Aktualisiert März 2026 – § 622 BGB

Kündigungsfrist-Rechner 2026: Letzten Arbeitstag berechnen

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Probezeit nach § 622 BGB

Quelle: § 622 BGBStand: 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

Kündigungsfrist berechnen

Wer kündigt?

Probezeit: max. 6 Monate, Kündigung mit 2 Wochen zu beliebigem Tag möglich

Wann ist mein letzter Arbeitstag? Diese Frage stellt sich jeder nach einer Kündigung – egal ob man selbst kündigt oder die Kündigung erhält. Der Kündigungsfrist-Rechner berechnet den letzten Arbeitstag nach § 622 BGB sofort: mit allen relevanten Staffeln für Arbeitgeber, der festen 4-Wochen-Frist für Arbeitnehmer und der Ausnahmeregelung für die Probezeit. Einfach Eintrittsdatum, Kündigungsdatum und Partei eingeben – fertig.

Kündigungsfristen 2026 nach § 622 BGB

BetriebszugehörigkeitKündigung durch ArbeitgeberZum
Probezeit (max. 6 Mon.)2 Wochenbeliebiger Tag
bis 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
2–5 Jahre1 MonatMonatsende
5–8 Jahre2 MonateMonatsende
8–10 Jahre3 MonateMonatsende
10–12 Jahre4 MonateMonatsende
12–15 Jahre5 MonateMonatsende
15–20 Jahre6 MonateMonatsende
ab 20 Jahre7 MonateMonatsende

Arbeitnehmer: Immer 4 Wochen

Arbeitnehmer können immer mit 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 1 BGB). Längere Fristen können per Vertrag vereinbart werden.

Tipps zur Kündigung

Schriftform

Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – per eigenhändig unterschriebenem Brief. E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam! (§ 623 BGB)

Zugang

Die Frist beginnt erst mit dem Tag des Zugangs (nicht Absendedatum). Einschreiben als Nachweis empfohlen.

Probezeit

Probezeit-Vereinbarung muss ausdrücklich im Vertrag stehen. Maximum: 6 Monate. Keine automatische Probezeit!

Tarifvertrag

Tarifverträge können günstigere oder abweichende Fristen vorsehen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!

Eigenbedarfskündigung Miete

Dieser Rechner berechnet ausschließlich arbeitsrechtliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Für Mietkündigungen (§ 573c BGB) gelten eigene Regelungen: 3 Monate bis 9 Monate je nach Wohndauer.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist 2026