Sonderausgaben Rechner 2026

Riester · Spenden · Kirchensteuer

Riester-Beiträge, Spenden, Kirchensteuer und Schulgeld steuerlich geltend machen. Berechne deine Steuerersparnis durch Sonderausgaben.

Sonderausgaben & Steuerersparnis berechnen

Max. 2.100 € absetzbar (Beiträge + staatl. Zulagen)

Max. 20 % des Jahresbruttos absetzbar

Voll absetzbar als Sonderausgabe

30 % absetzbar, max. 5.000 € pro Kind

Was sind Sonderausgaben – einfach erklärt

Das Finanzamt unterscheidet beim Absetzen von Kosten zwischen Werbungskosten (berufliche Ausgaben), außergewöhnlichen Belastungen (unausweichliche Privatkosten) undSonderausgaben (gesetzlich definierte Privatkosten). Sonderausgaben mindern direkt das zu versteuernde Einkommen – je höher dein Steuersatz, desto größer die Ersparnis.

Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt automatisch den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €(72 € bei Zusammenveranlagung). Erst wenn deine tatsächlichen Sonderausgaben diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die aufwändigere Einzelaufstellung.

Übersicht: Welche Sonderausgaben gibt es?

Altersvorsorge

Riester-Beiträge (max. 2.100 €)
Rürup-Beiträge (max. 29.344 €)
Basisversorgung (Rente, berufsst. Vers.)

Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer (voll abzugsfähig)
Kein Abzug für KiSt auf AbgSt

Spenden & Mitgliedsbeiträge

Gemeinnützige Organisationen
Politische Parteien (max. 1.650 €)
Zuwendungsbestätigung erforderlich

Ausbildung & Kinder

Schulgeld Privatschule (30 %, max. 5.000 €)
Kinderbetreuungskosten (2/3, max. 4.000 €)
Keine Studienkosten (nur Werbungskosten)

Wie berechnet das Finanzamt die Steuerersparnis?

1
Einkommen ermitteln: Jahresbrutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten = zvE (ohne Sonderausgaben)
2
Sonderausgaben abziehen: Nur der Teil über dem Pauschbetrag (36 €) wirkt steuersenkend
3
Neues zvE berechnen: zvE minus anrechenbare Sonderausgaben = reduziertes zvE
4
Steuer vergleichen: EST(zvE) minus EST(zvE nach Sonderausgaben) = Steuerersparnis

Riester-Günstigerprüfung: Zulage oder Abzug?

Das Finanzamt führt bei Riester-Verträgen automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es prüft, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkte Auszahlung der staatlichen Zulagen (175 € Grundzulage, 300 € je Kind ab 2008) günstiger ist. Bei niedrigem Einkommen überwiegt oft die Zulage, bei hohem Einkommen der Steuerabzug. Unser Rechner berechnet vereinfacht den Abzug – das Finanzamt korrigiert automatisch, falls die Zulage besser ist.

Tipp: Sonderausgaben richtig in der Steuererklärung eintragen

Anlage Vorsorgeaufwand: Riester, Rürup, Kranken- und Pflegeversicherung
Anlage SA: Spenden, Kirchensteuer, Schulgeld, Kinderbetreuung
Zeile 36–40 EST: Sonstige Sonderausgaben (Unterhalt, Ausbildung)
Zuwendungsbestätigung: Muss bei Spenden über 300 € vorgelegt werden

Beispiel: Wie viel sparen Sie durch Sonderausgaben?

Angenommen: 50.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse I). Das zu versteuernde Einkommen liegt nach Sozialversicherung und Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei rund 38.695 €– was einer Einkommensteuer von ca. 6.990 € entspricht. So wirken sich verschiedene Sonderausgaben-Höhen auf die Steuerlast aus:

SonderausgabenBeispiel-ZusammensetzungSteuerlich wirksamSteuerersparnis
500Nur Spenden464155
1.500Riester-Eigenanteil 1.200 € + Spenden 300 €1.464474
3.000Riester 1.200 € + Spenden 500 € + Kirchensteuer 1.300 €2.964951
5.000Riester 2.100 € + Spenden 700 € + Kirchensteuer 1.600 € + Schulgeld 600 €4.9641.573

Basis: 50.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse I, Grundtarif 2026. Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € wird automatisch abgezogen. Kirchensteuer-Erstattungseffekt nicht berücksichtigt.

Riester, Spenden oder Kirchensteuer – was lohnt sich am meisten?

Kirchensteuer

Voller Abzug

Die bereits gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar – sie verringert das zu versteuernde Einkommen direkt. Da sie ohnehin anfällt, ist sie der „günstigste" Sonderausgaben-Posten: Sie ist bereits bezahlt und wird zusätzlich steuerlich belohnt.

Riester-Beitrag

Bis 2.100 € absetzbar

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Wenn der Steuerabzug wertvoller ist als die staatliche Grundzulage (175 €) plus Kinderzulagen, wird der Abzug gewährt. Lohnt sich besonders ab ca. 25.000 € Jahreseinkommen.

Spenden

Bis 20 % der Einkünfte

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Darüber liegende Beträge können auf Folgejahre vorgetragen werden. Für Spenden bis 300 € genügt ein einfacher Kontoauszug als Nachweis.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

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