Reform seit Dezember 2020

Maklergebühren-Rechner 2026

Maklerprovision für Käufer und Verkäufer berechnen – netto, brutto und alle Provisionsmodelle

50.000 €5.000.000 €
%
bundesweit üblich: 3,57 %
Käufer zahlt (brutto)
16.993,20 €
3,57 % netto + 19 % MwSt
Verkäufer zahlt (brutto)
16.993,20 €
3,57 % netto + 19 % MwSt
Gesamt (brutto)
33.986,40 €
8,50 % vom Kaufpreis
Detailaufschlüsselung
PositionNettoMwSt (19 %)Brutto
Käufer (3,57 %)14.280,00 €2.713,20 €16.993,20 €
Verkäufer (3,57 %)14.280,00 €2.713,20 €16.993,20 €
Gesamt28.560,00 €5.426,40 €33.986,40 €

Maklerprovision 2026 – Was hat sich geändert?

Das Provisionsaufteilungsgesetz vom 23. Dezember 2020

Bis Ende 2020 war es in vielen Teilen Deutschlands üblich, dass der Verkäufer den Makler beauftragte, die gesamten Kosten aber dem Käufer auferlegt wurden – teils bis zu 7,14 % brutto des Kaufpreises als reine Käuferbelastung. Das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten" hat das beendet:

Die Kernregel

Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens 50 % der Provision. Die andere Partei darf höchstens dieselbe Summe belastet werden. Ergebnis: bei Doppelmaklern (häufigste Form) trägt jede Seite exakt die Hälfte.

Für welche Immobilien gilt das Gesetz?

Das Gesetz greift ausschließlich bei:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäusern (freistehend, Reihen- oder Doppelhaus)

Nicht erfasst: Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien und Mietverträge (dort gilt seit 2015 das Bestellerprinzip separat). Bei diesen Objekten können Käufer und Verkäufer die Provisionsverteilung frei vereinbaren.

Wie berechnet sich die Maklerprovision?

Doppelmakler: Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten (50/50)

Der Doppelmaklerverhältnis ist der Standard in Deutschland. Der Makler vertritt beide Seiten und erhält von jeder Seite denselben Prozentsatz – typischerweise 3,57 % brutto (= 3,0 % netto + 19 % MwSt).

KaufpreisKäufer zahltVerkäufer zahltGesamt
200.0007.1407.14014.280
350.00012.49512.49524.990
500.00017.85017.85035.700
750.00026.77526.77553.550
1.000.00035.70035.70071.400

Tabelle: Provision bei 3,57 % brutto je Seite (bundesweit üblichster Satz).

Einseitiger Maklervertrag: Nur eine Partei zahlt

Beauftragt ausschließlich der Käufer den Makler (seltener Fall), zahlt der Käufer die volle Provision – der Verkäufer kann freiwillig bis zu 50 % erstatten, muss es aber nicht. Umgekehrt gilt: Beauftragt nur der Verkäufer, zahlt er alleine – er darf aber bis zu 50 % auf den Käufer umlegen.

Wichtig: Ohne schriftlichen Maklervertrag (Textform) entsteht kein Provisionsanspruch. Die Provision wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist.

Maklerprovision als Teil der Kaufnebenkosten

Was kostet ein Immobilienkauf wirklich?

Die Provision ist nur einer von drei unvermeidbaren Nebenkostenblöcken. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss zusätzlich zum Kaufpreis mit 8–15 % Nebenkosten rechnen – alles aus dem Eigenkapital:

PositionHöheAnmerkung
Grunderwerbsteuer3,5 %–6,5 %Je nach Bundesland – Bayern 3,5 %, NRW 6,5 %
Notar- und Grundbuchkosten1,5 %–2,0 %Pflicht, geregelt durch GNotKG
Maklerprovision Käufer0 %–3,57 % bruttoEntfällt bei Direktkauf vom Eigentümer
Gutachter / Inspektion500–2.500 € pauschalOptional, aber empfehlenswert

Alle Nebenkosten im Detail – inklusive aller Bundesländer – sehen Sie im Nebenkosten-Rechner. Für die Finanzierungsplanung nutzen Sie den Eigenkapital-Rechner.

Steuerliche Behandlung der Maklerprovision

Vermietete Immobilien: Abschreibung über die AfA

Kaufen Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Vermietung, gehört die Provision zu den Anschaffungsnebenkosten (§ 255 HGB). Sie erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage und wird zusammen mit dem Kaufpreis über 50 Jahre (= 2 % p.a.) linear abgeschrieben. Bei 10.000 € Provision sind das 200 € Steuerersparnis pro Jahr bei einer Grenzsteuerbelastung von 42 % – macht ca. 84 € Steuervorteil jährlich.

Selbst genutzte Immobilien – kein Abzug

Für das selbst genutzte Eigenheim ist die Provision nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Eine Ausnahme besteht beim Weiterverkauf innerhalb von 10 Jahren: Dann gilt § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft), und die Provision kann als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn mindern.

Tipp für Vermieter: Beauftragen Sie den Makler nachweislich im Rahmen der Vermietungstätigkeit, ist auch der Teil der Provision, der bei der späteren Vermietung anfällt, als Werbungskosten sofort abziehbar – nicht über die AfA.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision beim Hauskauf?+
Beim Kauf von Wohnimmobilien sind seit der Reform 2020 maximal 3,57 % brutto pro Seite (= 3,0 % netto + 19 % MwSt) üblich. Damit beträgt die Gesamtprovision 7,14 % brutto des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlen Käufer und Verkäufer je 14.280 € – insgesamt also 28.560 €. Regional kann die Provision davon abweichen; gesetzliche Obergrenzen gibt es für den Prozentsatz selbst nicht.
Was hat sich 2020 bei der Maklerprovision geändert?+
Das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Kernregel: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens 50 % der Provision – der anderen Partei darf höchstens dieselbe Höhe weiterbelastet werden. Damit ist es nicht mehr möglich, als Verkäufer die gesamte Provision auf den Käufer zu überwälzen. Das Gesetz gilt nur für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen), nicht für Gewerbe oder Grundstücke.
Fällt auf die Maklerprovision Mehrwertsteuer an?+
Ja. Makler sind umsatzsteuerpflichtig. Der übliche Satz von 3,57 % brutto entspricht 3,0 % netto + 0,57 % MwSt (19 %). Privatkäufer können die Umsatzsteuer nicht abziehen. Gewerbliche Käufer und Vermieter können die Vorsteuer geltend machen, sofern die Immobilie unternehmerisch genutzt wird.
Kann die Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden?+
Bei einer vermieteten Immobilie gehört die Maklerprovision zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) und wird über 50 Jahre (2 % p.a.) abgeschrieben. Bei einer selbst genutzten Immobilie ist sie nicht absetzbar – es sei denn, die Immobilie wird innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft; dann mindert sie als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn.
Gibt es Immobilien, bei denen kein Makler anfällt?+
Ja. Beim Kauf direkt vom Eigentümer (ohne Makler) fällt keine Provision an. Viele Käufer suchen daher gezielt nach Privatverkäufen. Auch manche Neubauprojekte werden provisionsfrei vom Bauträger vermarktet. In diesen Fällen sind die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer + Notar) entsprechend geringer – meist 5–9 % statt 8–15 %.