Aktuell 2026 ✓ | Max. 297 € pro Kind | § 6a BKGG

Kinderzuschlag-Rechner 2026: KiZ-Anspruch sofort berechnen

Prüfen Sie in 2 Schritten, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und wie viel Sie erhalten könnten. Bis zu 297 € pro Kind und Monat.

Quelle: Familienkasse & § 6a BKGGStand: Januar 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierungshilfe. Den genauen Betrag ermittelt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kein rückwirkender Anspruch – sofort beantragen!

1 · Familie & Wohnen

Mindest-Brutto: 900 €/Monat

Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten

2 · Elterneinkommen

Für Mindesteinkommens-Prüfung

3 · Abzüge (Einkommensbereinigung)

Berechnete Fahrtkosten:

15 km × 0,30 € × 5 Tage × 4,33 Wochen = 97,43 €/Monat

Werbungskostenpauschale (min. 83,33 €): 97,43 €/Monat

4 · Kindeseinkommen

z.B. Unterhalt, Waisenrente, Ausbildungsvergütung

✅ Voraussichtlich anspruchsberechtigt

594,00

pro Monat Kinderzuschlag

Maximaler KiZ für 2 Kinder: 594 €/Monat

Schritt-für-Schritt Berechnung

Bereinigtes Nettoeinkommen Eltern

1.500,00 € − 97,43 € (Werbungskosten) − 30,00 € (Kfz)

1.372,58

Eigenbedarf Eltern

1012 € Regelbedarf + 450,00 € Wohnkosten (Elternanteil)

1.462,00
Maximaler KiZ (2 × 297 €)+ 594,00

Anrechnung Elterneinkommen

(1.372,581.462,00) × 45% = 0,00

0,00
Kinderzuschlag Auszahlung594,00 €/Monat

Hochrechnung

Monat

594

Quartal

1.782

Jahr

7.128

Kindergeld (2 × 259 €)518
Kinderzuschlag (ca.)594,00
Gesamt für Kinder1.112 €/Monat
⚠️ Kein rückwirkender Anspruch – jetzt sofort beantragen!
Jetzt online beantragen →💡 Kombination mit Wohngeld prüfen →

📋 Antrag & Beratung

Antrag stellen bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich besteht ggf. Anspruch auf Wohngeld und Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

§ 6a BKGG – Werte 2026 | Berechnung ohne Gewähr – kein Ersatz für offizielle Beratung der Familienkasse§6a BKGG 2026

Der Kinderzuschlag (KiZ) greift berufstätigen Eltern finanziell unter die Arme, wenn das eigene Einkommen knapp ist. Ab 2026 können Sie bis zu 297 Euro pro Monat und Kind – zusätzlich zum regulären Kindergeld – erhalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um in zwei einfachen Schritten Ihren Anspruch sofort zu prüfen.

Was ist der Kinderzuschlag 2026 genau?

Der Kinderzuschlag ist eine gezielte staatliche Familienleistung nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Das primäre Ziel: Familien sollen ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein.

Seit seiner Einführung wurde der KiZ mehrfach reformiert, um mehr Familien den Zugang zu ermöglichen (z. B. durch den Wegfall der starren Einkommens-Obergrenze im Jahr 2020). Um Familien bei den steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten, wurde der Maximalbetrag in den letzten Jahren kontinuierlich angepasst – von 250 Euro (2024) über 292 Euro (2025) auf den aktuellen Höchstwert von 297 Euro im Jahr 2026.

Kinderzuschlag 2026: Beträge im Überblick

JahrMax. KiZ je KindKindergeldGesamt max.
2026297 €259 €556 €
2025292 €255 €547 €
2024250 €250 €500 €
2023250 €250 €500 €

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Alle folgenden Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein (Quelle: § 6a BKGG, Familienkasse):

  1. Kindergeld-Bezug: Sie erhalten für das Kind Kindergeld oder haben darauf Anspruch.
  2. Mindesteinkommen: Das Bruttoeinkommen der Eltern beträgt monatlich mindestens 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare).
  3. Kein Bürgergeld: Sie beziehen keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe).
  4. Kein Bürgergeld durch KiZ: Durch den Kinderzuschlag muss der Bedarf Ihrer Familie gedeckt sein – ohne dass Sie Bürgergeld bräuchten.
  5. Kind unter 25: Das Kind ist unter 25 Jahre alt, lebt in Ihrem Haushalt und ist nicht verheiratet.

