§4 SolZG 2026

Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

SolZ für Arbeitnehmer und Kapitalerträge berechnen

Solidaritätszuschlag

Lohnsteuer / Monat473,16
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✅ Kein SolZ fällig – Freigrenze gilt

Freigrenze 2026

🎉 Ca. 90% aller Arbeitnehmer zahlen keinen SolZ mehr!

Der SolZ entfällt, wenn die Lohnsteuer unter 18.130 €/Jahr liegt. Das entspricht einem Bruttogehalt von ca. 6.200 €/Monat (SK 1) oder ca. 96.000 €/Jahr Brutto. Erst darüber greift der volle Satz von 5,5%.

§4 SolZG 1995 | Freigrenze ab 2021 angehoben | Hinweis: Schätzwerte§4 SolZG 2026

Solidaritätszuschlag 2026 – wer zahlt noch, wer ist befreit?

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler komplett weggefallen. Die Freigrenze liegt 2026 so hoch, dass nur noch Spitzenverdiener, Kapitalanleger und Körperschaften den Zuschlag tragen.

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer – aber erst oberhalb bestimmter Freigrenzen. Unterhalb dieser Grenzen fällt kein einziger Cent an. Zwischen Freigrenze und voller Belastung liegt die sogenannte Milderungszone, in der der Soli langsam ansteigt.

Die Freigrenzen 2026

Ob Soli anfällt, hängt allein von der Höhe der Lohnsteuer ab – nicht vom Bruttoeinkommen. Die Freigrenzen gelten pro Person:

VeranlagungsartFreigrenze (Lohnsteuer/Jahr)~ entspricht Jahresbrutto
Einzelveranlagung18.130 EURca. 73.000 EUR
Zusammenveranlagung (Ehepartner)36.260 EURca. 146.000 EUR

Verdient ein Alleinstehender also weniger als ca. 73.000 EUR brutto im Jahr, zahlt er keinen Soli. Ein verheiratetes Paar (Zusammenveranlagung) bleibt bis etwa 146.000 EUR Gesamtbrutto befreit.

Die Milderungszone – so steigt der Soli schrittweise an

Wer die Freigrenze überschreitet, zahlt nicht sofort die vollen 5,5 %. Stattdessen greift die Milderungszone: Der Soli wird auf maximal 11,9 % des Betrags begrenzt, um den die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt. So entsteht ein gleitender Übergang statt eines harten Sprungs.

Lohnsteuer/JahrSoli-BelastungZone
bis 18.130 EUR0 EURFrei
18.500 EUR44 EURMilderungszone
20.000 EUR222 EURMilderungszone
25.000 EUR817 EURMilderungszone
ab ca. 33.000 EURvolle 5,5 %Volle Belastung

Formel Milderungszone

Soli = (Lohnsteuer − 18.130) × 11,9 %. Dieser Betrag darf maximal 5,5 % der Lohnsteuer betragen. Sobald der 11,9-%-Wert den 5,5-%-Wert erreicht, wird der volle Soli fällig.

Soli auf Kapitalerträge – keine Freigrenze

Für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) gelten die Freigrenzen nicht. Der Soli wird hier immer in voller Höhe erhoben: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer von 25 %. Der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge beträgt damit:

  • Ohne Kirchensteuer: 25 % + 1,375 % Soli = 26,375 %
  • Mit 9 % Kirchensteuer: 24,45 % + 1,345 % Soli + 2,20 % KiSt = 27,82 %

Die Beibehaltung des Soli auf Kapitalerträge war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Wer sein Brutto-Netto-Verhältnis optimieren will, sollte den Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung) voll ausschöpfen.

Körperschaften und Gewerbetreibende

GmbHs und andere Kapitalgesellschaften zahlen den Soli auf die Körperschaftsteuer – ohne Freigrenze. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %, der Soli darauf 5,5 %, also 0,825 %. Zusammen mit der Gewerbesteuer (Hebesatz-abhängig) liegt die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH bei rund 30 %.

Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer können vom Soli betroffen sein, wenn ihre Einkommensteuer die Freigrenze von 18.130 EUR übersteigt. Die gleichen Freigrenzen und Milderungszonen wie bei Arbeitnehmern gelten.

Wie hoch mein Soli ist – Rechenbeispiele

Jahresbrutto (ledig, StKl. I)Lohnsteuer/JahrSoli/JahrSoli/Monat
40.000 EUR5.860 EUR0 EUR0 EUR
55.000 EUR11.400 EUR0 EUR0 EUR
73.000 EUR18.130 EUR0 EUR0 EUR
80.000 EUR21.000 EUR341 EUR28,42 EUR
100.000 EUR30.280 EUR1.445 EUR120,42 EUR
150.000 EUR51.600 EUR2.838 EUR236,50 EUR

Werte gerundet, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Ab ca. 96.000 EUR Jahresbrutto endet die Milderungszone – darüber hinaus fällt der volle Soli von 5,5 % an.

Häufige Fragen

Was ist die Milderungszone beim Solidaritätszuschlag?
Der Übergangsbereich zwischen Freigrenze und voller Belastung. Wer die Freigrenze (18.130 EUR Lohnsteuer/Jahr) knapp überschreitet, zahlt zunächst nur 11,9 % des Überschreitungsbetrags. Erst ab ca. 33.000 EUR Lohnsteuer/Jahr werden die vollen 5,5 % fällig. So wird ein abrupter Belastungssprung vermieden.
Muss ich als Kapitalanleger weiterhin Soli zahlen?
Ja. Auf die Abgeltungsteuer wird der Soli immer erhoben – ohne Freigrenze. Der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge beträgt 26,375 % (ohne Kirchensteuer) bzw. 27,82 % (mit 9 % Kirchensteuer). Das gilt auch für kleine Beträge oberhalb des Sparerpauschbetrags.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 bestätigt, dass der Soli als Ergänzungsabgabe keiner zeitlichen Befristung unterliegt. Auch die teilweise Abschaffung (Freigrenze nur für Arbeitnehmer, nicht für Kapitalerträge) ist verfassungsgemäß. Klagen gegen den Soli haben keine Aussicht auf Erfolg.