Steuer 2026Kostenlos

Werbungskosten-Rechner 2026

Alle berufsbedingten Kosten auf einen Blick: Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung und mehr – inklusive deiner persönlichen Steuerersparnis.

Pendlerpauschale 0,38 €/km Homeoffice 6 €/Tag Alle Kategorien

Werbungskosten-Rechner

Alle steuerlich absetzbaren Kosten berechnen

Optional – wird nur für die Steuerersparnis-Berechnung benötigt

🚗Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
🏠Homeoffice-Pauschale

6 € pro Tag × max. 210 Tage = bis zu 1.260 € / Jahr

💼Arbeitsmittel

Bürobedarf, PC, Telefon, Berufskleidung, Fachliteratur, Werkzeug …

📋 Weitere Werbungskosten

Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausreichend

16

Pauschale von 1.230 € wird automatisch angesetzt

Aufschlüsselung

Kontoführungsgebühren16
Gesamte Werbungskosten16
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230
Ansatz in Steuererklärung1.230

Ohne Einzelnachweis

1.230

Automatische Pauschale

Mit Einzelnachweis

1.230

Kein Vorteil gegenüber Pauschale

Pendlerpauschale 2026: 0,30 €/km (erste 20 km) + 0,38 €/km (ab 21 km). Homeoffice: 6 €/Tag, max. 210 Tage. Telefon/Internet: 20 % pauschal anerkannt. Kontoführung: 16 € Pauschale. Angaben ohne Gewähr – für Einzelfälle Steuerberater konsultieren.

Werbungskosten absetzen – was zählt wirklich?

Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr hunderte Euro an Steuern – weil sie ihre Werbungskosten nicht kennen oder nicht einzeln nachweisen. Der Werbungskosten-Rechner zeigt dir, ob sich der Einzelnachweis lohnt und wie viel Steuer du konkret zurückbekommst.

Wie funktioniert der Rechner?

Die Logik ist einfach:

Schritt 1: Alle Werbungskosten addieren → Gesamtsumme

Schritt 2: Vergleich mit Pauschale (1.230 €)

Schritt 3: Mehrkosten × Grenzsteuersatz = Steuerersparnis

Das Finanzamt setzt automatisch 1.230 € ab – ganz ohne Belege. Wer mehr als das nachweist, spart auf jeden Euro darüber seinen persönlichen Grenzsteuersatz.

Schritt für Schritt: So nutzt du den Rechner

  • 1.Bruttoeinkommen eingeben – für die genaue Steuerersparnis-Berechnung
  • 2.Fahrtkosten – Entfernung und Arbeitstage eingeben (Pendlerpauschale wird automatisch berechnet)
  • 3.Homeoffice-Tage – Anzahl Tage, an denen du von zu Hause gearbeitet hast
  • 4.Arbeitsmittel – einzelne Positionen mit Betrag eingeben (Laptop, Fachliteratur, etc.)
  • 5.Weitere Kosten – Fortbildung, Gewerkschaft, Telefon/Internet aktivieren
  • 6.Ergebnis ablesen – Gesamtkosten, Vergleich mit Pauschale, Steuerersparnis

Beispielrechnung: Pendler mit Homeoffice

Anna pendelt 28 km zur Arbeit, arbeitet 120 Tage im Homeoffice und hat einen Laptop für 800 € gekauft.

Pendlerpauschale (28 km × 220 Tage)2.551 €
Homeoffice (120 Tage × 6 €)720 €
Laptop (Arbeitsmittel)800 €
Kontoführung16 €
Gesamt Werbungskosten4.087 €
vs. Pauschale1.230 €

Mehrkosten über Pauschale

+ 2.857 €

→ bei 30% Steuersatz: ca. 857 € Steuerersparnis

Übersicht: Alle absetzbaren Werbungskosten

KategorieBetrag / RegelungHinweis
Pendlerpauschale0,30 € (1–20 km) / 0,38 € (ab 21 km)Pro Arbeitstag, einfache Entfernung
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/JahrBis 210 Tage, kein Arbeitszimmer nötig
ArbeitsmittelTatsächliche KostenLaptop, Schreibtisch, Bürobedarf, Fachliteratur
FortbildungskostenTatsächliche KostenSeminare, Kurse, Prüfungsgebühren
Gewerkschaft / BerufsverbandTatsächliche BeiträgeVoller Betrag absetzbar
Telefon/Internet20 % pauschalMax. 20 €/Monat ohne Einzelnachweis
Kontoführung16 €/JahrPauschale – kein Nachweis nötig
Doppelte HaushaltsführungBis 1.000 €/MonatZweiter Haushalt für berufliche Zwecke
Berufliche UmzugskostenAmtliche PauschalenBei Versetzung oder neuer Stelle
ArbeitszimmerAnteilig oder PauschaleBei Mittelpunkt der Tätigkeit: voller Abzug

Werbungskosten 2026: Was ist neu?

Pendlerpauschale ab 21. km auf 0,38 € erhöht

Die erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer gilt seit 2022 dauerhaft – 2026 bleibt sie unverändert bei 0,38 €/km. Für Fernpendler über 50 km bedeutet das eine deutlich höhere Absetzung als früher. Wer z. B. 60 km zur Arbeit fährt, setzt pro Tag 20 × 0,30 + 40 × 0,38 = 21,20 € ab.

Homeoffice-Pauschale: 6 € dauerhaft

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft auf 6 €/Tag festgeschrieben – bis zu 210 Tage (1.260 € max.). Früher war die Pauschale auf 600 € begrenzt. Wer Homeoffice und Büro kombiniert, kann an Homeoffice-Tagen trotzdem keine Pendlerpauschale geltend machen – beides für denselben Tag geht nicht.

Arbeitsmittel: 800 € Grenze beachten

Arbeitsmittel unter 800 € netto (GWG-Grenze) können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Ein Laptop für 750 € = komplett in einem Jahr absetzbar. Über 800 € muss man über die Nutzungsdauer abschreiben (z. B. Laptop: 3 Jahre).

💡 Experten-Tipp

Laut dem Statistischen Bundesamt macht die durchschnittliche Steuererstattung bei Arbeitnehmern die eine Steuererklärung abgeben 1.095 € pro Jahr aus (2024). Ein großer Teil davon kommt aus Werbungskosten. Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt dieses Geld – und hat bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit, eine einzureichen (Antragsveranlagung).

Einzelnachweis vs. Pauschale: Wann lohnt es sich?

📄 Nur Pauschale (1.230 €)

  • Kein Aufwand – automatisch vom Finanzamt
  • Keine Belege nötig
  • Sinnvoll bei kurzer Pendeldistanz
  • Bei reiner Büroarbeit ohne Extras
  • Oft echtes Geld verschenkt

✓ Einzelnachweis

  • Nur wenn Kosten > 1.230 € im Jahr
  • Quittungen und Belege aufheben
  • Besonders bei langer Pendelstrecke
  • Bei vielen Homeoffice-Tagen
  • Häufig mehrere hundert € Ersparnis

Praktische Tipps

  • Belege das ganze Jahr sammeln: App-basierte Scanner (z. B. Buhl, WISO) helfen, Quittungen direkt zu fotografieren und zuzuordnen.
  • Fahrtenbuch oder Arbeitstage-Kalender: Pendelstrecke und Homeoffice-Tage am besten laufend notieren – nicht erst rückwirkend.
  • Fachliteratur zählt: Fachbücher, Fachzeitschriften, Apps und Software mit beruflichem Bezug sind vollständig absetzbar.
  • Gewerkschaft nicht vergessen: Gewerkschaftsbeiträge werden von vielen übersehen – dabei ist der volle Betrag absetzbar.
  • Rückwirkend einreichen: Du kannst Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen (z. B. 2026 noch für 2022).

Wer profitiert besonders?

  • Fernpendler mit mehr als 20 km Arbeitsweg – Mehrpauschale ab 21. km macht den Unterschied
  • Hybrid-Arbeitnehmer mit regelmäßigem Homeoffice – bis 1.260 € extra absetzbar
  • IT-Fachkräfte und Kreative mit berufseigenem Equipment (Laptop, zweiter Monitor, Software)
  • Weiterbildungsinteressierte mit Kurs- und Prüfungsgebühren im Jahr
  • Gewerkschaftsmitglieder – voller Beitragsabzug oft unterschätzt

Wer seine Werbungskosten kennt, sollte auch seinen Pendlerpauschale-Rechner für eine noch genauere Berechnung der Fahrtkosten nutzen. Und wie viel vom Bruttogehalt nach allen Abzügen übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen zu Werbungskosten