So wird der Kinderzuschlag berechnet

Die Berechnung folgt einem schrittweisen Verfahren (§ 6a Abs. 2–5 BKGG):

1. Schritt 1: Elternbedarf ermitteln

Regelbedarf nach SGB II (563 € Alleinstehend / 506 € je Partner) plus den auf die Eltern entfallenden Anteil der Wohnkosten.

2. Schritt 2: Überschuss berechnen

Ihr bereinigtes Nettoeinkommen minus Elternbedarf. Ein positiver Überschuss bedeutet, dass Sie gut wirtschaften.

3. Schritt 3: Anrechnung 45 %

Vom Maximalbetrag (297 €) werden 45 % des Überschusses und 45 % des Kindeseinkommens abgezogen.

4. Schritt 4: KiZ = Max − Anrechnungen

Das Ergebnis – mindestens 0 € – ist Ihr geschätzter Kinderzuschlag je Kind.

Rechenbeispiel: Familie mit 1 Kind

Elternpaar, Netto 2.000 €/Monat, Warmmiete 900 €, 1 Kind (8 Jahre).
Elternanteil Wohnkosten: 900 € × 80 % = 720 €.
Elternbedarf: 506 € × 2 + 720 € = 1.732 €.
Überschuss: 2.000 € − 1.732 € = 268 €.
Anrechnung: 268 € × 45 % = 121 €.
KiZ: 297 € − 121 € = 176 € pro Monat.

Kinderzuschlag + Wohngeld: Die ideale Kombination

Seit der Wohngeld-Reform 2023 ist die Kombination von Kinderzuschlag und Wohngeld möglich. Familien mit KiZ-Anspruch können zusätzlich das neue Wohngeld Plus beantragen – das kann für eine vierköpfige Familie mehrere hundert Euro zusätzlich bedeuten.

Tipp: Jetzt Kombination prüfen!

KiZ 297 € + Wohngeld bis 500 € + Kindergeld 259 € = bis zu 1.056 € monatlich für Eltern mit einem Kind zusätzlich zu Ihrem Nettoeinkommen.

Wie und wo beantragen?

Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag gilt immer für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten. Ein rückwirkender Anspruch ist nicht möglich – stellen Sie den Antrag so früh wie möglich!

✅ Online über familienkasse.de oder persönlich in einer Familienkasse

✅ Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kindergeldbescheid

✅ Bearbeitungszeit: ca. 2–6 Wochen

⚠️ Achtung: Kein rückwirkender Anspruch! Der KiZ wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Familien mit Kinderzuschlag haben oft auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es umfasst:

  • Schulbedarf: 174 € pro Jahr und Kind
  • Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Mittagsverpflegung in Schule und Kita
  • Lernförderung bei Versetzungsgefährdung
  • Vereinsmitgliedschaft, Musikunterricht: bis 15 € pro Monat

Was zählt als Einkommen beim Kinderzuschlag?

Die Familienkasse prüft Ihr Einkommen genau. Zwei Grenzen sind entscheidend: Paare benötigen mindestens 900 € brutto im Monat, Alleinerziehende mindestens 600 € brutto. Liegt das Einkommen darunter, besteht kein Anspruch – egal wie viele Kinder im Haushalt leben.

✅ Das zählt als Einkommen:

  • Bruttogehalt aus einem Arbeitnehmerverhältnis oder der Selbstständigkeit
  • Krankengeld (ab dem 43. Krankheitstag, ausgezahlt von der Krankenkasse)
  • Arbeitslosengeld I (ALG 1) – nicht aber ALG 2 / Bürgergeld
  • Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Unterhaltsleistungen (z. B. Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt aus erster Ehe)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

❌ Das zählt NICHT als Einkommen:

  • Kindergeld (259 €/Monat je Kind, 2026) – wird separat gewertet
  • Wohngeld – vollständig anrechnungsfrei
  • Elterngeld bis 300 €/Monat (Sockelbetrag) – anrechnungsfrei
  • Der Kinderzuschlag selbst – er zählt nicht als Einkommen der Eltern
  • Einmalige Sozialleistungen (z. B. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket)

Einkommensbereinigung: Diese Abzüge erhöhen Ihren Kinderzuschlag

Die Familienkasse berechnet nicht einfach Ihr Bruttogehalt – sie ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen. Das heißt: Bestimmte Kosten werden vorher abgezogen. Je mehr Abzüge Sie geltend machen, desto niedriger das anrechenbare Einkommen – und desto höher Ihr KiZ-Betrag.

