NEU 2026: 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer!

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Entfernungspauschale kostenlos berechnen

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2026:

Die Pendlerpauschale gilt einheitlich 0,38 EUR ab dem ERSTEN Kilometer! Die bisherige Unterscheidung (0,30 EUR für km 1–20 / 0,38 EUR ab km 21) entfällt. Über 14 Millionen Pendler in Deutschland profitieren von dieser Neuregelung.

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km

Nur einfache Strecke! Nicht Hin+Rück.

Tage

Urlaubstage, Krankheit und Homeoffice-Tage abziehen!

Vollzeit 5-Tage: ~220–230 Tage | Mit 2× HO/Woche: ~130–150 Tage

EUR

Für Berechnung der Steuerersparnis

Tage

Für Homeoffice-Pauschale Berechnung (6 EUR/Tag, max. 210 Tage)

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Ab 1. Januar 2026 gilt: 0,38 Euro pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 km ist Geschichte. Der Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnet Ihre jährliche Entfernungspauschale und die geschätzte Steuerersparnis. Auch mit Homeoffice-Tagen. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen: 2.090 Euro Werbungskosten – das sind echte Steuerersparnisse für Millionen Pendler.

Die große Pendlerpauschale-Änderung 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine vereinfachte Regelung bei der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): einheitlich 0,38 EUR pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zweistufenregelung – 0,30 EUR für die ersten 20 km und 0,38 EUR erst ab km 21 – wird abgeschafft.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) schätzt die Steuermindereinnahmen durch diese Reform auf 1,1 Milliarden EUR im Jahr 2026 und 1,9 Milliarden EUR ab 2027. Rund 14 Millionen Pendler in Deutschland nutzen die Entfernungspauschale jährlich in ihrer Steuererklärung.

Bis 2025 (alte Regelung)

  • km 1–20: 0,30 EUR/km
  • ab km 21: 0,38 EUR/km
  • Max. 4.500 EUR (ohne Pkw)
  • Kurzpendler benachteiligt

Ab 2026 (neue Regelung)

  • ab km 1: 0,38 EUR/km einheitlich
  • Keine Unterscheidung mehr
  • Max. 4.500 EUR (ohne Pkw)
  • Alle Pendler profitieren!

Konkrete Beispiele: So viel mehr gibt es 2026

EntfernungPauschale 2025Pauschale 2026Mehr 2026
5 km330 EUR418 EUR+88 EUR
10 km660 EUR836 EUR+176 EUR
15 km990 EUR1.254 EUR+264 EUR
20 km1.320 EUR1.672 EUR+352 EUR
25 km1.804 EUR2.090 EUR+286 EUR
30 km2.288 EUR2.508 EUR+220 EUR
50 km3.604 EUR4.180 EUR+576 EUR

Berechnung auf Basis von 220 Arbeitstagen/Jahr.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?

Die Entfernungspauschale können alle Arbeitnehmer geltend machen, die zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ob mit dem eigenen Auto, per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Pauschale gilt für alle Fortbewegungsarten gleichermaßen. Lediglich Flugstrecken sind ausgenommen.

Auch Benutzer des Deutschlandtickets (49-Euro-Ticket) können die Entfernungspauschale ansetzen, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind. Faktisch bedeutet das: Für kürzere Strecken kann die Entfernungspauschale sogar die tatsächlichen Ticketkosten übersteigen und ist dann günstiger.

ÖPNV, Deutschlandticket & Pendlerpauschale

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Arbeitnehmer zwischen zwei Methoden wählen – und immer die günstigere Option nehmen:

Option 1: Entfernungspauschale

0,38 EUR × Entfernung × Arbeitstage – max. 4.500 EUR/Jahr. Gilt unabhängig von tatsächlichen Ticketkosten.

Option 2: Tatsächliche Kosten

Nachweis durch Fahrscheine, Ticket-Abrechnung. Keine Deckelung auf 4.500 EUR: Bei sehr langen Wegen oft vorteilhaft.

Das Deutschlandticket (58 EUR/Monat = 696 EUR/Jahr) ist bei kurzen Strecken meist teurer als die Entfernungspauschale. Bei 10 km Entfernung und 220 Tagen ergibt die Pauschale 836 EUR – mehr als das Jahresticket. Pendler wählen hier die Entfernungspauschale.

Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren

Wer teilweise im Homeoffice arbeitet, kann beide Pauschalen kombinieren: die Entfernungspauschale für Bürotage und die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag, max. 210 Tage = 1.260 EUR/Jahr) für Homeoffice-Tage.

Wichtig ab 2026: Nachweispflicht!

Ab dem Steuerjahr 2026 müssen Homeoffice-Tage nachgewiesen werden – z. B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder eigene Aufzeichnungen. Das Finanzamt kann Belege anfordern. Merken Sie sich täglich: Büro oder Homeoffice!

Rechenbeispiel Kombination: Arbeitnehmer mit 25 km Entfernung, 140 Bürotage + 80 Homeoffice-Tage:

Entfernungspauschale (140 Bürotage)25 × 140 × 0,38 = 1.330 EUR
Homeoffice-Pauschale (80 Tage)80 × 6 = 480 EUR
Gesamt Werbungskosten1.810 EUR
Abzüglich AN-Pauschbetrag (1.230 EUR)580 EUR absetzbar

Schritt für Schritt: Pendlerpauschale in der Steuererklärung

1

Anlage N ausfüllen

Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in Zeile 31–37 eingetragen.

2

Entfernung ermitteln

Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gerundet auf volle Kilometer. Googlemaps oder routenplaner.de sind ausreichend.

3

Arbeitstage zählen

Nur tatsächliche Fahrten zählen! Urlaubstage, Krankheitstage, Homeoffice-Tage und Dienstreisen ohne Fahrt zur Tätigkeitsstätte abziehen.

4

Pauschale berechnen

Entfernung × Tage × 0,38 EUR = Jahrespauschale. Bei ÖPNV: Günstigeres von Pauschale und tatsächlichen Kosten wählen.

5

Belege aufbewahren

Das Finanzamt kann Nachweise fordern. ÖPNV-Tickets, Tankquittungen oder Streckennachweise mindestens 4 Jahre aufbewahren.

5 Tipps zur Pendlerpauschale 2026

1

Tagegenaue Aufzeichnung

Führen Sie ein einfaches Pendler-Tagebuch. Apps wie „Fahrtenbuch" oder eine Excel-Tabelle reichen aus.

2

Mehrere Wohnungen prüfen

Haben Sie zwei Wohnsitze? Es zählt die Wohnung, von der Sie die meisten Fahrten machen – ggf. lohnt ein Wechsel.

3

ÖPNV vs. Auto vergleichen

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel? Vergleichen Sie Pauschale (0,38 EUR/km) mit tatsächlichen Ticketkosten.

4

Homeoffice-Kombinationseffekt

Planen Sie Homeoffice-Tage bewusst: Maximal 210 HO-Tage bringen 1.260 EUR zusätzlich.

5

Lohnsteuerermäßigung beantragen

Beantragen Sie beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag), um die Steuerersparnis monatlich zu erhalten, statt erst bei der Erklärung.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026

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