Aktualisiert 2026

Mehrwertsteuer-Rechner 2026

MwSt berechnen 2026: Netto zu Brutto & Brutto zu Netto – mit 7 % und 19 % Steuersatz

Letzte Aktualisierung: Januar 2026Datenquelle: Bundesministerium der FinanzenKostenlos & ohne Anmeldung

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Ob Handwerker, Freelancer oder Privatperson – die Frage kommt ständig: Wie viel sind 19% von diesem Betrag? Oder: Was ist der Nettobetrag hinter diesem Brutto? Der Mehrwertsteuer-Rechner 2026 rechnet beides in Sekunden aus. Netto zu Brutto, Brutto zu Netto, 19% oder 7% – fertig. Wichtige Neuerung 2026: Speisen im Restaurant kosten jetzt nur noch 7% MwSt statt 19%. Der Bundestag hat das am 4. Dezember 2025 beschlossen.

Mehrwertsteuer-Rechner 2026: MwSt schnell & kostenlos berechnen

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt) – offiziell Umsatzsteuer genannt – ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Sie besteuert den Konsum: Jedes Mal, wenn ein Verbraucher eine Ware kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, entsteht Mehrwertsteuer. Der Staat kassiert diese Steuer indirekt, weil Unternehmen die MwSt ihrer Kunden einsammeln und an das Finanzamt weiterleiten.

Was die MwSt von anderen Steuern unterscheidet: Sie ist ein mehrstufiges System. Auf jeder Wertschöpfungsstufe – vom Rohstofflieferanten über den Hersteller bis zum Einzelhändler – wird nur der „Mehrwert" besteuert, der auf dieser Stufe entsteht. Unternehmen, die selbst MwSt zahlen, können diese als Vorsteuer gegenrechnen. Am Ende trägt wirtschaftlich nur der Endverbraucher die Steuerlast.

Deutschland kennt zwei Steuersätze: den regulären Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Für Unternehmer, Freiberufler und alle, die Rechnungen schreiben oder prüfen, ist die korrekte Berechnung der Mehrwertsteuer tägliches Handwerkszeug.

📊 Rekord-Einnahmen 2026

Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle Deutschlands. Für 2026 erwartet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einnahmen von 240,8 Milliarden Euro – mehr als Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Quelle: BMF-Steuerschatzung Oktober 2024.

Wann gilt 7 %, wann 19 % Mehrwertsteuer?

19 % Regelsteuersatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt für die große Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Dazu gehören: Elektronik und Haushaltsgeräte, Kleidung und Schuhe, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Dienstleistungen wie Handwerksarbeiten, Friseurbesuche, Beratungsleistungen sowie Software und digitale Services. Der 19-prozentige Satz ist der Standard – gilt eine Ware nicht explizit als begünstigt, greift automatisch der Regelsteuersatz.

7 % ermäßigter Steuersatz

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % soll Güter des täglichen Bedarfs günstiger halten und betrifft insbesondere: Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst, Gemüse und Fleisch (jedoch nicht Restaurant-Mahlzeiten), Bücher und Zeitschriften in gedruckter Form sowie als E-Book, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn, S-Bahn), Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen, Kunstgegenstände, bestimmte Pflegehilfsmittel sowie Schnittblumen und Pflanzen.

Achtung bei „gemischten“ Leistungen: Im Restaurantbesuch galt lange Zeit ein gespaltener Steuersatz.

🍽️ NEU ab 1. Januar 2026: Gastronomie dauerhaft 7 % auf Speisen!

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 beschlossen, dass Speisen im Restaurant dauerhaft mit nur 7 % MwSt besteuert werden. Das gilt für alle im Lokal verzehrten Speisen – Vorspeise, Hauptgericht, Nachspeise. Getränke (Wein, Bier, Kaffee, Softdrinks) bleiben weiterhin beim Regelsteuersatz von 19 %. Diese Maßnahme soll die Gastronomiebranche nach den schweren Jahren der Pandemie und der Inflation dauerhaft entlasten. Lieferservice und Take-away hatten bereits vorher 7 %.

MwSt berechnen: Die Formeln im Überblick

Die Mehrwertsteuerberechnung folgt klaren mathematischen Regeln. Je nachdem, welchen Ausgangswert Sie haben, brauchen Sie eine andere Formel.

Netto zu Brutto (MwSt aufschlagen)

Formel:

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100)

MwSt = Brutto − Netto

Beispiel (19 %): 500 € × 1,19 = 595 € Brutto; MwSt = 95 €

Beispiel (7 %): 200 € × 1,07 = 214 € Brutto; MwSt = 14 €

Brutto zu Netto (MwSt herausrechnen)

Formel:

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz / 100)

MwSt = Brutto − Netto

Beispiel (19 %): 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € Netto; MwSt = 190 €

Beispiel (7 %): 107 € ÷ 1,07 = 100 € Netto; MwSt = 7 €

Mehrwertsteuer für Unternehmer

Unternehmer und Freiberufler sind in der Regel zur Umsatzsteuer verpflichtet. Das bedeutet: Sie müssen die MwSt auf ihren Rechnungen ausweisen, vom Kunden einkassieren und regelmäßig – monatlich oder vierteljährlich – per Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen.

