Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?
EU261/2004 gibt Ihnen bei Verspätung oder Annullierung ein gesetzliches Recht auf bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Anspruch in 30 Sekunden.
Ihr Flug – Gilt EU261?
Flugdetails
Wichtig: Maßgeblich ist die Ankunftszeit (Türöffnung), nicht die Abflugzeit.
Jeder Passagier hat einen eigenen Anspruch – auch Kinder mit eigenem Ticket.
Ihr Entschädigungsanspruch nach EU261/2004
400 € Gesamtanspruch
400 € × 1 Passagier
Pro Person
400 €
Frist für Klage
3 Jahre (Deutschland)
Rechtsgrundlage
EU-VO 261/2004
Nächster Schritt
Schriftlich bei Airline
EU261 Entschädigungstabelle
| Flugstrecke | Verspätung ab | Entschädigung | Ihre Situation |
|---|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 3h Ankunft | 250 € | – |
| 1.500–3.500 km | 3h Ankunft | 400 € | ← Ihr Fall |
| Über 3.500 km (< 4h Verspätung) | 3h Ankunft | 300 € | – |
| Über 3.500 km (≥ 4h Verspätung) | 4h Ankunft | 600 € | – |
Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die EU-Verordnung 261/2004 ist das wichtigste Instrument für Fluggastrechte in Europa. Sie gilt in zwei Szenarien:
✅ Abflug aus der EU / dem EWR
Alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz abgehen – egal ob mit Lufthansa, Ryanair, Emirates oder Turkish Airlines. Ihr Abflug in Frankfurt, München oder Wien ist immer geschützt.
✅ Ankunft in der EU mit EU-Airline
Fliegen Sie von New York zurück nach Frankfurt mit Lufthansa oder Eurowings, gilt EU261 auch für diesen Flug. Mit Emirates oder American Airlines hingegen nicht – dort müssen Sie US-amerikanisches Recht geltend machen.
⚠️ Nicht abgedeckt
Flüge von Drittstaaten mit Nicht-EU-Airlines (z. B. Dubai–Frankfurt mit Emirates, Istanbul–München mit Turkish Airlines) fallen nicht unter EU261. Diese Länder haben aber teilweise eigene Passagierrechte.
Entschädigungshöhen nach EU261 im Überblick
Die Entschädigungsstufen richten sich nach der Flugstrecke (Luftliniendistanz) – nicht nach dem tatsächlichen Flugweg. Maßgeblich ist immer die Ankunftsverspätung, nicht die Abflugverspätung.
| Flugstrecke | Mindestverspätung | Entschädigung | Kürzung möglich? |
|---|---|---|---|
Bis 1.500 km (Kurzstrecke) FRA–MAD, MUC–ROM | 3h Ankunft | 250 € | Nein |
1.500–3.500 km (Mittelstrecke) FRA–CAI, BER–DXB | 3h Ankunft | 400 € | Nein |
Über 3.500 km, < 4h Verspätung FRA–JFK, MUC–BKK | 3h Ankunft | 300 € | Ja (50 %) |
Über 3.500 km, ≥ 4h Verspätung FRA–JFK, MUC–BKK | 4h Ankunft | 600 € | Nein |
Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie immer Anspruch auf: Mahlzeiten & Erfrischungen (ab 2h Wartezeit), Hotelübernachtung bei Übernachtungsverspätung, und Kommunikationsmittel (2 Telefonate oder E-Mails).
Wann zahlt die Airline keine Entschädigung?
Airlines können die Entschädigungspflicht abwenden, wenn sie nachweisen, dass „außerordentliche Umstände" die Verspätung verursacht haben – und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um sie zu vermeiden.
✅ Gilt als außerordentlich (kein Anspruch)
- •Extremwetter: Sturm, Blitzeis, Schneefall (aber nicht normaler Regen)
- •Streik der Flugsicherung (ATC-Streik) oder Flughafenpersonal
- •Politische Unruhen oder Sicherheitsbedrohungen
- •Medizinischer Notfall eines Passagiers (muss dokumentiert sein)
- •Vogelschlag (EuGH C-315/15 bestätigt)
❌ Gilt NICHT als außerordentlich (Anspruch besteht)
- •Technische Defekte am Flugzeug (EuGH C-549/07)
- •Streik des eigenen Kabinenpersonals oder Piloten
- •Überbuchung (immer Verschulden der Airline)
- •Fehlende Crew durch schlechte Planung
- •Verspätetes Vorflugzeug (wenn planbar)
So machen Sie Ihren Anspruch geltend
Belege sichern
Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Abflug-/Ankunftszeit dokumentieren (Screenshot der Anzeigetafel), Ausgabenbelege für Verpflegung am Flughafen aufbewahren.
