Kirchensteuer in Deutschland – Berechnung und Sätze 2026
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland zahlen. Sie wird direkt vom Lohn einbehalten – zusammen mit Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Rechtsgrundlage ist Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Lohnsteuer (bzw. Einkommensteuer) – nicht nach dem Bruttoeinkommen. Das ist ein verbreiteter Irrtum: Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
8 % oder 9 % – der Kirchensteuersatz nach Bundesland
In Deutschland gibt es zwei Kirchensteuersätze:
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern | 8 % |
| Baden-Württemberg | 8 % |
| Alle anderen 14 Bundesländer | 9 % |
Die Berechnung: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Kirchensteuersatz. Wer in NRW 5.000 EUR Lohnsteuer/Jahr zahlt, zahlt 450 EUR Kirchensteuer (5.000 × 9 %). In Bayern wären es 400 EUR (5.000 × 8 %). Die Differenz von einem Prozentpunkt klingt gering, summiert sich aber über ein Berufsleben.
Rechenbeispiel: Kirchensteuer bei verschiedenen Einkommen
Die folgenden Werte gelten für Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuersatz:
| Jahresbrutto | Lohnsteuer/Jahr | Kirchensteuer/Jahr | Kirchensteuer/Monat |
|---|---|---|---|
| 30.000 EUR | 3.160 EUR | 284 EUR | 23,70 EUR |
| 40.000 EUR | 5.860 EUR | 527 EUR | 43,95 EUR |
| 50.000 EUR | 9.190 EUR | 827 EUR | 68,92 EUR |
| 60.000 EUR | 12.920 EUR | 1.163 EUR | 96,90 EUR |
| 80.000 EUR | 21.210 EUR | 1.909 EUR | 159,07 EUR |
| 100.000 EUR | 30.280 EUR | 2.725 EUR | 227,10 EUR |
Werte gerundet. Tatsächliche Beträge abhängig von weiteren Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge).
Kappungsgrenze – Schutz für Gutverdiener
Bei sehr hohen Einkommen kann die Kirchensteuer unverhältnismäßig werden. Hier greift die Kappungsgrenze: Sie begrenzt die Kirchensteuer auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens – unabhängig von der tatsächlichen Lohnsteuer.
| Kirche / Region | Kappungssatz |
|---|---|
| Evangelische Kirche (meiste Landeskirchen) | 2,75 – 3,5 % |
| Katholische Kirche (meiste Bistümer) | 2,75 – 3,5 % |
| Bayern (kath.) | keine Kappung |
Praxisbeispiel
Bei 200.000 EUR zu versteuerndem Einkommen und einem Spitzensteuersatz von 42 % ergäbe sich rechnerisch: 84.000 EUR Einkommensteuer × 9 % = 7.560 EUR Kirchensteuer. Mit Kappung bei 3 % des zvE: 200.000 × 3 % = 6.000 EUR. Die Kappung spart hier 1.560 EUR. Sie greift allerdings nicht automatisch – ein Antrag beim Finanzamt ist nötig.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch einbehalten. Die Bank fragt einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit ab und führt die Kirchensteuer direkt ab.
Durch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sinkt allerdings die effektive Abgeltungsteuer leicht: Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe berücksichtigt und reduziert die Bemessungsgrundlage. Bei 9 % Kirchensteuersatz beträgt der effektive Abgeltungsteuersatz 24,45 % statt 25 %. Zusammen mit Soli und Kirchensteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,82 % (ohne Kirchensteuer: 26,375 %).
Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen
Die gezahlte Kirchensteuer ist voll als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und damit auch die darauf entfallende Einkommensteuer. Der Effekt: Ein Teil der Kirchensteuer „kommt zurück" – je nach Grenzsteuersatz 30 bis 45 %. Wer 1.000 EUR Kirchensteuer zahlt und einen Grenzsteuersatz von 42 % hat, spart effektiv 420 EUR Einkommensteuer. Die tatsächliche Belastung beträgt dann nur 580 EUR.