Vorsteuerabzug

Der bedeutende Vorteil für Unternehmer: den Vorsteuerabzug. Unternehmer können die Umsatzsteuer, die sie selbst auf Eingangsrechnungen bezahlen (z. B. für Büromaterial, Maschinen, Software), als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Gezahlt wird nur die Differenz: Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen minus Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Das Ergebnis bezeichnen Steuerexperten als Zahllast.

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Wer im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und dessen Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird, kann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne MwSt-Ausweis aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Nachteil: Sie können ihrerseits keine Vorsteuer geltend machen.

E-Rechnung Pflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) ausgestellt werden können. Das schreibt das Jahressteuergesetz 2024 vor. Als E-Rechnung gelten Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung. Papierrechnungen und einfache PDFs erfüllen die Anforderung nicht mehr. Für Kleinunternehmer und den B2C-Bereich gelten Übergangsfristen. Die Umstellung berührt auch die MwSt-Berechnung: Elektronische Systeme müssen den korrekten Steuersatz automatisch zuordnen.

Kurioses aus dem deutschen MwSt-Recht

Das deutsche Mehrwertsteuerrecht hat einige überraschende Ausnahmen, die zeigen, wie detailliert die Regelungen im § 12 Abs. 2 UStG sind:

ProduktMwSt-SatzBegründung
Pferdefleisch7 %Zählt zu Lebensmitteln (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Eselfleisch19 %Esel zählen nicht zu begünstigten Tieren
Maultier (Pferd+Esel)7 %Gilt als Pferde-Kategorie – Anlage 2 UStG
Schnittblumen frisch7 %Pflanzen = begünstigte Lebensmittel/Agrargut
Windeln19 %Gelten als Haushaltswaren, nicht als Pflegemittel
Trüffel7 %Lebensmittel nach § 12 Abs. 2 UStG
Kondome19 %Keine ermäßigten Heilmittel im Sinne des UStG
Tiernahrung7 %Wenn als Landwirtschaftsprodukt eingestuft

Quelle: § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 UStG

Diese kuriosen Unterschiede entstehen dadurch, dass der Gesetzgeber versucht, aus Lebensmitteln abgeleitete Produkte und Grundbedarf möglichst günstig zu halten. Die Grenzen sind aber histor. gewachsen und manchmal schwer erklärbar. Im Zweifelsfall entscheiden Finanzgerichte, welche Kategorie gilt.

Mehrwertsteuer im EU-Vergleich

Deutschland und die EU 2026: Der deutsche Regelsteuersatz von 19 % liegt leicht unter dem EU-Durchschnitt von etwa 21 %. Doch es gibt große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten:

LandRegelsteuersatzBemerkung
Ungarn27 %Höchster Satz in der EU
Dänemark25 %Einheitssatz ohne Ermäßigungen
Schweden25 %Kein ermäßigter Grundnahrungssatz
Deutschland19 %Regelsteuersatz, 7 % ermäßigt
Frankreich20 %5,5 % und 2,1 % ermäßigt
Luxemburg17 %Niedrigster Regelsteuersatz der EU

Quelle: Europäische Kommission, MwSt-Informationssystem der EU, Stand 2026

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: Freelancer stellt Rechnung über 1.000 € (netto)

Nettobetrag1.000,00 €
+ MwSt 19 %+ 190,00 €
= Rechnungsbetrag (brutto)1.190,00 €

Beispiel 2: Supermarkt-Bon über 214 € – wie viel MwSt steckt drin?

Bruttobetrag (Lebensmittel 7 %)214,00 €
÷ 1,07
Nettobetrag200,00 €
Enthaltene MwSt 7 %14,00 €

Häufige Fehler bei der MwSt-Berechnung

1

Falschen Steuersatz anwenden

Prüfen Sie stets, ob 7 % oder 19 % gelten – ein falscher Satz führt zu Nachzahlungen oder Bußgeldern.

2

MwSt auf MwSt aufschlagen

Die Mehrwertsteuer wird immer nur auf den Nettobetrag berechnet, nicht auf einen Betrag, der bereits MwSt enthält.

3

Brutto und Netto verwechseln

Klären Sie vor jeder Berechnung, ob der Ausgangsbetrag Netto (ohne MwSt) oder Brutto (mit MwSt) ist.

4

Fehlende Pflichtangaben auf Rechnungen

Rechnungen müssen Steuernummer, MwSt-Betrag und Steuersatz enthalten, sonst ist kein Vorsteuerabzug möglich.

5

Fristen der Voranmeldung versäumen

Abgabefrist ist der 10. des Folgemonats – Verspätungen führen zu Verspätungszuschlägen.

Alle Berechnungen basieren auf dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung 2026. Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine steuerberaterliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen