Arbeitstage-Rechner 2026

Aktuell 2026 ✓

Arbeitstage mit Feiertagen je Bundesland berechnen – inkl. Pendlerpauschale

Samstage als Werktag zählen

Wie berechne ich die exakten Arbeitstage 2026?

Die Formel klingt einfach: Kalenderwochen × 5 Arbeitstage – doch in der Praxis steckt weit mehr dahinter. 2026 ist kein Schaltjahr, hat also exakt 365 Tage. Davon entfallen 104 Tage auf Wochenenden (52 Samstage + 52 Sonntage). Verbleiben 261 potenzielle Werktage. Von diesen werden die gesetzlichen Feiertage abgezogen – und genau hier beginnt die Komplexität.

Deutschland hat 9 bundesweit geltende Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag). Fallen diese auf ein Wochenende, entfällt der "freie Tag" – sie werden nicht nachgeholt. 2026 fallen beispielsweise Neujahr (Donnerstag) und der Tag der Deutschen Einheit (Freitag) besonders günstig. Das Ergebnis: Je nach Bundesland liegen die Arbeitstage 2026 zwischen 248 und 254.

Arbeitstage nach Bundesland – Warum gibt es Unterschiede?

Die Unterschiede entstehen durch zusätzliche landesspezifische Feiertage, die einzelne Bundesländer über die 9 bundesweiten hinaus gewähren:

BundeslandZusätzliche FeiertageArbeitstage 2026 (ca.)
BayernHeilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen248
Baden-WürttembergHeilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen249
NRW, Hessen, Rheinland-PfalzFronleichnam, Allerheiligen (nur RP/BY)251
Berlin, Hamburg, BremenReformationstag (nur HH/HB)253–254

Fronleichnam (60 Tage nach Ostern, 2026: 4. Juni) gilt in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Teilen Sachsens und Thüringens. Mariä Himmelfahrt (15. August) ist ein Feiertag nur in Bayern (in bestimmten Gemeinden) und im Saarland. Heilige Drei Könige (6. Januar) gilt nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Diese regionalen Unterschiede machen es unmöglich, mit einer pauschalen Jahreszahl für ganz Deutschland zu arbeiten – der Arbeitstage-Rechner berücksichtigt deshalb genau Ihr Bundesland.

Wichtig für die Steuer: Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein zentraler Grund, warum die exakte Anzahl der Arbeitstage steuerlich relevanter ist als viele denken. Für jeden tatsächlichen Arbeitsweg – einfache Strecke – zur ersten Tätigkeitsstätte können Sie absetzen:

  • 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer (gilt seit 2022, auch 2026)

Wer 30 km einfache Strecke zur Arbeit hat und 220 Arbeitstage nachweist, setzt ab: (20 km × 0,30 € + 10 km × 0,38 €) × 220 Tage = (6,00 € + 3,80 €) × 220 = 2.156 €/Jahr als Werbungskosten.

Faustregel des Finanzamts

Das Finanzamt akzeptiert ohne Einzelnachweis pauschal 220–230 Arbeitstage pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte (je nach Bundesland). Wer mehr Tage geltend machen möchte, muss diese durch ein Fahrtenbuch, Kalendereinträge oder Bescheinigungen des Arbeitgebers belegen. Wenn Sie weniger als 220 Tage hatten (z. B. wegen Kurzarbeit oder Krankheit), sollten Sie trotzdem die tatsächlichen Tage angeben – das vermeidet Rückforderungen bei einer Prüfung.

Urlaub, Krankheit und Home-Office – Was zählt wirklich?

Für die Fahrtkostenabrechnung beim Finanzamt gilt ein klares Prinzip: Nur Tage, an denen Sie tatsächlich Ihren Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte zurückgelegt haben, dürfen angesetzt werden. Folgende Tage sind abzuziehen:

  • Urlaubstage: An diesen Tagen entsteht kein Fahrtweg zur Arbeit – nicht absetzbar.
  • Krankheitstage: Auch wenn die Lohnfortzahlung weiterläuft, fallen keine Fahrtwege an – nicht absetzbar.
  • Home-Office-Tage: An Tagen im Homeoffice kann statt der Pendlerpauschale die Home-Office-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr, d. h. 210 Tage) angesetzt werden – aber nicht beides.

Beispiel: 250 Jahresarbeitstage – 28 Urlaubstage – 10 Krankheitstage – 60 Home-Office-Tage = 152 absetzbare Pendlertage. Für diese 60 Home-Office-Tage können Sie hingegen 60 × 6 € = 360 € als Home-Office-Pauschale geltend machen. Der Arbeitstage-Rechner hilft Ihnen, diesen Wert für Ihr Bundesland und Ihren spezifischen Zeitraum exakt zu bestimmen.

Häufige Fragen zum Arbeitstage-Rechner

Zählt der Samstag rechtlich als Arbeitstag?+
Ja – der Samstag ist nach deutschem Recht ein Werktag (§ 3 BGB). Im Arbeitsrecht und bei der Mindestkündigungsfrist wird er mitgezählt. Bei der klassischen 5-Tage-Woche (Montag–Freitag) gilt er jedoch nicht als Arbeitstag im arbeitsvertraglichen Sinne. Für die Pendlerpauschale zählen ausschließlich Tage, an denen tatsächlich der Weg zur Arbeit zurückgelegt wurde – Samstagsarbeit kann also absetzbar sein, wenn Sie an dem Tag tatsächlich pendeln.
Was gilt steuerlich für Arbeitstage im Home-Office?+
Für Home-Office-Tage gibt es keine Pendlerpauschale, da kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte anfällt. Stattdessen greift die Home-Office-Pauschale: 6 € pro Tag im Homeoffice (seit 2023), maximal 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 € pro Jahr. Diese Pauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen und ist unabhängig davon, ob Sie ein separates Arbeitszimmer haben.
Werden Krankheitstage bei der Arbeitstage-Zählung mitgezählt?+
Es kommt auf den Zweck an. Für die Gehaltsabrechnung und den Urlaubsanspruch gelten Krankheitstage als Arbeitstage (es zählt die Fünf-Tage-Woche). Für die Fahrtkostenabrechnung beim Finanzamt hingegen nicht: Wer krank zu Hause war, ist keinen Weg zur Arbeit gefahren und darf für diese Tage keine Entfernungspauschale ansetzen. Pflegen Sie diese Tage sorgfältig – das Finanzamt kann Nachweise anfordern.