Verzugszinsen nach § 288 BGB: Wann und wie viel?
§ 288 BGB regelt die gesetzlichen Verzugszinsen in Deutschland. Schuldner im Zahlungsverzug müssen Zinsen zahlen – automatisch und ohne ausdrückliche Vereinbarung. Der Gläubiger muss keinen konkreten Schaden nachweisen.
Der Verzug tritt ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Bei einem vertraglich festgelegten Zahlungstermin genügt der Ablauf des Termins – eine Mahnung ist dann entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB).
Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät ein Verbraucher automatisch in Verzug, wenn er auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) gilt die 30-Tage-Frist ohne gesonderten Hinweis.
Verzugszinssätze 2026
Die Höhe der Verzugszinsen hängt vom EZB-Basiszinssatz ab. Dieser wird halbjährlich angepasst (1. Januar und 1. Juli).
| Geschäftsart | Formel | Aktuell (2026) |
|---|---|---|
| Verbrauchergeschäft (B2C) | Basiszins + 5 Prozentpunkte | ~7,87 % |
| Handelsgeschäft (B2B) | Basiszins + 9 Prozentpunkte | ~11,87 % |
| Basiszinssatz (EZB) | § 247 BGB | 2,87 % (Stand 01.01.2026) |
Quelle: Deutsche Bundesbank, § 288 BGB.
Rechenbeispiel: 5.000 EUR offene Rechnung
Ein Handwerker schuldet einem Lieferanten 5.000 EUR. Die Rechnung war am 15. Januar fällig. Am 15. April ist die Rechnung immer noch offen – 90 Tage im Verzug.
B2B-Verzugszinsen (11,87 %)
5.000 EUR × 11,87 % × 90 ÷ 365 = 146,30 EUR Verzugszinsen.
Zusätzlich: Pauschale von 40 EUR
§ 288 Abs. 5 BGB gewährt dem Gläubiger bei B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 EUR pro Verzugsfall – unabhängig von der Höhe der Forderung.
Der Lieferant kann also 146,30 EUR Zinsen + 40 EUR Pauschale = 186,30 EUR zusätzlich zur Hauptforderung verlangen. Bei größeren Forderungen lohnt sich das schnell.
Basiszinssatz: Historische Entwicklung
| Zeitraum | Basiszins | Verzug B2C | Verzug B2B |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 – 30.06.2026 | 2,87 % | 7,87 % | 11,87 % |
| 01.07.2025 – 31.12.2025 | 2,87 % | 7,87 % | 11,87 % |
| 01.01.2025 – 30.06.2025 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 2016 – 2021 | −0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
Verzugszinsen richtig geltend machen
Mahnung mit Fristsetzung
Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage). Weisen Sie auf die Rechtsfolgen des Verzugs hin.
Zinsen tagesgenau berechnen
Verzugszinsen werden tagesgenau berechnet: Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Unser Rechner erledigt das automatisch.
Verzugsschaden zusätzlich fordern
Neben den Verzugszinsen können Sie einen nachweisbar höheren Schaden geltend machen (§ 288 Abs. 4 BGB) – z. B. Anwaltskosten oder entgangene Geschäfte.
