Pauschalen 2026: 14 € / 28 € / 0,30 €

Reisekosten-Rechner 2026

Verpflegungspauschale und Kilometer­pauschale für Dienstreisen berechnen

Abwesenheitsdauer
Stunden
Verkehrsmittel
km

Pauschale: 0,30 EUR/km

Übernachtung?
Bitte Daten eingeben und
„Reisekosten berechnen" klicken.

Reisekosten 2026: Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale & Dreimonatsfrist

Wer beruflich reist, kann Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten steuerlich geltend machen — entweder als Werbungskosten in der Steuererklärung oder durch steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber. Der Reisekosten-Rechner hilft, die absetzbaren Beträge korrekt zu ermitteln. Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Regeln für 2026.

Was zählt als Dienstreise?

Eine Dienstreise (steuerlich: auswärtige Tätigkeit) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Büro, Betrieb) und außerhalb seiner Wohnung tätig wird. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind dagegen keine Dienstreise, sondern über die Pendlerpauschale absetzbar.

Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld) 2026

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine steuerfreie Pauschale für erhöhte Verpflegungskosten auf Dienstreisen. Sie wird nicht für tatsächliche Ausgaben gewährt, sondern pauschal nach Abwesenheitsdauer — ohne Belegpflicht.

Abwesenheitsdauer (Inland)Pauschale 2026
Weniger als 8 Stunden0 € (kein Anspruch)
Mehr als 8 Stunden / An- und Abreisetag14 €
Volle 24-Stunden-Abwesenheit28 €

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter (Hotel, Veranstalter) eine Mahlzeit, wird die Tagespauschale gekürzt: −20 % für Frühstück (= 5,60 €), −40 % für Mittag- oder Abendessen (= 11,20 € jeweils). Bei 28 € Tagespauschale und allen drei Mahlzeiten verbleibt 0 €.

Praxisbeispiel: Dreitägige Konferenz (Anreise Mo, Konferenz Di ganztags, Abreise Mi): Montag Anreisetag = 14 €, Dienstag voll = 28 € − 5,60 € (gestelltes Frühstück) = 22,40 €, Mittwoch Abreisetag = 14 €. Gesamt: 50,40 €.

Die Drei-Monats-Frist: Wann endet der Verpflegungsanspruch?

Die Dreimonatsfrist (§ 9 Abs. 4a EStG) ist eine der wichtigsten — und häufig übersehenen — Regeln bei Reisekosten. Sie besagt:

≤ 3 Mo.

Verpflegungsmehraufwand steht zu

> 3 Mo.

Die auswärtige Stätte gilt als „erste Tätigkeitsstätte"

≥ 4 Wo.

Unterbrechung setzt die Dreimonatsfrist zurück

Arbeitnehmer, die länger als 3 Monate am gleichen Außeneinsatzort tätig sind (z. B. Projektarbeit beim Kunden), verlieren ab dem 4. Monat den Anspruch auf steuerfreien Verpflegungsmehraufwand für diesen Ort. Die Fahrtkosten dorthin werden dann nur noch nach der Pendlerpauschale (0,30 €/km, einfache Strecke) berücksichtigt — nicht mehr als Dienstreise. Nur eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen (z. B. durch Urlaub, Krankheit, anderes Projekt) setzt die Frist zurück.

Kilometerpauschale und Fahrtkosten auf Dienstreisen

Wer für Dienstreisen den privaten Pkw nutzt, kann die Fahrtkosten nach der steuerlichen Kilometerpauschale abrechnen — ohne Tankbelege, ohne Nachweise über tatsächliche Kfz-Kosten.

FahrzeugPauschale je kmMitfahrer-Zuschlag
Pkw (alle Antriebsarten)0,30 €/km+ 0,02 €/km
Motorrad / Roller0,20 €/km+ 0,02 €/km
Fahrrad / E-Bike0,05 €/km

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Flug werden die tatsächlichen Kosten (Ticket) angesetzt, kein Pauschbetrag. Parkgebühren, Mautkosten und Straßenbenutzungsgebühren zählen ebenfalls als absetzbare Reisenebenkosten.

Übernachtungskosten und sonstige Reisenebenkosten

Übernachtungskosten

Tatsächliche Übernachtungskosten können in voller Höhe erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerlich gibt es keine Höchstgrenze, solange die Kosten angemessen sind.

Reisenebenkosten

Abrechenbar sind u. a.: Parkgebühren, Mautkosten, Taxi/ÖPNV am Reiseort, Gepäckträger, Trinkgelder in angemessener Höhe, notwendige Telefonkosten, Reinigung von Berufskleidung auf Reise.

Dienstreise vs. Pendlerpauschale

Nur Fahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte zählen als Dienstreise (hin und zurück, 0,30 €/km). Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (Büro) sind dagegen über die Pendlerpauschale (einfache Strecke, 0,30 €, ab km 21: 0,38 €) abzusetzen.

Häufige Fragen zu Reisekosten

Was ist der Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld) 2026?+
Der steuerfreie Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld) bei Dienstreisen beträgt 2026 in Deutschland: 14 € für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden (sowie An- und Abreisetage mehrtägiger Reisen) und 28 € für volle 24-stündige Abwesenheit. Diese Beträge können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfrei erstatten oder Selbstständige als Betriebsausgabe absetzen. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische höhere Pauschalen.
Was ist die Drei-Monats-Frist bei Dienstreisen?+
Die Dreimonatsfrist (§ 9 Abs. 4a EStG) besagt: Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 3 Monate ununterbrochen an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte arbeitet, verwandelt sich diese in eine „erste Tätigkeitsstätte". Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf steuerfreien Verpflegungsmehraufwand für diese Stätte. Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen (z. B. durch Urlaub) setzt die Frist zurück.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen 2026?+
Die steuerliche Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw beträgt 2026 unverändert 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Für Motorräder gilt 0,20 €/km, für Mitfahrer jeweils zusätzlich 0,02 €/km. Diese Beträge können steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Für Elektrofahrzeuge gibt es keinen gesonderten Satz.
Wie wirken gestellte Mahlzeiten auf die Verpflegungspauschale?+
Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter (z. B. Hotel, Veranstalter) eine Mahlzeit, wird die Tagespauschale anteilig gekürzt: Frühstück −20 % (= 5,60 € bei Tagespauschale 28 €), Mittagessen bzw. Abendessen je −40 % (= 11,20 €). Werden alle drei Mahlzeiten gestellt, entfällt der Verpflegungsmehraufwand vollständig. Für den Eigenanteil unter 1,80 € (GWG-Grenze) gibt es Vereinfachungsregeln.
Was gilt für Auslandsreisen beim Verpflegungsmehraufwand?+
Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Tagessätze, die das BMF jährlich aktualisiert. Sie sind deutlich höher als die Inlandspauschalen. Beispiele 2026: USA 59 USD (Vollpauschale), Schweiz 89 CHF, UK 58 GBP, Frankreich 67 EUR, Japan 82 USD. An- und Abreisetagen gelten 80 % des jeweiligen Ländersatzes. Bei Reisen in mehrere Länder an einem Tag gilt der Satz des Landes, in dem der Reisende um 24 Uhr ist.