§51a EStG 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026

Kirchensteuer nach Bundesland und Steuerklasse berechnen

Steuerbelastung / Monat

Lohnsteuer143,66
Kirchensteuer (8% der LSt)11,49
Solidaritätszuschlag (entfällt)0,00
Gesamtsteuer155,15
Jährliche Kirchensteuer137,91
10-J.-Ersparnis (2% p.a. angelegt)1.510

💡 Kirchensteuer sparen?

Durch Kirchenaustritt entfallen jährlich 137,91 an Kirchensteuer. Beachten Sie: Nach dem Austritt entfallen u.a. kirchliche Trauung und konfessionelle Beerdigung. Der Austritt ist beim Standesamt (Kosten ca. 10–30 €) möglich.

§51a EStG | KiSt-Sätze: 8% BY/BW, 9% übrige Länder | Schätzwerte – keine Steuerberatung§51a EStG 2026

Kirchensteuer in Deutschland – Berechnung und Sätze 2026

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland zahlen. Sie wird direkt vom Lohn einbehalten – zusammen mit Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Rechtsgrundlage ist Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer.

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Lohnsteuer (bzw. Einkommensteuer) – nicht nach dem Bruttoeinkommen. Das ist ein verbreiteter Irrtum: Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.

8 % oder 9 % – der Kirchensteuersatz nach Bundesland

In Deutschland gibt es zwei Kirchensteuersätze:

BundeslandKirchensteuersatz
Bayern8 %
Baden-Württemberg8 %
Alle anderen 14 Bundesländer9 %

Die Berechnung: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Kirchensteuersatz. Wer in NRW 5.000 EUR Lohnsteuer/Jahr zahlt, zahlt 450 EUR Kirchensteuer (5.000 × 9 %). In Bayern wären es 400 EUR (5.000 × 8 %). Die Differenz von einem Prozentpunkt klingt gering, summiert sich aber über ein Berufsleben.

Rechenbeispiel: Kirchensteuer bei verschiedenen Einkommen

Die folgenden Werte gelten für Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuersatz:

JahresbruttoLohnsteuer/JahrKirchensteuer/JahrKirchensteuer/Monat
30.000 EUR3.160 EUR284 EUR23,70 EUR
40.000 EUR5.860 EUR527 EUR43,95 EUR
50.000 EUR9.190 EUR827 EUR68,92 EUR
60.000 EUR12.920 EUR1.163 EUR96,90 EUR
80.000 EUR21.210 EUR1.909 EUR159,07 EUR
100.000 EUR30.280 EUR2.725 EUR227,10 EUR

Werte gerundet. Tatsächliche Beträge abhängig von weiteren Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge).

Kappungsgrenze – Schutz für Gutverdiener

Bei sehr hohen Einkommen kann die Kirchensteuer unverhältnismäßig werden. Hier greift die Kappungsgrenze: Sie begrenzt die Kirchensteuer auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens – unabhängig von der tatsächlichen Lohnsteuer.

Kirche / RegionKappungssatz
Evangelische Kirche (meiste Landeskirchen)2,75 – 3,5 %
Katholische Kirche (meiste Bistümer)2,75 – 3,5 %
Bayern (kath.)keine Kappung

Praxisbeispiel

Bei 200.000 EUR zu versteuerndem Einkommen und einem Spitzensteuersatz von 42 % ergäbe sich rechnerisch: 84.000 EUR Einkommensteuer × 9 % = 7.560 EUR Kirchensteuer. Mit Kappung bei 3 % des zvE: 200.000 × 3 % = 6.000 EUR. Die Kappung spart hier 1.560 EUR. Sie greift allerdings nicht automatisch – ein Antrag beim Finanzamt ist nötig.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch einbehalten. Die Bank fragt einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit ab und führt die Kirchensteuer direkt ab.

Durch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sinkt allerdings die effektive Abgeltungsteuer leicht: Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe berücksichtigt und reduziert die Bemessungsgrundlage. Bei 9 % Kirchensteuersatz beträgt der effektive Abgeltungsteuersatz 24,45 % statt 25 %. Zusammen mit Soli und Kirchensteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,82 % (ohne Kirchensteuer: 26,375 %).

Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen

Die gezahlte Kirchensteuer ist voll als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und damit auch die darauf entfallende Einkommensteuer. Der Effekt: Ein Teil der Kirchensteuer „kommt zurück" – je nach Grenzsteuersatz 30 bis 45 %. Wer 1.000 EUR Kirchensteuer zahlt und einen Grenzsteuersatz von 42 % hat, spart effektiv 420 EUR Einkommensteuer. Die tatsächliche Belastung beträgt dann nur 580 EUR.

Häufige Fragen

Was ist die Kappungsgrenze bei der Kirchensteuer?
Die Kappungsgrenze begrenzt die Kirchensteuer auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (je nach Bistum/Landeskirche 2,75 bis 3,5 %). Sie greift bei hohen Einkommen und muss beim Finanzamt beantragt werden. Nicht in allen Bundesländern/Bistümern verfügbar.
Wie wirkt sich ein Kirchenaustritt steuerlich aus?
Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat nach dem Austritt. Bei 5.000 EUR Lohnsteuer/Jahr und 9 % Kirchensteuersatz spart das 450 EUR jährlich. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (Kosten: 0–60 EUR je nach Bundesland). Kirchliche Leistungen wie Trauung oder Bestattung entfallen.
Wird Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge erhoben?
Ja. Seit 2015 führen Banken die Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch ab. Der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge steigt dadurch von 26,375 % auf 27,82 % (bei 9 % Kirchensteuersatz). Die Bank fragt die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab.