Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 EUR/h

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2.409 EUR/Monat

Mindestmonatslohn 2026

WochenstundenMindest-Monatslohn
10 h602 EUR
20 h1.205 EUR
30 h1.807 EUR
40 h2.409 EUR

Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde – Regeln, Ausnahmen und Berechnung

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission – paritätisch besetzt mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften – empfiehlt regelmäßig Anpassungen, die per Rechtsverordnung verbindlich werden.

13,90 €/h

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

≈ 2.409 €

Brutto/Monat bei 40 h/Woche

556 €

Minijob-Grenze (dynamisch)

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einige klar definierte Ausnahmen vor:

PersonengruppeRegelung
Jugendliche unter 18 ohne BerufsabschlussKein Mindestlohn-Anspruch (§ 22 Abs. 2 MiLoG)
AuszubildendeMindestausbildungsvergütung statt Mindestlohn (§ 17 BBiG)
PflichtpraktikantenKein Mindestlohn bei Pflichtpraktikum lt. Studien-/Prüfungsordnung
Freiwillige Praktikanten (≤ 3 Monate)Orientierungspraktikum oder studienbegleitend – kein Mindestlohn
Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)AG darf in ersten 6 Monaten unter Mindestlohn zahlen (§ 22 Abs. 4 MiLoG)
Ehrenamtliche TätigkeitenKein Arbeitsverhältnis – kein Mindestlohn

Achtung: Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Elektrohandwerk) liegen oft über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie sind über Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden und haben Vorrang.

Monatslohn bei 13,90 € Mindestlohn

Der Brutto-Monatslohn ergibt sich aus: Wochenstunden × 13,90 € × 4,333 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Die folgende Tabelle zeigt typische Arbeitszeitmodelle:

WochenstundenMonatsstundenBrutto/Monat
10 h43,3 h602 €
15 h65,0 h904 €
20 h86,7 h1.205 €
25 h108,3 h1.506 €
30 h130,0 h1.807 €
35 h151,7 h2.108 €
38,5 h166,8 h2.319 €
40 h173,3 h2.409 €

Gerundete Werte. Der exakte Monatslohn kann je nach tatsächlicher Anzahl der Arbeitstage leicht abweichen.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird so berechnet, dass eine Beschäftigung von 10 Wochenstunden zum Mindestlohn gerade noch als Minijob gilt:

Minijob-Grenze = 13,90 € × 10 h × 13 Wochen ÷ 3 Monate

= 13,90 € × 130 ÷ 3 ≈ 602 € (gerundet 556 €)

Bei einem Stundenlohn von genau 13,90 € dürfen Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Liegt der tatsächliche Stundenlohn über dem Mindestlohn, verringert sich die maximale Stundenzahl entsprechend. Nutzen Sie den Minijob-Rechner, um Ihre individuelle Grenze zu ermitteln.

Entwicklung des Mindestlohns seit 2015

ZeitraumStundenlohnSteigerung
Jan. 20158,50 €
Jan. 20178,84 €+4,0 %
Jan. 20199,19 €+4,0 %
Jan. 20209,35 €+1,7 %
Jan. 20229,82 €+5,0 %
Okt. 202212,00 €+22,2 %
Jan. 202412,41 €+3,4 %
Jan. 202512,82 €+3,3 %
Jan. 202613,90 €+8,4 %

Der sprunghafte Anstieg im Oktober 2022 ging auf eine politische Sonderanpassung zurück. Die weiteren Erhöhungen folgen wieder dem regulären Zwei-Jahres-Rhythmus der Mindestlohnkommission.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?+
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde. Die Anpassung erfolgt regelmäßig auf Empfehlung der Mindestlohnkommission.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?+
Vom Mindestlohn ausgenommen sind: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende (für diese gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf den Minijob aus?+
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 monatlich 556 €. Bei 13,90 € Stundenlohn dürfen Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Wie berechne ich meinen Monatslohn beim Mindestlohn?+
Die Formel lautet: Wochenstunden × 13,90 € × 4,333 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Beispiel: 40 Stunden/Woche × 13,90 € × 4,333 ≈ 2.409 € brutto/Monat.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt?+
Unterschreitet der Arbeitgeber den Mindestlohn, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden kann. Arbeitnehmer haben einen Nachzahlungsanspruch und können sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden.