitstage im Monat − Feiertage auf Werktage) × tägliche Sollarbeitszeit
| Monat (2026) | Arbeitstage | Feiertage | Sollstunden (40h/Wo) |
|---|---|---|---|
| Januar | 22 | 1 (Neujahr) | 168,0 |
| April | 22 | 2 (Karfreitag, Ostermontag) | 160,0 |
| Mai | 21 | 2 (Tag d. Arbeit, Himmelfahrt) | 152,0 |
| Dezember | 23 | 1 (1. Weihnachtstag) | 176,0 |
Die Feiertage variieren nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es bis zu 13 gesetzliche Feiertage, in Berlin nur 10.
