Gesetzlich stehen jedem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zu – bei einer 5-Tage-Woche. In der Praxis sind es meist 28 bis 30 Tage. Aber wie viele Tage haben Sie noch? Der Urlaubsanspruch-Rechner 2026 berechnet Ihren Resturlaub, den anteiligen Anspruch bei Neueinstieg und erinnert Sie daran: Übertragener Urlaub aus 2025 verfällt am 31. März 2026!
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland 2026
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Bei einer Standard-5-Tage-Woche stehen jedem Beschäftigten mindestens 24 Werktage (entspricht 20 Arbeitstagen) Urlaub pro Jahr zu. Die meisten Tarifverträge und individuellen Arbeitsverträge übertreffen dieses Minimum deutlich.
| Arbeitstage/Woche | Gesetzl. Minimum | Tariflich üblich | Tage/Woche |
|---|---|---|---|
| 6-Tage-Woche | 24 Tage | 28–30 Tage | ~4 Tage |
| 5-Tage-Woche | 20 Tage | 25–30 Tage | ~2,5 Tage |
| 4-Tage-Woche | 16 Tage | 20–24 Tage | ~2 Tage |
| 3-Tage-Woche | 12 Tage | 15–18 Tage | ~1,5 Tage |
Resturlaub, Übertragung und Verfall
Grundsätzlich muss der gesamte Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur in zwei Ausnahmefällen möglich:
Dringende betriebliche Gründe
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub aus betrieblichen Notwendigkeiten nicht genehmigen konnte. Die Initiative muss vom Arbeitnehmer ausgehen.
Persönliche Gründe (z. B. Krankheit)
Bei längerem Krankheitsausfall kann Urlaub übertragen werden und verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (EuGH).
Wichtiges EuGH-Urteil 2022: Übertragener Urlaub darf nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und klar darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfällt. Ohne diesen Hinweis verjährt der Urlaubsanspruch nicht einfach, sondern kann jahrelang angesammelt werden.
Verfallsdatum: 31. März!
Übertragener Resturlaub verfällt spätestens am 31. März des Folgejahres. Haben Sie Resturlaub aus 2025? Nehmen Sie ihn bis spätestens 31. März 2026!
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Der Urlaubsanspruch orientiert sich nicht an der Arbeitszeit in Stunden, sondern an der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die Formel lautet:
Teilzeit-Urlaubstage = Vollzeit-Urlaub × (Arbeitstage/Woche ÷ 5)
Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub (Vollzeit, 5 Tage) und einem Wechsel auf 4 Tage/Woche: 30 × 4/5 = 24 Urlaubstage in Teilzeit.
Das gilt auch für ungleichmäßige Teilzeit-Modelle: Wer z. B. 3 feste Tage/Woche arbeitet, erhält 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Die Umrechnung passiert automatisch – der Urlaubstag „kostet" immer einen Tag, egal ob 4 oder 8 Stunden gearbeitet werden sollte.
5 Tipps zum Urlaubsanspruch 2026
Resturlaub früh planen
Planen Sie Resturlaub bis spätestens Mitte Februar. So vermeiden Sie das Verfallsrisiko am 31. März.
Hinweisrecht kennen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie auf drohenden Verfall hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann der Urlaub nicht verfallen.
Urlaubsplanung früh einreichen
Reichen Sie Urlaubsanträge frühzeitig ein: Bei Überschneidungen gilt Priorität nach sozialem Bedarf, nicht Eingangsdatum.
Kündigung: Abgeltung fordern
Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Auszahlung aller nicht genommenen Urlaubstage. Stellen Sie den Anspruch schriftlich.
Krankheit während Urlaub
Erkranken Sie während des Urlaubs mit ärztlichem Attest, gelten diese Tage nicht als Urlaub – sondern werden gutgeschrieben.
