Stundenlohn berechnen – die korrekte Formel
Was verdiene ich eigentlich pro Stunde? Die Frage klingt simpel – die Antwort ist es nicht. Viele teilen ihr Monatsgehalt einfach durch 4 Wochen und dann durch die Wochenstunden. Das Ergebnis ist mathematisch falsch. Ein Monat hat nämlich nicht 4 Wochen, sondern durchschnittlich 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Die korrekte Berechnung umgeht dieses Problem mit einem Trick über das Quartal. Ein Quartal hat exakt 13 Wochen (52 ÷ 4). Die Formel lautet:
Schritt für Schritt: Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn
Schritt 1: Quartalsgehalt berechnen
Monatsbrutto × 3 = Quartalsgehalt
Beispiel: 3.500 EUR × 3 = 10.500 EUR Quartalsgehalt.
Schritt 2: Wochenlohn ermitteln
Quartalsgehalt ÷ 13 = Wochenlohn
Warum 13? Weil ein Quartal exakt 13 Wochen hat (52 ÷ 4 = 13). Keine Rundung, kein Fehler. 10.500 EUR ÷ 13 = 807,69 EUR pro Woche.
Schritt 3: Stundenlohn berechnen
Wochenlohn ÷ Wochenarbeitsstunden = Stundenlohn
Bei 40 Stunden/Woche: 807,69 EUR ÷ 40 = 20,19 EUR/Stunde.
Häufiger Fehler
Rechnung mit Faktor 4: 3.500 ÷ 4 ÷ 40 = 21,88 EUR. Das sind 1,69 EUR zu viel pro Stunde – oder 277 EUR zu viel im Monat. Wer so rechnet, überschätzt seinen tatsächlichen Stundenlohn um 8,4 %.
Stundenlohn-Tabelle nach Monatsgehalt (40-Stunden-Woche)
| Monatsbrutto | Stundenlohn (brutto) | Jahresbrutto |
|---|---|---|
| 2.409 EUR (Mindestlohn) | 13,90 EUR | 28.908 EUR |
| 2.800 EUR | 16,15 EUR | 33.600 EUR |
| 3.200 EUR | 18,46 EUR | 38.400 EUR |
| 3.500 EUR | 20,19 EUR | 42.000 EUR |
| 4.000 EUR | 23,08 EUR | 48.000 EUR |
| 4.500 EUR | 25,96 EUR | 54.000 EUR |
| 5.000 EUR | 28,85 EUR | 60.000 EUR |
| 6.000 EUR | 34,62 EUR | 72.000 EUR |
Berechnung: (Monatsbrutto × 3 ÷ 13) ÷ 40. Alle Werte ohne Sonderzahlungen (kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).
Mindestlohn 2026: 13,90 EUR pro Stunde
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung von 12,82 EUR (2025) beschlossen.
| Wochenarbeitszeit | Monatsbrutto (Mindestlohn) | Jahresbrutto |
|---|---|---|
| 20 Std. (Teilzeit) | 1.205 EUR | 14.454 EUR |
| 30 Std. | 1.807 EUR | 21.681 EUR |
| 38,5 Std. | 2.319 EUR | 27.828 EUR |
| 40 Std. (Vollzeit) | 2.409 EUR | 28.908 EUR |
Ob Ihr Gehalt über dem Mindestlohn liegt, prüfen Sie schnell: Stundenlohn unter 13,90 EUR? Dann verstößt Ihr Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG). Ausnahmen gelten nur für Auszubildende, bestimmte Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten.
Stundenlohn bei Teilzeit und Minijob
Die Formel funktioniert genauso bei Teilzeit – nur die Wochenarbeitszeit ändert sich. Bei einem Minijob (556 EUR/Monat ab 2026) und Mindestlohn ergibt sich die maximale Arbeitszeit:
556 EUR ÷ 13,90 EUR/Std. = 40 Stunden/Monat ≈ 9,23 Std./Woche
Wer als Minijobber mehr als 40 Stunden pro Monat arbeiten soll, wird unter Mindestlohn bezahlt. Das ist illegal – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.
Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich?
Der berechnete Stundenlohn ist immer ein Bruttowert. Was netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherungsbeitrag und Freibeträgen ab. Als Faustregel: In Steuerklasse I bleiben bei einem Brutto-Stundenlohn von 20 EUR etwa 13 bis 14 EUR netto. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) sind es ca. 15 bis 16 EUR.
Für eine exakte Berechnung Ihres Nettolohns verwenden Sie unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort geben Sie Steuerklasse, Bundesland und Zusatzleistungen ein und erhalten Ihr tatsächliches Nettogehalt.
