~21% Aufschlag auf Bruttogehalt

Lohnnebenkosten-Rechner 2026

Gesamtkosten pro Mitarbeiter für Arbeitgeber berechnen

EUR/Monat
%

Branchentypisch: 0,5% – 3,0%

AG-SV-Sätze 2026 (fix)

Krankenversicherung7,30 %
Pflegeversicherung1,80 %
Rentenversicherung9,30 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %
Gesamt SV19,70 %

Gesamtkosten Arbeitgeber

4.295 EUR

pro Monat · 51.534 EUR/Jahr

Bruttogehalt3.500 EUR
+ KV (AG)+ 255,50 EUR
+ PV (AG)+ 63,00 EUR
+ RV (AG)+ 325,50 EUR
+ ALV (AG)+ 45,50 EUR
+ BG (1.2%)+ 42,00 EUR
+ Umlagen U1/U2+ 63,00 EUR
Gesamtkosten4.295 EUR

Entspricht einem Aufschlag von 22,7% auf das Bruttogehalt

* Ohne Lohnsteuer (Kosten trägt Arbeitnehmer). Vereinfachte Berechnung.

Lohnnebenkosten 2026: Was ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich kostet

Ein Arbeitnehmer mit 4.000 € Bruttogehalt kostet das Unternehmen nicht 4.000 € – sondern rund 4.840 €. Die Differenz von ca. 21 % sind die Lohnnebenkosten: gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Berufsgenossenschaftsbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn abführt. Für Personalplanung, Stellenausschreibungen und Gehaltsverhandlungen ist diese Zahl entscheidend.

~21 %

AG-Aufschlag auf Bruttogehalt

~840 €

AG-Kosten bei 4.000 € brutto/Monat

~58.080 €

Jahres-Gesamtkosten für den AG

Sozialversicherungsbeiträge 2026: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil

Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) aufgeteilt. Der Arbeitgeber führt beide Anteile an die Krankenkasse ab:

VersicherungszweigAG-AnteilAN-AnteilGesamt
Rentenversicherung9,30 %9,30 %18,60 %
Krankenversicherung (allg.)7,30 %7,30 %14,60 %
Zusatzbeitrag KV (Ø 2026)~0,85 %~0,85 %~1,70 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %1,30 %2,60 %
Pflegeversicherung1,70 %1,70 % *3,40 %
Summe AG-Anteil~20,45 %

* Kinderlose AN ab 23 J. zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Der AG-Anteil bleibt unverändert bei 1,70 %.

U1, U2 und Insolvenzgeldumlage: Nur der Arbeitgeber zahlt

Zusätzlich zu den hälftigen SV-Beiträgen trägt der Arbeitgeber allein folgende Umlagen:

U1 – Entgeltfortzahlung

Erstattet bis zu 80 % der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Satz: 0,9–3,3 % (je nach Kasse und Erstattungssatz). Für Betriebe bis 30 Mitarbeiter verpflichtend.

U2 – Mutterschutz

Finanziert den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Satz: ca. 0,20–0,58 %. Für alle Betriebe verpflichtend – unabhängig von Betriebsgröße und Geschlecht der Belegschaft.

Insolvenzgeldumlage

Sichert Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers. Satz: 0,06 % (2026). Wird von der Bundesagentur für Arbeit eingezogen.

Zusammen mit dem BG-Beitrag (Berufsgenossenschaft, abhängig von Branche und Gefahrenklasse, oft 1,0–3,0 %) ergibt sich der Gesamt-Aufschlag von ca. 21 % auf das Bruttogehalt. Details zum Netto-Effekt auf Arbeitnehmerseite zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten

Was sind Lohnnebenkosten und wie hoch sind sie?+
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt tragen muss. In Deutschland betragen sie ca. 21 % des Bruttogehalts (2026). Sie setzen sich zusammen aus den Arbeitgeberanteilen an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) und ggf. BG-Beiträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?+
Bei den Sozialversicherungen teilen sich Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) die Beiträge annähernd hälftig. Beispiel Rentenversicherung: Gesamtbeitrag 18,6 % – davon zahlt der AG 9,3 % und der AN 9,3 %. Die AG-Anteile sind für den Arbeitnehmer unsichtbar (stehen nicht auf der Gehaltsabrechnung), erhöhen aber die tatsächlichen Personalkosten erheblich.
Was sind die U1- und U2-Umlagen?+
Die U1-Umlage (Ausgleich Entgeltfortzahlung bei Krankheit) erstattet Arbeitgebern bis zu 80 % der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die U2-Umlage (Mutterschutzumlage) finanziert den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Beide Umlagen werden ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt und liegen zusammen bei ca. 0,5–3,0 % je nach Krankenkasse und Unternehmensgröße.
Wie berechne ich die Gesamtkosten eines Mitarbeiters?+
Gesamtkosten = Bruttogehalt + AG-Sozialversicherungsanteile + Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld) + BG-Beitrag. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 €/Monat kommen ca. 840 € Lohnnebenkosten hinzu – also Gesamtkosten von rund 4.840 €/Monat bzw. 58.080 €/Jahr.
Gibt es Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung 2026?+
Ja. Die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West liegt 2026 bei 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr). Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird nicht mehr verbeitragt – die Lohnnebenkosten steigen ab diesen Schwellen prozentual nicht weiter.