Ab 1. Januar 2026 gilt: 0,38 Euro pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 km ist Geschichte. Der Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnet Ihre jährliche Entfernungspauschale und die geschätzte Steuerersparnis. Auch mit Homeoffice-Tagen. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen: 2.090 Euro Werbungskosten – das sind echte Steuerersparnisse für Millionen Pendler.
Die große Pendlerpauschale-Änderung 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine vereinfachte Regelung bei der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): einheitlich 0,38 EUR pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zweistufenregelung – 0,30 EUR für die ersten 20 km und 0,38 EUR erst ab km 21 – wird abgeschafft.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) schätzt die Steuermindereinnahmen durch diese Reform auf 1,1 Milliarden EUR im Jahr 2026 und 1,9 Milliarden EUR ab 2027. Rund 14 Millionen Pendler in Deutschland nutzen die Entfernungspauschale jährlich in ihrer Steuererklärung.
Bis 2025 (alte Regelung)
- km 1–20: 0,30 EUR/km
- ab km 21: 0,38 EUR/km
- Max. 4.500 EUR (ohne Pkw)
- Kurzpendler benachteiligt
Ab 2026 (neue Regelung)
- ab km 1: 0,38 EUR/km einheitlich
- Keine Unterscheidung mehr
- Max. 4.500 EUR (ohne Pkw)
- Alle Pendler profitieren!
Konkrete Beispiele: So viel mehr gibt es 2026
| Entfernung | Pauschale 2025 | Pauschale 2026 | Mehr 2026 |
|---|---|---|---|
| 5 km | 330 EUR | 418 EUR | +88 EUR |
| 10 km | 660 EUR | 836 EUR | +176 EUR |
| 15 km | 990 EUR | 1.254 EUR | +264 EUR |
| 20 km | 1.320 EUR | 1.672 EUR | +352 EUR |
| 25 km | 1.804 EUR | 2.090 EUR | +286 EUR |
| 30 km | 2.288 EUR | 2.508 EUR | +220 EUR |
| 50 km | 3.604 EUR | 4.180 EUR | +576 EUR |
Berechnung auf Basis von 220 Arbeitstagen/Jahr.
Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?
Die Entfernungspauschale können alle Arbeitnehmer geltend machen, die zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ob mit dem eigenen Auto, per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Pauschale gilt für alle Fortbewegungsarten gleichermaßen. Lediglich Flugstrecken sind ausgenommen.
Auch Benutzer des Deutschlandtickets (49-Euro-Ticket) können die Entfernungspauschale ansetzen, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind. Faktisch bedeutet das: Für kürzere Strecken kann die Entfernungspauschale sogar die tatsächlichen Ticketkosten übersteigen und ist dann günstiger.
ÖPNV, Deutschlandticket & Pendlerpauschale
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Arbeitnehmer zwischen zwei Methoden wählen – und immer die günstigere Option nehmen:
Option 1: Entfernungspauschale
0,38 EUR × Entfernung × Arbeitstage – max. 4.500 EUR/Jahr. Gilt unabhängig von tatsächlichen Ticketkosten.
Option 2: Tatsächliche Kosten
Nachweis durch Fahrscheine, Ticket-Abrechnung. Keine Deckelung auf 4.500 EUR: Bei sehr langen Wegen oft vorteilhaft.
Das Deutschlandticket (58 EUR/Monat = 696 EUR/Jahr) ist bei kurzen Strecken meist teurer als die Entfernungspauschale. Bei 10 km Entfernung und 220 Tagen ergibt die Pauschale 836 EUR – mehr als das Jahresticket. Pendler wählen hier die Entfernungspauschale.
Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren
Wer teilweise im Homeoffice arbeitet, kann beide Pauschalen kombinieren: die Entfernungspauschale für Bürotage und die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag, max. 210 Tage = 1.260 EUR/Jahr) für Homeoffice-Tage.
Wichtig ab 2026: Nachweispflicht!
Ab dem Steuerjahr 2026 müssen Homeoffice-Tage nachgewiesen werden – z. B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder eigene Aufzeichnungen. Das Finanzamt kann Belege anfordern. Merken Sie sich täglich: Büro oder Homeoffice!
Rechenbeispiel Kombination: Arbeitnehmer mit 25 km Entfernung, 140 Bürotage + 80 Homeoffice-Tage:
| Entfernungspauschale (140 Bürotage) | 25 × 140 × 0,38 = 1.330 EUR |
| Homeoffice-Pauschale (80 Tage) | 80 × 6 = 480 EUR |
| Gesamt Werbungskosten | 1.810 EUR |
| Abzüglich AN-Pauschbetrag (1.230 EUR) | 580 EUR absetzbar |
Schritt für Schritt: Pendlerpauschale in der Steuererklärung
Anlage N ausfüllen
Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in Zeile 31–37 eingetragen.
Entfernung ermitteln
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gerundet auf volle Kilometer. Googlemaps oder routenplaner.de sind ausreichend.
Arbeitstage zählen
Nur tatsächliche Fahrten zählen! Urlaubstage, Krankheitstage, Homeoffice-Tage und Dienstreisen ohne Fahrt zur Tätigkeitsstätte abziehen.
Pauschale berechnen
Entfernung × Tage × 0,38 EUR = Jahrespauschale. Bei ÖPNV: Günstigeres von Pauschale und tatsächlichen Kosten wählen.
Belege aufbewahren
Das Finanzamt kann Nachweise fordern. ÖPNV-Tickets, Tankquittungen oder Streckennachweise mindestens 4 Jahre aufbewahren.
5 Tipps zur Pendlerpauschale 2026
Tagegenaue Aufzeichnung
Führen Sie ein einfaches Pendler-Tagebuch. Apps wie „Fahrtenbuch" oder eine Excel-Tabelle reichen aus.
Mehrere Wohnungen prüfen
Haben Sie zwei Wohnsitze? Es zählt die Wohnung, von der Sie die meisten Fahrten machen – ggf. lohnt ein Wechsel.
ÖPNV vs. Auto vergleichen
Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel? Vergleichen Sie Pauschale (0,38 EUR/km) mit tatsächlichen Ticketkosten.
Homeoffice-Kombinationseffekt
Planen Sie Homeoffice-Tage bewusst: Maximal 210 HO-Tage bringen 1.260 EUR zusätzlich.
Lohnsteuerermäßigung beantragen
Beantragen Sie beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag), um die Steuerersparnis monatlich zu erhalten, statt erst bei der Erklärung.
