Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?

EU261/2004 gibt Ihnen bei Verspätung oder Annullierung ein gesetzliches Recht auf bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Anspruch in 30 Sekunden.

Ihr Flug – Gilt EU261?

Flugdetails

Wichtig: Maßgeblich ist die Ankunftszeit (Türöffnung), nicht die Abflugzeit.

Jeder Passagier hat einen eigenen Anspruch – auch Kinder mit eigenem Ticket.

Ihr Entschädigungsanspruch nach EU261/2004

400 € Gesamtanspruch

400 € × 1 Passagier

Pro Person

400

Frist für Klage

3 Jahre (Deutschland)

Rechtsgrundlage

EU-VO 261/2004

Nächster Schritt

Schriftlich bei Airline

EU261 Entschädigungstabelle

FlugstreckeVerspätung abEntschädigungIhre Situation
Bis 1.500 km3h Ankunft250
1.500–3.500 km3h Ankunft400← Ihr Fall
Über 3.500 km (< 4h Verspätung)3h Ankunft300
Über 3.500 km (≥ 4h Verspätung)4h Ankunft600

Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist das wichtigste Instrument für Fluggastrechte in Europa. Sie gilt in zwei Szenarien:

✅ Abflug aus der EU / dem EWR

Alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz abgehen – egal ob mit Lufthansa, Ryanair, Emirates oder Turkish Airlines. Ihr Abflug in Frankfurt, München oder Wien ist immer geschützt.

✅ Ankunft in der EU mit EU-Airline

Fliegen Sie von New York zurück nach Frankfurt mit Lufthansa oder Eurowings, gilt EU261 auch für diesen Flug. Mit Emirates oder American Airlines hingegen nicht – dort müssen Sie US-amerikanisches Recht geltend machen.

⚠️ Nicht abgedeckt

Flüge von Drittstaaten mit Nicht-EU-Airlines (z. B. Dubai–Frankfurt mit Emirates, Istanbul–München mit Turkish Airlines) fallen nicht unter EU261. Diese Länder haben aber teilweise eigene Passagierrechte.

Entschädigungshöhen nach EU261 im Überblick

Die Entschädigungsstufen richten sich nach der Flugstrecke (Luftliniendistanz) – nicht nach dem tatsächlichen Flugweg. Maßgeblich ist immer die Ankunftsverspätung, nicht die Abflugverspätung.

FlugstreckeMindestverspätungEntschädigungKürzung möglich?
Bis 1.500 km (Kurzstrecke)
FRA–MAD, MUC–ROM
3h Ankunft250 €Nein
1.500–3.500 km (Mittelstrecke)
FRA–CAI, BER–DXB
3h Ankunft400 €Nein
Über 3.500 km, < 4h Verspätung
FRA–JFK, MUC–BKK
3h Ankunft300 €Ja (50 %)
Über 3.500 km, ≥ 4h Verspätung
FRA–JFK, MUC–BKK
4h Ankunft600 €Nein

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie immer Anspruch auf: Mahlzeiten & Erfrischungen (ab 2h Wartezeit), Hotelübernachtung bei Übernachtungsverspätung, und Kommunikationsmittel (2 Telefonate oder E-Mails).

Wann zahlt die Airline keine Entschädigung?

Airlines können die Entschädigungspflicht abwenden, wenn sie nachweisen, dass „außerordentliche Umstände" die Verspätung verursacht haben – und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um sie zu vermeiden.

✅ Gilt als außerordentlich (kein Anspruch)

  • Extremwetter: Sturm, Blitzeis, Schneefall (aber nicht normaler Regen)
  • Streik der Flugsicherung (ATC-Streik) oder Flughafenpersonal
  • Politische Unruhen oder Sicherheitsbedrohungen
  • Medizinischer Notfall eines Passagiers (muss dokumentiert sein)
  • Vogelschlag (EuGH C-315/15 bestätigt)

❌ Gilt NICHT als außerordentlich (Anspruch besteht)

  • Technische Defekte am Flugzeug (EuGH C-549/07)
  • Streik des eigenen Kabinenpersonals oder Piloten
  • Überbuchung (immer Verschulden der Airline)
  • Fehlende Crew durch schlechte Planung
  • Verspätetes Vorflugzeug (wenn planbar)
Wichtig: Airlines behaupten häufig, technische Defekte seien außerordentliche Umstände – das ist falsch. Der EuGH hat 2008 (Wallentin-Hermann, C-549/07) klargestellt: Technische Defekte sind Teil des normalen Betriebs einer Airline und begründen keinen Haftungsausschluss.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Schritt 1

Belege sichern

Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Abflug-/Ankunftszeit dokumentieren (Screenshot der Anzeigetafel), Ausgabenbelege für Verpflegung am Flughafen aufbewahren.

