Alle 16 Bundesländer aktuell – Stand März 2026

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Grunderwerbsteuer sofort berechnen – inkl. Inventarabzug, Hessengeld & Bundesländer-Vergleich

Quelle: § 1 GrEStG, Ländersteuersätze 2026Stand: März 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Notar oder das zuständige Finanzamt. Steuersätze können sich durch Landesgesetzgebung ändern.

Grunderwerbsteuer berechnen

EUR

Aus dem notariellen Kaufvertrag

Ihre Grunderwerbsteuer

20.000 EUR

Kaufpreis400.000 EUR
Bemessungsgrundlage400.000 EUR
Steuersatz5,0%
Grunderwerbsteuer20.000 EUR

Vergleich: Was zahlen Sie in anderen Bundesländern?

BundeslandSatzSteuer
Bayern3,5%14.000 EUR
Baden-Württemberg5,0%20.000 EUR
NRW6,5%26.000 EUR

Gegenüber NRW sparen Sie: 6.000 EUR

Die Grunderwerbsteuer ist oft die größte Einzelposition bei den Kaufnebenkosten einer Immobilie. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlte 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises – und das direkt an das Finanzamt, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner sehen Sie sofort, was auf Sie zukommt – und wie viel Sie in einem anderen Bundesland sparen würden.

Grunderwerbsteuer Bundesländer 2026 im Überblick

Die Steuersätze variieren seit der Föderalismusreform erheblich. Jedes Bundesland legt seinen eigenen Satz per Landesgesetz fest:

BundeslandSteuersatzSteuer bei 400.000 EURHinweis
Bayern3,5 %14.000 EUR
Sachsen3,5 %14.000 EUR
Hamburg5,5 %22.000 EUR
Bremen5,5 %22.000 EURNEU seit Juli 2025
Baden-Württemberg5,0 %20.000 EUR
Hessen6,0 %24.000 EURHessengeld für Erstkäufer
Berlin6,0 %24.000 EUR
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 EUR
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 EUR
Niedersachsen5,0 %20.000 EUR
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 EUR
Thüringen5,0 %20.000 EURwar 6,5%
Brandenburg6,5 %26.000 EUR
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 EUR
Saarland6,5 %26.000 EUR
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 EUR

Inventar ausweisen: So senken Sie die Grunderwerbsteuer legal

Eine legale Möglichkeit zur Steuerreduzierung: Werden bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, im Kaufvertrag separat ausgewiesen, mindern sie die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Was gilt als Inventar?

Einbauküche (wenn nicht fest eingebaut), Sauna, Markisen, freistehende Öfen, Outdoor-Möbel, Gartengeräte.

Was ist nicht als Inventar absetzbar?

Fest verbaute Teile: Heizungsanlage, Fenster, Bodenbeläge, Einbauschränke (wenn eingebaut). Diese sind baulicher Bestandteil.

Wie hoch darf das Inventar sein?

Das Finanzamt prüft die Angemessenheit. Als Faustregel gilt: Maximal 10–15 % des Kaufpreises. Höhere Beträge werden in der Regel nicht anerkannt und können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wie belegen?

Kaufbelege, Fotos, Händlerangebote – am besten notariell im Kaufvertrag mit konkret beschriebenen Gegenständen und Einzelpreisen aufführen.

Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Der Ablauf nach dem Notartermin ist klar geregelt:

  1. Notar beurkundet den Kaufvertrag und meldet den Vorgang dem Finanzamt.
  2. Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid (typisch 4–8 Wochen nach Notar).
  3. Zahlung innerhalb von 4 Wochen nach Bescheiddatum.
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
  5. Grundbuchumschreibung erfolgt erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Wichtig: Liquiditätsplanung

Denken Sie daran, die Grunderwerbsteuer als Liquiditätspuffer einzuplanen: Sie wird fällig, bevor Sie im Grundbuch als Eigentümer stehen – also bevor Sie die Immobilie beleihen können. Die Steuer muss aus Eigenkapital bezahlt werden, da Banken sie üblicherweise nicht finanzieren.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer 2026