Solidaritätszuschlag 2026 – wer zahlt noch, wer ist befreit?
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler komplett weggefallen. Die Freigrenze liegt 2026 so hoch, dass nur noch Spitzenverdiener, Kapitalanleger und Körperschaften den Zuschlag tragen.
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer – aber erst oberhalb bestimmter Freigrenzen. Unterhalb dieser Grenzen fällt kein einziger Cent an. Zwischen Freigrenze und voller Belastung liegt die sogenannte Milderungszone, in der der Soli langsam ansteigt.
Die Freigrenzen 2026
Ob Soli anfällt, hängt allein von der Höhe der Lohnsteuer ab – nicht vom Bruttoeinkommen. Die Freigrenzen gelten pro Person:
| Veranlagungsart | Freigrenze (Lohnsteuer/Jahr) | ~ entspricht Jahresbrutto |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | 18.130 EUR | ca. 73.000 EUR |
| Zusammenveranlagung (Ehepartner) | 36.260 EUR | ca. 146.000 EUR |
Verdient ein Alleinstehender also weniger als ca. 73.000 EUR brutto im Jahr, zahlt er keinen Soli. Ein verheiratetes Paar (Zusammenveranlagung) bleibt bis etwa 146.000 EUR Gesamtbrutto befreit.
Die Milderungszone – so steigt der Soli schrittweise an
Wer die Freigrenze überschreitet, zahlt nicht sofort die vollen 5,5 %. Stattdessen greift die Milderungszone: Der Soli wird auf maximal 11,9 % des Betrags begrenzt, um den die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt. So entsteht ein gleitender Übergang statt eines harten Sprungs.
| Lohnsteuer/Jahr | Soli-Belastung | Zone |
|---|---|---|
| bis 18.130 EUR | 0 EUR | Frei |
| 18.500 EUR | 44 EUR | Milderungszone |
| 20.000 EUR | 222 EUR | Milderungszone |
| 25.000 EUR | 817 EUR | Milderungszone |
| ab ca. 33.000 EUR | volle 5,5 % | Volle Belastung |
Formel Milderungszone
Soli = (Lohnsteuer − 18.130) × 11,9 %. Dieser Betrag darf maximal 5,5 % der Lohnsteuer betragen. Sobald der 11,9-%-Wert den 5,5-%-Wert erreicht, wird der volle Soli fällig.
Soli auf Kapitalerträge – keine Freigrenze
Für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) gelten die Freigrenzen nicht. Der Soli wird hier immer in voller Höhe erhoben: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer von 25 %. Der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge beträgt damit:
- Ohne Kirchensteuer: 25 % + 1,375 % Soli = 26,375 %
- Mit 9 % Kirchensteuer: 24,45 % + 1,345 % Soli + 2,20 % KiSt = 27,82 %
Die Beibehaltung des Soli auf Kapitalerträge war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Wer sein Brutto-Netto-Verhältnis optimieren will, sollte den Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung) voll ausschöpfen.
Körperschaften und Gewerbetreibende
GmbHs und andere Kapitalgesellschaften zahlen den Soli auf die Körperschaftsteuer – ohne Freigrenze. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %, der Soli darauf 5,5 %, also 0,825 %. Zusammen mit der Gewerbesteuer (Hebesatz-abhängig) liegt die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH bei rund 30 %.
Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer können vom Soli betroffen sein, wenn ihre Einkommensteuer die Freigrenze von 18.130 EUR übersteigt. Die gleichen Freigrenzen und Milderungszonen wie bei Arbeitnehmern gelten.
Wie hoch mein Soli ist – Rechenbeispiele
| Jahresbrutto (ledig, StKl. I) | Lohnsteuer/Jahr | Soli/Jahr | Soli/Monat |
|---|---|---|---|
| 40.000 EUR | 5.860 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 55.000 EUR | 11.400 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 73.000 EUR | 18.130 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 80.000 EUR | 21.000 EUR | 341 EUR | 28,42 EUR |
| 100.000 EUR | 30.280 EUR | 1.445 EUR | 120,42 EUR |
| 150.000 EUR | 51.600 EUR | 2.838 EUR | 236,50 EUR |
Werte gerundet, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Ab ca. 96.000 EUR Jahresbrutto endet die Milderungszone – darüber hinaus fällt der volle Soli von 5,5 % an.