Schriftlich bei der Airline
Formloser Anspruchsbrief per E-Mail mit: Flugdatum, Flugnummer, Verspätung in Stunden, Anzahl Passagiere, IBAN für Überweisung. Frist: 6 Wochen für Antwort setzen.
Beschwerde oder Klage
Antwortet die Airline nicht oder lehnt ab: Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Klage beim Amtsgericht (bis 5.000 € ohne Anwalt). In 3 Jahren verjährt der Anspruch.
| Beschwerdeweg | Zuständig für | Kosten | Erfolgsquote |
|---|---|---|---|
| Direktes Schreiben an Airline | Immer erster Schritt | Kostenlos | Ca. 40–60 % |
| Luftfahrt-Bundesamt (LBA) | Abflug aus Deutschland | Kostenlos | Empfehlung, keine Bindungswirkung |
| Schlichtung söp® | Alle Flüge ab Deutschland | Kostenlos für Passagiere | Ca. 70 % Einigung |
| Amtsgericht (Klage) | Alle Fälle bis 5.000 € | Gerichtsgebühren ca. 79–189 € | Sehr hoch bei klarem Fall |
| Claim-Portale (Flightright etc.) | Bequeme Alternative | 25–35 % Provision | Hoch (auf Erfolgsbasis) |
Betreuungsleistungen am Flughafen
Neben der Geldentschädigung haben Sie bei Verspätung sofort Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen – unabhängig davon, ob später Entschädigung gezahlt werden muss.
Ab 2h Wartezeit (Kurzstrecke)
Verpflegung
- •Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- •2 Telefongespräche, E-Mails oder Telefaxe
- •Belege aufbewahren – Erstattung beim Check-in verlangen
Ab 3h Wartezeit (Mittelstrecke)
Verpflegung + Kommunikation
- •Alle Leistungen wie bei Kurzstrecke
- •Bei Mittelstrecke ebenfalls ab 3h Wartezeit
- •Wenn nicht angeboten: selbst kaufen und Quittungen aufbewahren
Bei Übernachtung nötig
Hotel + Transfer
- •Hotel auf Kosten der Airline
- •Transfer vom/zum Flughafen
- •Airline muss Hotel buchen – lehnt sie ab, selbst buchen und Kosten einfordern
Häufige Fragen zur Flugverspätung
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?
Nach EU-Verordnung 261/2004 erhalten Sie bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen von 1.500–3.500 km, und 600 € bei Flügen über 3.500 km (außereuropäisch). Bei Langstrecke unter 4h Verspätung wird auf 300 € gekürzt. Die Entschädigung gilt pro Person.
Gilt die EU261-Entschädigung auch für Nicht-EU-Flüge?
EU261/2004 gilt für: (1) alle Flüge, die in einem EU/EWR-Staat abgehen – egal welche Airline, und (2) Flüge von außerhalb der EU in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat (z. B. Lufthansa, Eurowings, Ryanair, easyJet). Fliegen Sie mit Emirates oder Turkish Airlines von Dubai nach Frankfurt, haben Sie keinen EU261-Anspruch.
Wann zahlt die Airline keine Entschädigung bei Verspätung?
Airlines sind von der Entschädigungspflicht befreit bei sogenannten „außerordentlichen Umständen": extremes Wetter (Sturm, Blitzeis), Streiks der Flugsicherung (ATC), geheime Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen. Ein technischer Defekt gilt hingegen NICHT als außerordentlicher Umstand – dafür haftet die Airline. Das hat der EuGH (C-549/07) klargestellt.
Was gilt bei Annullierung des Fluges?
Bei Annullierung haben Sie denselben Entschädigungsanspruch wie bei Verspätung – außer wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat. Bei 7–13 Tagen Vorlaufzeit entfällt die Entschädigung nur, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, der nicht mehr als 2h früher abfliegt und max. 4h später ankommt. Zusätzlich können Sie immer eine Rückerstattung des Ticketpreises fordern.
Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu fordern?
In Deutschland gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattfand. Für einen Flug im März 2023 wäre die Frist also erst am 31. Dezember 2026 abgelaufen. Stellen Sie den Antrag immer schriftlich (E-Mail genügt), damit Sie einen Nachweis haben.