Schritt 2

Schriftlich bei der Airline

Formloser Anspruchsbrief per E-Mail mit: Flugdatum, Flugnummer, Verspätung in Stunden, Anzahl Passagiere, IBAN für Überweisung. Frist: 6 Wochen für Antwort setzen.

Schritt 3

Beschwerde oder Klage

Antwortet die Airline nicht oder lehnt ab: Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Klage beim Amtsgericht (bis 5.000 € ohne Anwalt). In 3 Jahren verjährt der Anspruch.

BeschwerdewegZuständig fürKostenErfolgsquote
Direktes Schreiben an AirlineImmer erster SchrittKostenlosCa. 40–60 %
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)Abflug aus DeutschlandKostenlosEmpfehlung, keine Bindungswirkung
Schlichtung söp®Alle Flüge ab DeutschlandKostenlos für PassagiereCa. 70 % Einigung
Amtsgericht (Klage)Alle Fälle bis 5.000 €Gerichtsgebühren ca. 79–189 €Sehr hoch bei klarem Fall
Claim-Portale (Flightright etc.)Bequeme Alternative25–35 % ProvisionHoch (auf Erfolgsbasis)

Betreuungsleistungen am Flughafen

Neben der Geldentschädigung haben Sie bei Verspätung sofort Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen – unabhängig davon, ob später Entschädigung gezahlt werden muss.

Ab 2h Wartezeit (Kurzstrecke)

Verpflegung

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefongespräche, E-Mails oder Telefaxe
  • Belege aufbewahren – Erstattung beim Check-in verlangen

Ab 3h Wartezeit (Mittelstrecke)

Verpflegung + Kommunikation

  • Alle Leistungen wie bei Kurzstrecke
  • Bei Mittelstrecke ebenfalls ab 3h Wartezeit
  • Wenn nicht angeboten: selbst kaufen und Quittungen aufbewahren

Bei Übernachtung nötig

Hotel + Transfer

  • Hotel auf Kosten der Airline
  • Transfer vom/zum Flughafen
  • Airline muss Hotel buchen – lehnt sie ab, selbst buchen und Kosten einfordern

Häufige Fragen zur Flugverspätung

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?

Nach EU-Verordnung 261/2004 erhalten Sie bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen von 1.500–3.500 km, und 600 € bei Flügen über 3.500 km (außereuropäisch). Bei Langstrecke unter 4h Verspätung wird auf 300 € gekürzt. Die Entschädigung gilt pro Person.

Gilt die EU261-Entschädigung auch für Nicht-EU-Flüge?

EU261/2004 gilt für: (1) alle Flüge, die in einem EU/EWR-Staat abgehen – egal welche Airline, und (2) Flüge von außerhalb der EU in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat (z. B. Lufthansa, Eurowings, Ryanair, easyJet). Fliegen Sie mit Emirates oder Turkish Airlines von Dubai nach Frankfurt, haben Sie keinen EU261-Anspruch.

Wann zahlt die Airline keine Entschädigung bei Verspätung?

Airlines sind von der Entschädigungspflicht befreit bei sogenannten „außerordentlichen Umständen": extremes Wetter (Sturm, Blitzeis), Streiks der Flugsicherung (ATC), geheime Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen. Ein technischer Defekt gilt hingegen NICHT als außerordentlicher Umstand – dafür haftet die Airline. Das hat der EuGH (C-549/07) klargestellt.

Was gilt bei Annullierung des Fluges?

Bei Annullierung haben Sie denselben Entschädigungsanspruch wie bei Verspätung – außer wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat. Bei 7–13 Tagen Vorlaufzeit entfällt die Entschädigung nur, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, der nicht mehr als 2h früher abfliegt und max. 4h später ankommt. Zusätzlich können Sie immer eine Rückerstattung des Ticketpreises fordern.

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu fordern?

In Deutschland gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattfand. Für einen Flug im März 2023 wäre die Frist also erst am 31. Dezember 2026 abgelaufen. Stellen Sie den Antrag immer schriftlich (E-Mail genügt), damit Sie einen Nachweis haben.

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