Aktualisiert 2026 – Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslosengeld-Rechner 2026: ALG 1 schnell berechnen

ALG1-Höhe, Anspruchsdauer und Gesamtanspruch auf Basis Ihres Gehalts ermitteln

Quelle: § 149 SGB III, BundesagenturStand: 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

ALG1 berechnen

Gilt das durchschnittliche Brutto der letzten 12 Monate

Ab 50 / 55 / 58 Jahren verlängert sich der Anspruch

Gilt bei mind. 1 Kind, für das § 32 EStG zutrifft (z. B. Kindergeldanspruch)

Nach einer Kündigung stellt sich sofort die Frage: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich – und wie lange? Der ALG1-Rechner gibt Ihnen eine schnelle, fundierte Schätzung auf Basis Ihres Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und Ihrer Versicherungszeit. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit und kein Almosen – Sie haben sie durch Ihre Beiträge eingezahlt.

ALG1 2026: So wird Ihr Arbeitslosengeld berechnet

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten (Quelle: § 149 SGB III, Bundesagentur für Arbeit):

1. Bemessungsentgelt

Durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum, § 150 SGB III).

2. Pauschales Netto

Brutto × Nettofaktor der Steuerklasse (z.B. Stk. I: 66,67 %). Keine echte Steuerberechnung – vereinfachte Pauschalierung.

3. ALG1

Pauschal-Netto × Leistungssatz: 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (allgemeiner Leistungssatz mit Kind).

Nettofaktoren nach Steuerklasse (Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2026)
SteuerklasseNettofaktorTypisches Profil
I66,67 %Ledig / getrennt lebend
II67,67 %Alleinerziehend
III75,00 %Verheiratet, besser verdienend
IV66,67 %Verheiratet, ähnliches Einkommen
V60,00 %Verheiratet, geringer verdienend
VI56,00 %Zweit- oder Nebenjob

Anspruchsdauer 2026: Wie lange ALG1?

VersicherungsmonateUnter 50 J.Ab 50 J.Ab 55 J.Ab 58 J.
12 Monate6 Mon.6 Mon.6 Mon.6 Mon.
16 Monate8 Mon.8 Mon.8 Mon.8 Mon.
20 Monate10 Mon.10 Mon.10 Mon.10 Mon.
24 Monate12 Mon.12 Mon.12 Mon.12 Mon.
30 Monate12 Mon.15 Mon.15 Mon.15 Mon.
36 Monate12 Mon.12 Mon.18 Mon.18 Mon.
48 Monate18 Mon.18 Mon.18 Mon.24 Mon.

Wichtig: Innerhalb 3 Tagen melden!

Nach Erhalt der Kündigung sofort (innerhalb 3 Werktage) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Zu späte Meldung führt zu Minderung des ALG1-Anspruchs. Die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt dann vor dem ersten Arbeitslosigkeitstag.

Sperrzeit beim ALG1: Was Sie wissen müssen

Eine Sperrzeit von 12 Wochen führt bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag dazu, dass kein ALG1 ausgezahlt wird. Wichtige Ausnahmen nach § 159 SGB III:

  • Betriebliche oder gesundheitliche Gründe für Eigenkündigung
  • Umzug zu Lebenspartner (wenn Ehe/eheähnliche Gemeinschaft)
  • Nachweis, dass Kündigung durch Arbeitgeber drohte
  • Mobbing, Diskriminierung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen

Achtung bei Aufhebungsvertrag: Wenn eine Abfindung gezahlt wird und die Kündigungsfrist unterschritten wird, droht ebenfalls eine Sperrzeit. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung beraten!

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 2026