Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner 2026

§35a EStG · Max. 5.710 €

Reinigung, Handwerker und Mini-Job direkt von der Steuer abziehen. Berechne deinen Steuerbonus nach §35a EStG – unabhängig vom Steuersatz.

Steuerbonus nach §35a EStG berechnen

Direkte Steuerermäßigung – der Bonus wird von deiner Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen.

Reinigung, Garten, Kinderbetreuung, Pflege – max. 20.000 €/JahrBonus: 600
Geringfügig Beschäftigte (Putzfrau, Haushaltshilfe) – max. 2.550 €Bonus: 0
Renovierung, Reparatur, Wartung – nur Lohn, kein Material – max. 6.000 €Bonus: 400
Vorschau Gesamtbonus: 1.000 € (max. 5.710 €/Jahr)

§35a EStG – Steuerbonus direkt von der Steuerschuld

Der §35a EStG ist einer der attraktivsten Steuervorteile für Privatpersonen: Statt das Einkommen zu mindern, reduziert der Bonus direkt die fertig berechnete Steuerschuld. Das bedeutet: Die Ersparnis ist unabhängig vom Grenzsteuersatz immer gleich – bei 20 % Bonus bekommst du genau 20 % der anerkannten Kosten zurück.

Die drei Kategorien im Überblick

Haushaltsnahe Dienstleistungen

max. 4.000 €

20 % von max. 20.000 €

Reinigungskraft / Putzhilfe
Gartenpflege
Kinderbetreuung zu Hause
Haushaltshilfe
Hauspflege für Angehörige

Mini-Job im Haushalt

max. 510 €

20 % von max. 2.550 €

Geringfügig Beschäftigte
Über Haushaltsscheck (Minijob-Zentrale)
Putzfrau auf 556-€-Basis
Haushaltshilfe (geringfügig)

Handwerkerleistungen

max. 1.200 €

20 % von max. 6.000 € Lohn

Malerarbeiten, Tapezieren
Heizungswartung
Dacharbeiten
Bodenverlegung
Schornsteinfeger

Was ist NICHT absetzbar?

Materialeinkäufe (Farbe, Fliesen, Werkzeug)
Barzahlungen – nur Überweisung/EC akzeptiert
Neubaumaßnahmen (erstmalige Schaffung)
Ausgaben außerhalb des eigenen Haushalts

Tipp für Mieter: Nebenkosten nutzen

Auch Mieter profitieren von §35a EStG: Viele Posten der jährlichen Nebenkostenabrechnung (Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger) sind absetzbar. Fordere beim Vermieter eine Bescheinigung über haushaltsnahe Aufwendungen an – diese ist gesetzlich auf Verlangen auszustellen. Die Beträge trägst du dann in Zeile 73/74 der Einkommensteuererklärung ein.

Typisches Beispiel: Jahresbonus für einen Durchschnittshaushalt

Viele Haushalte lassen bares Geld liegen, weil sie §35a EStG nicht vollständig ausschöpfen. Der Steuerbonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom Einkommen. Das macht ihn besonders wertvoll, weil er unabhängig vom persönlichen Steuersatz funktioniert. Drei realistische Haushaltssituationen:

LeistungJahreskostenAnrechenbarSteuerbonus (20 %)
Wöchentliche Reinigungskraft (2× mtl.) (Dienstleistung)3.6003.600720
Haushaltshilfe auf Minijob-Basis (Minijob)2.4002.400480
Heizungswartung (Lohnanteil 90 %) (Handwerker)28025250
Schornsteinfeger (Handwerker)16015230
Gartenpflege (2× jährlich) (Dienstleistung)600600120
Gesamt7.0407.0041.401

Dienstleistung-Basis zusammen 4.200 € (unter 20.000 €-Grenze) + Minijob 2.400 € (unter 2.550 €-Grenze) + Handwerker-Lohn 404 € (unter 6.000 €-Grenze). Alle Zahlungen per Überweisung.

So weit reicht der maximale Jahresbonus

KategorieBasis bisMax. BonusEntspricht etwa
Haushaltsnahe Dienstleistungen20.0004.000~167 € Reinigung/Monat × 12
Mini-Job im Haushalt2.550510Haushaltshilfe 556 €/Monat × ~5
Handwerkerleistungen (Lohn)6.0001.200Badezimmer-Renovation, Lohnanteil ~7.500 €
Gesamtbonus pro Haushalt28.5505.710Alle drei Kategorien voll ausgeschöpft

Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen

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