§3 EFZG + §47 SGB V 2026

Lohnfortzahlung-Rechner 2026

6 Wochen Lohnfortzahlung + Krankengeld berechnen

KG = min(70% Brutto, 90% Netto, 120,75 €/Tag) – §§47c SGB V 2026

1 Tag6 Wochen (LFZ-Ende)100 Tage

Ihre Leistungen

Phase 1: Lohnfortzahlung

30 Arbeitstage (100 % Brutto)

4.846,15
Gesamtleistung4.846,15
Einkommensverlust ggü. Vollarbeit0,00

ℹ Wichtige Fristen

  • • Lohnfortzahlung: 42 Kalendertage (§3 EFZG)
  • • Krankengeld max.: 78 Wochen in 3 Jahren je Erkrankung
  • • KG-Höchstsatz 2026: 120,75 €/Tag
  • • Wartezeit KG: ab dem 43. Kalendertag
§3 EFZG, §47 SGB V | KG-Höchstsatz 2026: 120,75 €/Tag§3 EFZG + §47 SGB V 2026

Lohnfortzahlung 2026 – Ihre Rechte bei Krankheit

Wer krank wird, bekommt vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen lang das volle Gehalt weitergezahlt. So regelt es das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) seit 1994. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – allerdings nur noch rund 70 % des Bruttolohns.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Ab der 7. Woche sinkt das Einkommen deutlich. Genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wann die Frist beginnt, wann sie endet und welche Sonderfälle es gibt.

Die 6-Wochen-Regel im Detail

Der Anspruch nach § 3 EntgFG ist klar geregelt: Der Arbeitgeber zahlt 100 % des regelmäßigen Gehalts – also das, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte. Überstundenzuschläge zählen nur mit, wenn sie regelmäßig anfallen.

ZeitraumWer zahlt?Wie viel?
Tag 1–42 (6 Wochen)Arbeitgeber100 % des Bruttogehalts
Ab Tag 43 (bis max. 78 Wochen)Krankenkasse70 % brutto / 90 % netto (max. 120,75 EUR/Tag)
Nach 78 Wochenggf. RentenversicherungErwerbsminderungsrente (Antrag nötig)

Achtung: 42 Kalendertage

Die 6 Wochen sind exakt 42 Kalendertage – nicht Arbeitstage. Wochenenden, Feiertage und arbeitsfreie Tage zählen mit. Die Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, nicht am Tag der Krankmeldung.

Die 4-Wochen-Wartezeit für neue Mitarbeiter

Eine Ausnahme, die viele nicht kennen: Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, hat in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wird man in dieser Zeit krank, zahlt stattdessen die Krankenkasse sofort Krankengeld.

SituationLohnfortzahlung?Alternative
Krank in der 1.–4. WocheNeinKrankengeld von der GKV
Krank ab der 5. WocheJa6 Wochen volle Lohnfortzahlung

Die Wartezeit gilt nur bei einer echten Neubegründung des Arbeitsverhältnisses. Bei einer Vertragsverlängerung oder einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns kann sie entfallen.

Fortsetzungserkrankung: Dieselbe Krankheit erneut

Besonders tückisch: Erkrankt ein Arbeitnehmer an derselben Krankheit erneut, werden die Fehlzeiten zusammengerechnet. Die 6-Wochen-Frist beginnt dann nicht von vorne, sondern dort, wo sie aufgehört hat.

Ausnahme: Zwischen den Erkrankungen lagen mindestens 6 Monate ohne dieselbe Krankheit, oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind 12 Monate vergangen. In beiden Fällen entsteht ein neuer 6-Wochen-Anspruch.

SzenarioErgebnis
3 Wochen krank (Rücken) → 2 Wochen arbeiten → wieder RückenNur noch 3 Wochen Lohnfortzahlung übrig
4 Wochen krank (Knie) → 7 Monate gesund → wieder KnieNeuer 6-Wochen-Anspruch (6-Monats-Regel)
Rücken krank → Grippe → RückenGrippe = andere Krankheit → eigener Anspruch

Verschiedene Krankheiten = separate Ansprüche

Wer erst wegen einer Erkältung und dann wegen eines Beinbruchs ausfällt, bekommt für jede Krankheit einen eigenen 6-Wochen-Zeitraum. Die Krankheiten werden nicht addiert – entscheidend ist die ärztliche Diagnose (ICD-Code).

Rechenbeispiel: Vom Gehalt zum Krankengeld

Was bedeutet der Übergang vom vollen Gehalt zum Krankengeld konkret? Ein Beispiel für 2026:

PositionLohnfortzahlung (Woche 1–6)Krankengeld (ab Woche 7)
Bruttolohn/Monat4.000 EUR
Nettolohn/Monat~2.600 EUR
Krankengeld brutto (70 %)2.800 EUR
Krankengeld netto (nach Abzügen)~2.250 EUR
Monatliche Einbuße~350 EUR weniger

Bei 4.000 EUR brutto sinkt das Nettoeinkommen ab der 7. Woche um rund 350 EUR pro Monat. Bei höheren Gehältern fällt die Lücke größer aus, weil das Krankengeld auf maximal 120,75 EUR/Tag gedeckelt ist.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber bei Kündigung während Krankheit weiterzahlen?
Ja. Die Kündigung beendet zwar das Arbeitsverhältnis, aber der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht fort – bis zum Ende der 6-Wochen-Frist oder bis zum Ende der Kündigungsfrist, je nachdem was früher eintritt.
Bekommt man Lohnfortzahlung bei Krankheit im Urlaub?
Ja. Wer im Urlaub erkrankt und ein ärztliches Attest vorlegt, bekommt die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Urlaubstage werden gutgeschrieben und die Lohnfortzahlung greift.
Zählen Wochenenden bei der 6-Wochen-Frist mit?
Ja. Die 6-Wochen-Frist umfasst exakt 42 Kalendertage. Wochenenden, Feiertage und arbeitsfreie Tage werden mitgezählt. Am 43. Kalendertag endet die Lohnfortzahlung und das Krankengeld beginnt.