Arbeitslosengeld-Rechner 2026: ALG 1 schnell berechnen
ALG1-Höhe, Anspruchsdauer und Gesamtanspruch auf Basis Ihres Gehalts ermitteln
ALG1 berechnen
Gilt das durchschnittliche Brutto der letzten 12 Monate
Ab 50 / 55 / 58 Jahren verlängert sich der Anspruch
Gilt bei mind. 1 Kind, für das § 32 EStG zutrifft (z. B. Kindergeldanspruch)
Nach einer Kündigung stellt sich sofort die Frage: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich – und wie lange? Der ALG1-Rechner gibt Ihnen eine schnelle, fundierte Schätzung auf Basis Ihres Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und Ihrer Versicherungszeit. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit und kein Almosen – Sie haben sie durch Ihre Beiträge eingezahlt.
ALG1 2026: So wird Ihr Arbeitslosengeld berechnet
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten (Quelle: § 149 SGB III, Bundesagentur für Arbeit):
1. Bemessungsentgelt
Durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum, § 150 SGB III).
2. Pauschales Netto
Brutto × Nettofaktor der Steuerklasse (z.B. Stk. I: 66,67 %). Keine echte Steuerberechnung – vereinfachte Pauschalierung.
3. ALG1
Pauschal-Netto × Leistungssatz: 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (allgemeiner Leistungssatz mit Kind).
| Steuerklasse | Nettofaktor | Typisches Profil |
|---|---|---|
| I | 66,67 % | Ledig / getrennt lebend |
| II | 67,67 % | Alleinerziehend |
| III | 75,00 % | Verheiratet, besser verdienend |
| IV | 66,67 % | Verheiratet, ähnliches Einkommen |
| V | 60,00 % | Verheiratet, geringer verdienend |
| VI | 56,00 % | Zweit- oder Nebenjob |
Anspruchsdauer 2026: Wie lange ALG1?
| Versicherungsmonate | Unter 50 J. | Ab 50 J. | Ab 55 J. | Ab 58 J. |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. |
| 16 Monate | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. |
| 20 Monate | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. |
| 24 Monate | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. |
| 30 Monate | 12 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. |
| 36 Monate | 12 Mon. | 12 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. |
| 48 Monate | 18 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. | 24 Mon. |
Wichtig: Innerhalb 3 Tagen melden!
Nach Erhalt der Kündigung sofort (innerhalb 3 Werktage) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Zu späte Meldung führt zu Minderung des ALG1-Anspruchs. Die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt dann vor dem ersten Arbeitslosigkeitstag.
Sperrzeit beim ALG1: Was Sie wissen müssen
Eine Sperrzeit von 12 Wochen führt bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag dazu, dass kein ALG1 ausgezahlt wird. Wichtige Ausnahmen nach § 159 SGB III:
- Betriebliche oder gesundheitliche Gründe für Eigenkündigung
- Umzug zu Lebenspartner (wenn Ehe/eheähnliche Gemeinschaft)
- Nachweis, dass Kündigung durch Arbeitgeber drohte
- Mobbing, Diskriminierung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen
Achtung bei Aufhebungsvertrag: Wenn eine Abfindung gezahlt wird und die Kündigungsfrist unterschritten wird, droht ebenfalls eine Sperrzeit. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten!
