Außergewöhnliche Belastungen Rechner 2026

Krankheit · Pflege · Behinderung

Krankheitskosten, Pflegekosten und behinderungsbedingte Ausgaben steuerlich geltend machen. Der Rechner ermittelt die zumutbare Belastung und deine Steuerersparnis.

Außergewöhnliche Belastungen berechnen

Arzt, Medikamente, Hilfsmittel – nach KV-Erstattung

Heimkosten, häusliche Pflege – nach Pflegegeld-Abzug

Fahrtkosten, Hilfsmittel (alternativ: Behinderten-Pauschbetrag)

Bestattungskosten, Kurkosten, Unwetterschäden

Familienstand
Kinder

Außergewöhnliche Belastungen – einfach erklärt

Wer unverschuldet hohe Kosten hat – durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung –, soll steuerlich entlastet werden. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) an und zieht sie vom zu versteuernden Einkommen ab. Allerdings muss jeder Steuerpflichtige einen Eigenanteil (zumutbare Belastung) selbst tragen – im Gegensatz zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Riester, die ohne Eigenanteil absetzbar sind.

Zumutbare Belastung: Was ist der Eigenanteil?

Die zumutbare Belastung ist ein prozentualer Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der agB abgezogen wird. Er hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Seit dem BFH-Urteil vom 19.01.2017 wird er gestaffelt berechnet – das bedeutet, für jeden Einkommensbereich gilt ein anderer Prozentsatz.

Gruppebis 15.340 €15.340–51.130 €über 51.130 €
Ledig, keine Kinder5 %6 %7 %
Verheiratet, keine Kinder4 %5 %6 %
1–2 Kinder2 %3 %4 %
3+ Kinder1 %1 %2 %

Welche Kosten sind als agB absetzbar?

Typisch absetzbar

Krankheitskosten (Arzt, Medikamente auf Rezept)
Brillen, Hörgeräte, Prothesen
Pflegeheimkosten (Pflegeanteil)
Häusliche Pflege durch Dritte
Kurkosten (bei medizinischer Indikation)
Bestattungskosten (soweit Nachlass nicht ausreicht)
Behinderungsbedingte Fahrtkosten

Nicht absetzbar

Freiwillige ästhetische Behandlungen
Kosten für Wellness & Fitness
Standardimpfungen ohne Reisezweck
Kosten, die KV normalerweise trägt
Haustierkosten
Kleidung (auch für Kranke)
Alkohol- / Nikotinentwöhnung (ohne ärztl. Verordnung)

Hinweis: Behinderten-Pauschbetrag als Alternative

Wer einen anerkannten Behinderungsgrad hat, kann statt der Einzelabrechnung den Behinderten-Pauschbetrag (§33b EStG) nutzen: bis zu 7.400 € bei GdB 100 ohne Einzelnachweis. Bei sehr hohen tatsächlichen Kosten kann der Einzelabzug günstiger sein – aber der Pauschbetrag spart Belegaufwand. Unser Rechner deckt beide Varianten ab.

Berechnungsbeispiel: 5.000 € Krankheitskosten – was bleibt absetzbar?

Nicht alle 5.000 € Arzt- und Behandlungskosten mindern die Steuer. Erst der Betrag über der zumutbaren Eigenbelastung wird anerkannt. Wie hoch diese ist, hängt von Einkommen und Familienstatus ab. Drei typische Situationen im Vergleich:

SituationEinkommenZumutbare BelastungAbzugsfähig von 5.000 €Steuerersparnis (ca.)
Ledig, keine Kinder40.0002.1142.886925
Verheiratet, keine Kinder60.0003.0691.931714
Verheiratet, 2 Kinder60.0001.8003.2001.184

Steuerersparnis bei ca. 32–37 % Grenzsteuersatz. Zumutbare Belastung nach gestaffelter BFH-Formel seit 2017. Nach Abzug von KV-Erstattungen.

Schritt-für-Schritt: So berechnet sich die Steuerersparnis

1
Kosten zusammenstellen: Alle Belege sammeln: Arzt, Krankenhaus, Medikamente auf Rezept, Hilfsmittel. KV-Erstattungen abziehen – nur der Eigenanteil zählt.
2
Zumutbare Belastung berechnen: Gestaffelt nach Einkommen: z. B. bei 40.000 € (ledig): 15.340 € × 5 % + (40.000 − 15.340 €) × 6 % = 767 + 1.480 = 2.247 €.
3
Abzugsfähigen Betrag ermitteln: Gesamtkosten − Zumutbare Belastung = agB-Abzug. Erst dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen.
4
Steuerersparnis ablesen: EST(zvE) − EST(zvE − agBAbzug) = Steuerersparnis. Unser Rechner oben berechnet diesen Schritt automatisch.

Pauschbeträge statt Einzelnachweis

Grad der Behinderung (GdB)Behinderten-Pauschbetrag/JahrSteuerersparnis (ca. 30 %)
GdB 20384115
GdB 501.140342
GdB 702.120636
GdB 1007.4002.220
GdB 100 + H/Bl+ Fahrtkostenpauschale 4.500 €7.4002.220

§33b EStG – kein Einzelnachweis erforderlich. Gilt zusätzlich zur allgemeinen agB-Berechnung.

Häufige Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen

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