Mindestlohn: 13,90 EUR/h

Stundenlohn-Rechner 2026

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Monatliches Gehalt3.500 EUR
Arbeitsstunden/Monat153,3 h
Arbeitsstunden/Jahr1.840 h
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Stundenlohn berechnen – die korrekte Formel

Was verdiene ich eigentlich pro Stunde? Die Frage klingt simpel – die Antwort ist es nicht. Viele teilen ihr Monatsgehalt einfach durch 4 Wochen und dann durch die Wochenstunden. Das Ergebnis ist mathematisch falsch. Ein Monat hat nämlich nicht 4 Wochen, sondern durchschnittlich 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate).

Die korrekte Berechnung umgeht dieses Problem mit einem Trick über das Quartal. Ein Quartal hat exakt 13 Wochen (52 ÷ 4). Die Formel lautet:

Schritt für Schritt: Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn

Schritt 1: Quartalsgehalt berechnen

Monatsbrutto × 3 = Quartalsgehalt

Beispiel: 3.500 EUR × 3 = 10.500 EUR Quartalsgehalt.

Schritt 2: Wochenlohn ermitteln

Quartalsgehalt ÷ 13 = Wochenlohn

Warum 13? Weil ein Quartal exakt 13 Wochen hat (52 ÷ 4 = 13). Keine Rundung, kein Fehler. 10.500 EUR ÷ 13 = 807,69 EUR pro Woche.

Schritt 3: Stundenlohn berechnen

Wochenlohn ÷ Wochenarbeitsstunden = Stundenlohn

Bei 40 Stunden/Woche: 807,69 EUR ÷ 40 = 20,19 EUR/Stunde.

Häufiger Fehler

Rechnung mit Faktor 4: 3.500 ÷ 4 ÷ 40 = 21,88 EUR. Das sind 1,69 EUR zu viel pro Stunde – oder 277 EUR zu viel im Monat. Wer so rechnet, überschätzt seinen tatsächlichen Stundenlohn um 8,4 %.

Stundenlohn-Tabelle nach Monatsgehalt (40-Stunden-Woche)

MonatsbruttoStundenlohn (brutto)Jahresbrutto
2.409 EUR (Mindestlohn)13,90 EUR28.908 EUR
2.800 EUR16,15 EUR33.600 EUR
3.200 EUR18,46 EUR38.400 EUR
3.500 EUR20,19 EUR42.000 EUR
4.000 EUR23,08 EUR48.000 EUR
4.500 EUR25,96 EUR54.000 EUR
5.000 EUR28,85 EUR60.000 EUR
6.000 EUR34,62 EUR72.000 EUR

Berechnung: (Monatsbrutto × 3 ÷ 13) ÷ 40. Alle Werte ohne Sonderzahlungen (kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Mindestlohn 2026: 13,90 EUR pro Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung von 12,82 EUR (2025) beschlossen.

WochenarbeitszeitMonatsbrutto (Mindestlohn)Jahresbrutto
20 Std. (Teilzeit)1.205 EUR14.454 EUR
30 Std.1.807 EUR21.681 EUR
38,5 Std.2.319 EUR27.828 EUR
40 Std. (Vollzeit)2.409 EUR28.908 EUR

Ob Ihr Gehalt über dem Mindestlohn liegt, prüfen Sie schnell: Stundenlohn unter 13,90 EUR? Dann verstößt Ihr Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG). Ausnahmen gelten nur für Auszubildende, bestimmte Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten.

Stundenlohn bei Teilzeit und Minijob

Die Formel funktioniert genauso bei Teilzeit – nur die Wochenarbeitszeit ändert sich. Bei einem Minijob (556 EUR/Monat ab 2026) und Mindestlohn ergibt sich die maximale Arbeitszeit:

556 EUR ÷ 13,90 EUR/Std. = 40 Stunden/Monat ≈ 9,23 Std./Woche

Wer als Minijobber mehr als 40 Stunden pro Monat arbeiten soll, wird unter Mindestlohn bezahlt. Das ist illegal – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.

Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich?

Der berechnete Stundenlohn ist immer ein Bruttowert. Was netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherungsbeitrag und Freibeträgen ab. Als Faustregel: In Steuerklasse I bleiben bei einem Brutto-Stundenlohn von 20 EUR etwa 13 bis 14 EUR netto. Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) sind es ca. 15 bis 16 EUR.

Für eine exakte Berechnung Ihres Nettolohns verwenden Sie unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort geben Sie Steuerklasse, Bundesland und Zusatzleistungen ein und erhalten Ihr tatsächliches Nettogehalt.

Häufige Fragen

Warum ergibt Monatsgehalt geteilt durch 4 einen falschen Stundenlohn?
Ein Monat hat durchschnittlich 4,33 Wochen, nicht 4. Wer durch 4 teilt, überschätzt den Stundenlohn um ca. 8 %. Die korrekte Methode: Monatsgehalt × 3 ÷ 13 = Wochenlohn, dann ÷ Wochenstunden. Der Faktor 13 ergibt sich aus den 13 Wochen pro Quartal (52 ÷ 4).
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 EUR brutto pro Stunde seit 1.1.2026. Bei 40 Wochenstunden ergibt das 2.409 EUR Monatsbrutto und 28.908 EUR Jahresbrutto. Die nächste Anpassung wird für 2027 durch die Mindestlohnkommission geprüft.
Zählen Urlaubs- und Feiertage bei der Stundenlohnberechnung mit?
Ja. Das Monatsgehalt wird unabhängig von Urlaub oder Feiertagen gezahlt – die Stundenlohnberechnung basiert auf der vertraglichen Wochenarbeitszeit, nicht auf den tatsächlich gearbeiteten Stunden. Urlaubs- und Feiertage sind im Gehalt bereits eingepreist.