§ 34 EStG | Grundfreibetrag 12.348 € | 2026

Fünftelregelung-Rechner 2026

Steuer auf Abfindung & Sonderzahlungen mit § 34 EStG senken

Fünftelregelung berechnen

Ohne die Sonderzahlung – WK-Pauschale (1.230 €) wird automatisch abgezogen

Abfindung, Nachzahlung, Entschädigung (Bruttobetrag)

Nur wenn vorteilhafter als Kindergeld (3.336 € pro Kind/Elternteil)

Wer eine Abfindung bekommt, zahlt in dem Jahr plötzlich deutlich mehr Steuern – weil das Einkommen hochschnellt und der Progressionseffekt zuschlägt. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist das gesetzliche Gegenmittel: Sie behandelt die Zahlung so, als käme sie über 5 Jahre verteilt. Das senkt die Steuerlast – oft um mehrere Tausend Euro.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Der Rechner vergleicht zwei Szenarien: deine Steuerlast ohne die Regelung (volle Progression) gegen die Steuer mit § 34 EStG. Die Formel dahinter ist dreistufig:

Schritt 1: ESt auf reguläres zvE berechnen

Schritt 2: ESt auf (zvE + Sonderzahlung ÷ 5) berechnen

Schritt 3: (Differenz aus Schritt 2 − Schritt 1) × 5 = Steuer mit FR

Ersparnis = Steuer ohne FR − Steuer mit FR

Das fiktive Fünftel erhöht das zvE nur leicht – so bleibt der Grenzsteuersatz niedriger als bei der vollen Summe. Besonders profitieren Menschen mit mittlerem Einkommen, die durch die Sonderzahlung sonst schlagartig in den Spitzensteuersatz rutschen würden.

So nutzt du den Rechner – Schritt für Schritt

  1. 1

    Jahresbruttoeinkommen eingeben

    Trage dein Bruttogehalt ohne die Sonderzahlung ein (z. B. 45.000 €). Die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € wird automatisch abgezogen.

  2. 2

    Außerordentliche Einkünfte angeben

    Gib den Bruttobetrag deiner Abfindung oder Nachzahlung ein (z. B. 40.000 €) und wähle die Art der Zahlung.

  3. 3

    Steuerklasse & persönliche Daten

    Wähle deine Steuerklasse (1–6), ob du kirchensteuerpflichtig bist und wie viele Kinderfreibeträge du geltend machst.

  4. 4

    Ergebnis ablesen

    Der Rechner zeigt Steuer ohne und mit Fünftelregelung, die Ersparnis in Euro und deinen Nettobetrag der Sonderzahlung.

Beispielrechnung: 35.000 € Einkommen, 40.000 € Abfindung

Maria ist 42 Jahre alt, verdient 35.000 € brutto pro Jahr (SK 1) und bekommt nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 40.000 €. Was zahlt sie?

Ergebnis

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

33.734 € (nach WK-Pauschale)

ESt auf reguläres Einkommen

5.274 €

Steuer auf Abfindung OHNE FR

14.783 € → Netto 25.217 €

Steuer auf Abfindung MIT FR

12.665 € → Netto 27.335 €

Steuerersparnis: 2.118 € – einfach durch § 34 EStG

Maria erhält 2.118 € mehr netto – ohne Mehrarbeit, nur durch die richtige Steueroption

Typische Steuerersparnisse im Überblick

SituationErsparnis ca.Hinweis
Jahreseinkommen 30.000 €, Abfindung 20.000 €~800 €Mittlere Ersparnis, lohnt sich klar
Jahreseinkommen 35.000 €, Abfindung 40.000 €~2.100 €Typischer Angestellter mit 10 Jahren Berufserfahrung
Jahreseinkommen 45.000 €, Abfindung 40.000 €~1.400 €Höheres Einkommen → geringerer Vorteil
Jahreseinkommen 25.000 €, Abfindung 60.000 €~6.200 €Große Ersparnis – niedriger Grenzsteuersatz profitiert stärker
Jahreseinkommen 55.000 €, Abfindung 30.000 €~450 €Kaum Vorteil – bereits nahe Spitzensteuersatz
Jahreseinkommen 70.000 €+, beliebige Abfindung≈ 0 €Spitzensteuersatz schon erreicht – FR bringt nichts
SK 3 (Splittingverfahren), 60.000 €, Abfindung 50.000 €~1.800 €Splittingvorteil reduziert Basis-Steuersatz – FR trotzdem sinnvoll

Fünftelregelung 2026: Was hat sich verändert?

Grundfreibetrag steigt – FR wird attraktiver

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (nach mehreren Anhebungen seit 2021). Das bedeutet: Das reguläre zvE ist niedriger, der Grenzsteuersatz auf das erste Fünftel der Sonderzahlung fällt dadurch geringer aus – die FR spart tendenziell mehr als in früheren Jahren.

Solidaritätszuschlag-Freigrenze bei 18.130 €

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026bei 18.130 € ESt. Bei der Fünftelregelung wird der Soli auf die berechnete Zusatzsteuer angewendet – bei mittleren Einkommen oft gar nicht, da die Basis-ESt schon unter der Grenze liegt.

Keine Änderung an § 34 EStG in 2026

Der Gesetzgeber hat die Fünftelregelung für Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft (seit 2025 müssen Arbeitnehmer sie selbst in der Steuererklärung beantragen). Im Veranlagungsverfahren bleibt § 34 EStG aber vollständig erhalten. Wer eine Abfindung bekommt, muss sie aktiv in der Steuererklärung geltend machen – Anlage N, Zeile für außerordentliche Einkünfte.

Fünftelregelung vs. normale Besteuerung

Mit Fünftelregelung (§ 34 EStG)

  • ✓ Progressionseffekt wird abgemildert
  • ✓ Niedrigerer effektiver Steuersatz auf die Zahlung
  • ✓ Besonders vorteilhaft bei mittleren Einkommen
  • ✓ Soli und KiSt auf niedrigerer Bemessungsgrundlage
  • ✓ Keine zusätzlichen Kosten – nur Steuererklärung ausfüllen

Ohne Fünftelregelung (volle Progression)

  • → Volle Progression trifft die Sonderzahlung
  • → Grenzsteuersatz kann auf 42 % oder 45 % steigen
  • → