Freibetrag Ehepartner: 500.000 EUR | Kinder: 400.000 EUR

Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Erbschaftsteuer kostenlos und sofort. Mit persönlichem Freibetrag, Versorgungsfreibetrag, Steuerklasse I–III und Immobilienbefreiung.

Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt des Erbfalls.

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Freibeträge bei der Erbschaftsteuer im Überblick

Die Höhe des steuerfreien Erbbetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Folgende persönliche Freibeträge gelten in 2026:

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehegatte / Lebenspartner500.000 EURI
Kinder / Stiefkinder400.000 EURI
Enkel (Eltern verstorben)400.000 EURI
Enkel (Eltern leben)200.000 EURI
Urenkel100.000 EURI
Eltern / Großeltern (Erbe)100.000 EURI
Geschwister20.000 EURII
Nichten / Neffen20.000 EURII
Stiefeltern / Schwiegereltern20.000 EURII
Alle anderen (Freunde, Dritte)20.000 EURIII

Zusätzlich gibt es den Versorgungsfreibetrag: Ehepartner erhalten weitere 256.000 EUR, Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bis zu 52.000 EUR steuerfrei.

Steuersätze 7 % bis 50 %

Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und dem steuerpflichtigen Erwerb ab:

Steuerpflichtig bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 EUR7 %15 %30 %
300.000 EUR11 %20 %30 %
600.000 EUR15 %25 %30 %
6.000.000 EUR19 %30 %30 %
13.000.000 EUR23 %35 %50 %
26.000.000 EUR27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Immobilien erben – Sonderregelungen

Für selbst genutzte Wohnimmobilien sieht das Erbschaftsteuergesetz besondere Begünstigungen vor:

  • Ehepartner und Kinder: Vollständige Steuerfreiheit, wenn der Erbe die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Für Kinder gilt: max. 200 qm Wohnfläche.
  • Vermietete Immobilien: 10 % Bewertungsabschlag auf den Verkehrswert.
  • Betriebsvermögen und Unternehmen: Können unter Umständen zu 85 % oder 100 % steuerfrei übergehen (Verschonungsregelung).

Hintergrund: Der Gesetzgeber will verhindern, dass vererbte Wohnimmobilien aufgrund der Steuerlast verkauft werden müssen.

Erbschaftsteuerreform 2026

Im Januar 2026 gab es Diskussionen über eine Verschärfung der Erbschaftsteuer, die insbesondere sehr große Vermögen stärker belasten soll. Ein konkretes Gesetz ist jedoch Stand heute nicht verabschiedet. Unsere Berechnungen spiegeln die aktuell gültige Rechtslage wider. Sobald Änderungen in Kraft treten, wird der Rechner aktualisiert.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?
Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel (wenn Eltern verstorben): 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Urenkel: 100.000 €, Eltern/Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft: 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €, alle anderen: 20.000 €.
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Zuerst wird der steuerpflichtige Erwerb ermittelt: Nachlasswert minus persönlicher Freibetrag minus Versorgungsfreibetrag. Auf diesen Betrag wird der Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse (I, II oder III) angewendet. Steuerklasse I gilt für enge Familienmitglieder (7–30 %), Klasse II für entferntere Verwandte (15–43 %), Klasse III für Dritte (30–50 %).
Ist eine geerbte Immobilie steuerfrei?
Ja, unter bestimmten Bedingungen: Wenn der Erbe die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, ist sie komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Für Ehepartner gilt das ohne Größenbeschränkung, für Kinder bis 200 qm Wohnfläche. Bei Vermietung gilt ein Bewertungsabschlag von 10 %.
Was plant die SPD-Reform zur Erbschaftsteuer?
Im Januar 2026 wurden Reformvorschläge diskutiert, die u. a. eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften vorsehen. Stand heute ist jedoch kein neues Gesetz verabschiedet worden. Unsere Berechnung basiert auf der aktuell gültigen Rechtslage.
Bis wann muss ich ein Erbe beim Finanzamt melden?
Erben sind verpflichtet, das Erbe innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Todesfalls beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Banken und Notare melden Erbfälle oft automatisch.

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