Diese Abzüge sind möglich:

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, PV, ALV) – werden direkt vom Brutto abgezogen
  • Fahrtkosten zur Arbeit: 0,38 € pro km ab dem 1. km (Pendlerpauschale 2026, einheitlich)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung – der monatliche Beitrag wird angerechnet
  • Riester-Rentenbeiträge – bis zum förderfähigen Höchstbetrag inklusive staatlicher Zulagen
  • Weitere anerkannte private Altersvorsorge (unter bestimmten Bedingungen)

💡 Insider-Tipp: Langer Pendelweg = mehr KiZ

Wer täglich 20 km zur Arbeit fährt, kann monatlich rund 167 € an Fahrtkosten abziehen (20 km × 0,38 € × 22 Arbeitstage). Das senkt das bereinigte Nettoeinkommen spürbar – und erhöht den monatlichen KiZ-Betrag direkt. Geben Sie Ihren Fahrtweg im Rechner oben an, um den vollen Vorteil zu sehen!

Praxisnahe Fallbeispiele für 2026

Zwei realistische Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Kinderzuschlag ausfallen kann – und warum es sich lohnt, alle Abzüge konsequent zu nutzen.

Beispiel A – Alleinerziehende Mutter (Teilzeit, 25 h/Woche), 2 Kinder, 15 km Fahrtweg

Bruttoeinkommen (Teilzeit)1.300 €
Nettoeinkommen (nach Steuern & SV)≈ 1.020 €
Abzug Fahrtkosten (15 km × 0,38 € × 22 Tage)− 125 €
Abzug Kfz-Haftpflicht (monatlich)− 30 €
Bereinigtes Nettoeinkommen865 €
Elternbedarf (563 € Regelsatz + 200 € Wohnkostenanteil)763 €
Überschuss102 €
Anrechnung (102 € × 45 %)46 €
Max. KiZ (2 × 297 €)594 €
KiZ gesamt (594 € − 46 €)548 € /Monat ✅

* Vereinfachte Orientierungsrechnung. Warmmiete 600 €, Wohnkostenanteil Eltern 1/3 (1 Elternteil + 2 Kinder).

Beispiel B – Paar mit 3 Kindern: Vollzeitverdiener + Minijob (603 €), 20 km Fahrtweg

Bruttoeinkommen Partner 1 (Vollzeit)2.200 €
Einkommen Partner 2 (Minijob)603 €
Nettoeinkommen gesamt≈ 2.200 €
Abzug Fahrtkosten (20 km × 0,38 € × 22 Tage)− 167 €
Abzug Kfz-Haftpflicht− 40 €
Bereinigtes Nettoeinkommen≈ 1.993 €
Elternbedarf (1.012 € Regelsatz + 360 € Wohnkostenanteil)1.372 €
Überschuss621 €
Anrechnung (621 € × 45 %)279 €
Max. KiZ (3 × 297 €)891 €
KiZ gesamt (891 € − 279 €)612 € /Monat ✅

* Vereinfachte Orientierungsrechnung. Warmmiete 900 €, Wohnkostenanteil Eltern 2/5 (2 Elternteile + 3 Kinder).

Bewilligungszeitraum & Gehaltserhöhungen – keine Rückzahlung!

Der Kinderzuschlag wird immer für genau 6 Monate bewilligt. In diesem Zeitraum gilt: Was einmal genehmigt ist, bleibt genehmigt – auch wenn sich Ihr Einkommen ändert.

✅ Keine Angst vor Gehaltserhöhungen!

Wenn Sie innerhalb der 6 Monate eine Gehaltserhöhung bekommen, müssen Sie den bereits erhaltenen KiZ nicht zurückzahlen. Das höhere Gehalt wird erst beim nächsten Antrag geprüft – nach Ablauf der 6 Monate. Sie können also beruhigt über mehr Gehalt verhandeln, ohne sofort den Kinderzuschlag zu verlieren.

  • Bewilligungszeitraum: Immer genau 6 Monate (z. B. Januar–Juni oder Juli–Dezember)
  • Neuantrag nach Ablauf: Nach 6 Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden – das Einkommen wird neu geprüft
  • Meldepflicht: Bestimmte Änderungen (z. B. Auszug eines Kindes, Bürgergeld-Bezug) müssen der Familienkasse sofort gemeldet werden
  • Keine Rückwirkung: KiZ wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich
  • Bei Einkommensrückgang unter die Mindestgrenze: Sinkt das Einkommen unter 600 €/900 € brutto, erlischt der Anspruch und muss gemeldet werden

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2026