Regelsatz 2026: 563 EUR/Monat

Bürgergeld-Rechner 2026: Regelsatz und Leistungen berechnen

Bürgergeld-Anspruch inklusive Miete, Heizung und Mehrbedarf berechnen

Quelle: BMAS & § 20 SGB IIStand: Januar 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

Hinweis: Dieser Rechner gibt eine Orientierung. Den genauen Anspruch berechnet Ihr Jobcenter. Beantragen Sie Bürgergeld direkt beim zuständigen Jobcenter oder unter jobcenter.digital.

Ihre Bürgergeld-Berechnung

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Der Bürgergeld-Rechner 2026 zeigt, wie viel staatliche Unterstützung Ihnen zusteht – ob als Aufstocker, nach Jobverlust oder in einer schwierigen Lebensphase. 563 Euro Regelsatz für Alleinstehende, dazu Miete, Heizung und eventuelle Mehrbedarfe. Das Bürgergeld hat den Hartz-IV-Satz 2023 abgelöst und sollte ursprünglich mehr Würde und weniger Bürokratie bringen. 2026 gab es allerdings eine Senkung: Erstmals seit Jahren fiel der Regelsatz von 575 auf 563 Euro – begründet mit negativer Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Energie.

Bürgergeld 2026: Regelsätze im Überblick

Die Regelsätze werden jährlich angepasst und basieren auf dem Statistikmodell des BMAS. Für 2026 gelten folgende Beträge (Quelle: § 20 SGB II, 01. Januar 2026):

PersonengruppeRegelsatz 20262025
Alleinstehend563 EUR575 EUR
Partner (je)506 EUR518 EUR
Kind 0–5 Jahre357 EUR357 EUR
Kind 6–13 Jahre390 EUR390 EUR
Kind 14–17 Jahre471 EUR471 EUR
Jugendl. 18–24 J.471 EUR471 EUR

Erstmals gesunken!

2026 ist der Regelsatz für Erwachsene um 12 Euro gesunken – das gab es seit Einführung von Hartz IV (2005) noch nie. Grund: Negative Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Energie. Ca. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2025).

Was gehört zum Bürgergeld dazu?

Das Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten (Quelle: §§ 20, 22 SGB II, BMAS):

  1. Regelsatz (Lebensunterhalt): Deckt Essen, Kleidung, Kommunikation und Freizeit ab. Der Betrag variiert je nach Haushaltsgröße und Alter.
  2. Kosten der Unterkunft (KdU): Tatsächliche Miete und Heizkosten werden übernommen – solange sie angemessen sind. Beispiele: Hamburg bis ca. 750 EUR Warmmiete für 1 Person, München bis ca. 850 EUR, Kleinstädte 500–600 EUR.
  3. Mehrbedarf: Alleinerziehend mit Kind unter 7: +36 % = +203 EUR. Schwanger ab 13. Woche: +17 % = +96 EUR. Bei Behinderung: +17–36 %.
  4. Einmalige Leistungen: Erstausstattung Wohnung oder Baby, Schulbedarf für Kinder (174 EUR/Jahr), Klassenfahrten.
  5. Bildung & Teilhabe: Schulessen, Sportverein bis 15 EUR/Monat, Lernförderung für Kinder.

Bürgergeld 2026: Die wichtigsten Änderungen

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung hat das Bürgergeld verschärft (Quelle: BMAS, gegen-hartz.de, Bundesregierung 2026):

Regelsatz gesunken

563 statt 575 EUR (–12 EUR) – erstmals seit Jahren eine Senkung.

Schärfere Sanktionen

Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit: bis zu 30 % Kürzung möglich.

Verschärfte Mitwirkung

Mehr Kontrolle, mehr Pflichten, stärkerer Fokus auf Arbeitsaufnahme.

Was NICHT geändert wurde:

  • Vermögensschongrenze: 15.000 EUR/Person nach der Karenzzeit (12 Monate)
  • Freibeträge beim Hinzuverdienst (§ 11b SGB II)
  • Kosten der Unterkunft werden weiter übernommen

Hinzuverdienst beim Bürgergeld: Was bleibt?

Freibeträge 2026 (unverändert nach § 11b SGB II):

EinkommenAnrechnungsfrei
Erste 100 EUR100 % frei
101–520 EUR20 % frei
521–1.000 EUR30 % frei
1.001–1.200 EUR10 % frei

Tipp: Jeder Hinzuverdienst lohnt sich!

Minijob 520 EUR: Freibetrag ca. 184 EUR → Bürgergeld sinkt um 336 EUR. Netto mehr: 184 EUR.
Teilzeitjob 800 EUR: Freibetrag ca. 268 EUR → Bürgergeld sinkt um 532 EUR. Netto mehr: 268 EUR.

Häufige Fragen zum Bürgergeld 2026