Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Grunderwerbsteuer sofort berechnen – inkl. Inventarabzug, Hessengeld & Bundesländer-Vergleich
Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Notar oder das zuständige Finanzamt. Steuersätze können sich durch Landesgesetzgebung ändern.
Grunderwerbsteuer berechnen
Aus dem notariellen Kaufvertrag
Ihre Grunderwerbsteuer
20.000 EUR
Vergleich: Was zahlen Sie in anderen Bundesländern?
| Bundesland | Satz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5% | 14.000 EUR |
| Baden-Württemberg | 5,0% | 20.000 EUR |
| NRW | 6,5% | 26.000 EUR |
Gegenüber NRW sparen Sie: 6.000 EUR
Die Grunderwerbsteuer ist oft die größte Einzelposition bei den Kaufnebenkosten einer Immobilie. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, zahlte 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises – und das direkt an das Finanzamt, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner sehen Sie sofort, was auf Sie zukommt – und wie viel Sie in einem anderen Bundesland sparen würden.
Grunderwerbsteuer Bundesländer 2026 im Überblick
Die Steuersätze variieren seit der Föderalismusreform erheblich. Jedes Bundesland legt seinen eigenen Satz per Landesgesetz fest:
| Bundesland | Steuersatz | Steuer bei 400.000 EUR | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 14.000 EUR | — |
| Sachsen | 3,5 % | 14.000 EUR | — |
| Hamburg | 5,5 % | 22.000 EUR | — |
| Bremen | 5,5 % | 22.000 EUR | NEU seit Juli 2025 |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 20.000 EUR | — |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 EUR | Hessengeld für Erstkäufer |
| Berlin | 6,0 % | 24.000 EUR | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 24.000 EUR | — |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 20.000 EUR | — |
| Niedersachsen | 5,0 % | 20.000 EUR | — |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 EUR | — |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 EUR | war 6,5% |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 EUR | — |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 EUR | — |
| Saarland | 6,5 % | 26.000 EUR | — |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 26.000 EUR | — |
Inventar ausweisen: So senken Sie die Grunderwerbsteuer legal
Eine legale Möglichkeit zur Steuerreduzierung: Werden bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, im Kaufvertrag separat ausgewiesen, mindern sie die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Was gilt als Inventar?
Einbauküche (wenn nicht fest eingebaut), Sauna, Markisen, freistehende Öfen, Outdoor-Möbel, Gartengeräte.
Was ist nicht als Inventar absetzbar?
Fest verbaute Teile: Heizungsanlage, Fenster, Bodenbeläge, Einbauschränke (wenn eingebaut). Diese sind baulicher Bestandteil.
Wie hoch darf das Inventar sein?
Das Finanzamt prüft die Angemessenheit. Als Faustregel gilt: Maximal 10–15 % des Kaufpreises. Höhere Beträge werden in der Regel nicht anerkannt und können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Wie belegen?
Kaufbelege, Fotos, Händlerangebote – am besten notariell im Kaufvertrag mit konkret beschriebenen Gegenständen und Einzelpreisen aufführen.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Der Ablauf nach dem Notartermin ist klar geregelt:
- Notar beurkundet den Kaufvertrag und meldet den Vorgang dem Finanzamt.
- Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid (typisch 4–8 Wochen nach Notar).
- Zahlung innerhalb von 4 Wochen nach Bescheiddatum.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
- Grundbuchumschreibung erfolgt erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wichtig: Liquiditätsplanung
Denken Sie daran, die Grunderwerbsteuer als Liquiditätspuffer einzuplanen: Sie wird fällig, bevor Sie im Grundbuch als Eigentümer stehen – also bevor Sie die Immobilie beleihen können. Die Steuer muss aus Eigenkapital bezahlt werden, da Banken sie üblicherweise nicht finanzieren.
