Lohnfortzahlung 2026 – Ihre Rechte bei Krankheit
Wer krank wird, bekommt vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen lang das volle Gehalt weitergezahlt. So regelt es das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) seit 1994. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – allerdings nur noch rund 70 % des Bruttolohns.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Ab der 7. Woche sinkt das Einkommen deutlich. Genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wann die Frist beginnt, wann sie endet und welche Sonderfälle es gibt.
Die 6-Wochen-Regel im Detail
Der Anspruch nach § 3 EntgFG ist klar geregelt: Der Arbeitgeber zahlt 100 % des regelmäßigen Gehalts – also das, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte. Überstundenzuschläge zählen nur mit, wenn sie regelmäßig anfallen.
| Zeitraum | Wer zahlt? | Wie viel? |
|---|---|---|
| Tag 1–42 (6 Wochen) | Arbeitgeber | 100 % des Bruttogehalts |
| Ab Tag 43 (bis max. 78 Wochen) | Krankenkasse | 70 % brutto / 90 % netto (max. 120,75 EUR/Tag) |
| Nach 78 Wochen | ggf. Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente (Antrag nötig) |
Achtung: 42 Kalendertage
Die 6 Wochen sind exakt 42 Kalendertage – nicht Arbeitstage. Wochenenden, Feiertage und arbeitsfreie Tage zählen mit. Die Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, nicht am Tag der Krankmeldung.
Die 4-Wochen-Wartezeit für neue Mitarbeiter
Eine Ausnahme, die viele nicht kennen: Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, hat in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wird man in dieser Zeit krank, zahlt stattdessen die Krankenkasse sofort Krankengeld.
| Situation | Lohnfortzahlung? | Alternative |
|---|---|---|
| Krank in der 1.–4. Woche | Nein | Krankengeld von der GKV |
| Krank ab der 5. Woche | Ja | 6 Wochen volle Lohnfortzahlung |
Die Wartezeit gilt nur bei einer echten Neubegründung des Arbeitsverhältnisses. Bei einer Vertragsverlängerung oder einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns kann sie entfallen.
Fortsetzungserkrankung: Dieselbe Krankheit erneut
Besonders tückisch: Erkrankt ein Arbeitnehmer an derselben Krankheit erneut, werden die Fehlzeiten zusammengerechnet. Die 6-Wochen-Frist beginnt dann nicht von vorne, sondern dort, wo sie aufgehört hat.
Ausnahme: Zwischen den Erkrankungen lagen mindestens 6 Monate ohne dieselbe Krankheit, oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind 12 Monate vergangen. In beiden Fällen entsteht ein neuer 6-Wochen-Anspruch.
| Szenario | Ergebnis |
|---|---|
| 3 Wochen krank (Rücken) → 2 Wochen arbeiten → wieder Rücken | Nur noch 3 Wochen Lohnfortzahlung übrig |
| 4 Wochen krank (Knie) → 7 Monate gesund → wieder Knie | Neuer 6-Wochen-Anspruch (6-Monats-Regel) |
| Rücken krank → Grippe → Rücken | Grippe = andere Krankheit → eigener Anspruch |
Verschiedene Krankheiten = separate Ansprüche
Wer erst wegen einer Erkältung und dann wegen eines Beinbruchs ausfällt, bekommt für jede Krankheit einen eigenen 6-Wochen-Zeitraum. Die Krankheiten werden nicht addiert – entscheidend ist die ärztliche Diagnose (ICD-Code).
Rechenbeispiel: Vom Gehalt zum Krankengeld
Was bedeutet der Übergang vom vollen Gehalt zum Krankengeld konkret? Ein Beispiel für 2026:
| Position | Lohnfortzahlung (Woche 1–6) | Krankengeld (ab Woche 7) |
|---|---|---|
| Bruttolohn/Monat | 4.000 EUR | – |
| Nettolohn/Monat | ~2.600 EUR | – |
| Krankengeld brutto (70 %) | – | 2.800 EUR |
| Krankengeld netto (nach Abzügen) | – | ~2.250 EUR |
| Monatliche Einbuße | – | ~350 EUR weniger |
Bei 4.000 EUR brutto sinkt das Nettoeinkommen ab der 7. Woche um rund 350 EUR pro Monat. Bei höheren Gehältern fällt die Lücke größer aus, weil das Krankengeld auf maximal 120,75 EUR/Tag gedeckelt ist.
