Orientierungswerte 2026

Schmerzensgeld-Rechner

Schmerzensgeld nach Verletzung schätzen

⚠️ Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner gibt nur grobe Orientierungswerte basierend auf deutschen Gerichtsurteilen (Schmerzensgeldtabellen 2026). Jeder Fall ist einzigartig. Die tatsächliche Höhe hängt von Verschulden, individuellen Umständen, Folgeschäden und Rechtsprechung ab. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für eine konkrete Einschätzung.

Orientierungswert (Spanne)
2.70010.700
Mittelwert: ca. 6.700
Basis (Mittelschwere Verletzung)2.00010.000
14 AU-Tage × 50 €+700

Gesamtspanne2.70010.700

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner und der folgende Ratgeber dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Die ausgewiesenen Beträge sind keine Rechtsberatung und ersetzen keinen Fachanwalt. Die tatsächliche Höhe des Schmerzensgelds wird stets vom Gericht im Einzelfall ermittelt. Bei konkreten Ansprüchen sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Schmerzensgeld 2026: Rechtsgrundlage, Berechnung und Orientierungswerte

Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich für körperliche oder seelische Leiden infolge einer Verletzung. Es ist neben dem reinen Schadensersatz (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) ein eigenständiger Anspruch und gesetzlich in § 253 Abs. 2 BGB verankert. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach freiem Ermessen — orientiert an Vergleichsfällen aus der Rechtsprechung, den sogenannten Schmerzensgeldtabellen.

§ 253 BGB — Immaterieller Schaden

„Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."

Schmerzensgeldtabellen: Wie Gerichte urteilen

Da es keine gesetzliche Formel gibt, orientieren sich Richter, Anwälte und Versicherungen an standardisierten Sammlungen vergangener Urteile:

Hacks/Ring/Böhm-Tabelle

Die wichtigste deutschsprachige Schmerzensgeld-Sammlung. Sie erscheint jährlich und enthält systematisch aufbereitete Gerichtsentscheidungen — gegliedert nach Verletzungsart, Schweregrad und Schadensfolgen. Als Standardwerk für Anwälte und Gerichte.

Beck'sche Schmerzensgeldtabelle

Eine weitere verbreitete Datenbank des C.H. Beck Verlags mit tausenden Entscheidungen deutscher Gerichte. Ermöglicht Recherche nach Verletzungstyp, Gericht und Urteilsdatum.

ADAC-Schmerzensgelddatenbank

Speziell auf Verkehrsunfälle zugeschnitten. Enthält tausende Urteile zu Pkw-, Motorrad- und Fahrradunfällen — besonders nützlich bei typischen Straßenverkehrsschäden.

Diese Tabellen sind nicht rechtsverbindlich — kein Gericht ist an sie gebunden. Sie dienen aber als zentrale Anhaltspunkte und tragen zu vorhersehbaren, fairen Urteilen bei.

Faktoren, die die Schmerzensgeld-Höhe bestimmen

FaktorAuswirkung auf das Schmerzensgeld
VerletzungsschwereSchwerwiegendere Verletzungen (Knochenbruch, Hirntrauma, Amputation) → deutlich höhere Beträge als Prellungen oder Schnittwunden
BehandlungsdauerLängere stationäre Aufenthalte, Reha-Phasen, OPs erhöhen den Anspruch spürbar (oft 100–200 €/Tag Krankenhausaufenthalt als Orientierung)
DauerschädenBleibende Beeinträchtigungen (Narben, Lähmungen, chronische Schmerzen) rechtfertigen erhebliche Aufschläge — bis zu mehrfachen Jahreseinkommen
Grad des VerschuldensVorsatz → sehr hohes Schmerzensgeld; grobe Fahrlässigkeit → spürbar höher als leichte Fahrlässigkeit; Mitverschulden des Opfers → Abzüge möglich
Alter des VerletztenBei jungen Menschen wiegen Dauerschäden schwerer (länger zu tragen); bei älteren Personen kann die verbleibende Lebenserwartung berücksichtigt werden
Psychische FolgenPTSD, Angststörungen, depressive Episoden als Folge der Verletzung fließen gesondert ein

Orientierungswerte nach Verletzungsart

Die folgenden Spannen sind stark vereinfachte Richtwerte aus der Rechtsprechung — Einzelfälle können erheblich abweichen:

VerletzungstypOrientierungsspanne
Leichte HWS-Distorsion (Schleudertrauma)200 – 1.000 €
Mittelschwere HWS-Verletzung mit längerem Behandlungsbedarf1.000 – 5.000 €
Einfacher Knochenbruch ohne Folgeschäden1.000 – 4.000 €
Komplizierter Bruch mit OP und Reha4.000 – 15.000 €
Schweres Schädelhirntrauma15.000 – 80.000 €
Bleibende Behinderung (z. B. Querschnittslähmung)100.000 – 500.000 €+

So gehen Sie bei einem Schmerzensgeldanspruch vor

1

Verletzung dokumentieren

Ärztliche Atteste, Krankenhausberichte, Befunde und Fotos der Verletzung sichern. Je lückenloser, desto besser die Ausgangsposition.

2

Schadensersatz und Schmerzensgeld getrennt berechnen

Materieller Schaden (Heilbehandlung, Verdienstausfall) und immaterieller Schaden (Schmerzensgeld) sind separate Ansprüche und sollten klar getrennt dargestellt werden.

3

Anwalt einschalten

Besonders bei Dauerschäden oder Versicherungsstreitigkeiten ist anwaltliche Vertretung dringend anzuraten. Die Kosten können dem Schädiger auferlegt werden.

4

Außergerichtliche Einigung versuchen

Viele Fälle werden ohne Gericht geregelt. Versicherungen machen oft Angebote — prüfen, ob sie fair sind, und ggf. nachverhandeln.

5

Verjährungsfristen beachten

Die reguläre Verjährung beträgt 3 Jahre (Jahresende der Kenntnis). Bei unklarer Sachlage Verjährung durch Klage oder Hemmung (z. B. laufende Verhandlungen) rechtzeitig unterbrechen.

Bei nicht gezahltem Schmerzensgeld kann zudem Anspruch auf Verzugszinsen bestehen — ab dem Zeitpunkt, ab dem sich der Schuldner im Verzug befindet.

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Was ist Schmerzensgeld und auf welcher Rechtsgrundlage basiert es?+
Schmerzensgeld ist der Ausgleich für immaterielle Schäden — also für körperliche und seelische Leiden, die durch eine Verletzung entstanden sind. Die Rechtsgrundlage bildet § 253 Abs. 2 BGB: „Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden." Das Schmerzensgeld ist neben dem materiellen Schadensersatz (z. B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) ein eigenständiger Anspruch. Es setzt eine schuldhafte oder verschuldensunabhängige (z. B. Gefährdungshaftung) Verletzung voraus.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?+
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Berechnungsformel. Gerichte orientieren sich an sogenannten Schmerzensgeldtabellen — die bekanntesten sind die „Hacks/Ring/Böhm"-Tabelle (erscheint jährlich, enthält tausende Urteile), die Beck'sche Schmerzensgeldtabelle sowie Sammlungen der Versicherungswirtschaft (ADAC). Diese Tabellen listen Vergleichsfälle nach Verletzungsart und -schwere. Sie sind nicht bindend, geben aber eine verlässliche Orientierung für Anspruchssteller, Anwälte und Gerichte.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgelds?+
Die wichtigsten Faktoren sind: (1) Schwere der Verletzung — je schwerwiegender (z. B. Knochenbruch, Hirntrauma, Amputation), desto höher das Schmerzensgeld. (2) Behandlungsdauer — Krankenhausaufenthalt in Tagen, Reha-Maßnahmen, ambulante Behandlungen. (3) Dauerschäden (Dauerschäden/Behinderungen) — bleibende Einschränkungen erhöhen den Anspruch erheblich. (4) Grad des Verschuldens — vorsätzliche Verletzungen werden deutlich höher bewertet als fahrlässige. (5) Alter des Opfers — bei jüngeren Personen wiegen Dauerschäden schwerer. (6) Schmerzen und psychische Beeinträchtigungen (Angststörungen, PTSD).
Wie lange kann ich Schmerzensgeld geltend machen?+
Schmerzensgeldansprüche verjähren nach § 195 BGB in der Regel innerhalb von 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Verletzung eingetreten ist und der Geschädigte von Verletzung und Schädiger Kenntnis erlangte. Bei schweren Verletzungen oder unbekanntem Schädiger gelten Sonderregeln (§ 199 BGB). Wichtig: Auch laufende Verhandlungen mit der Versicherung können die Verjährung hemmen — ein Anwalt sollte frühzeitig eingeschaltet werden, um keine Fristen zu versäumen.
Brauche ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld zu fordern?+
Rechtlich ist kein Anwalt zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend empfohlen. Versicherungen bieten Geschädigten oft deutlich zu wenig an — ohne anwaltliche Unterstützung werden Ansprüche auf Dauerschäden, Schockschäden oder zukünftige Einschränkungen häufig übersehen. Anwaltskosten können in Haftpflichtsachen oft dem Schädiger in Rechnung gestellt werden. Zudem wird im Gerichtsverfahren ab einem Streitwert über 5.000 € grundsätzlich Anwaltszwang ausgeübt. Unser Rechner liefert nur Orientierungswerte und ersetzt keine Rechtsberatung.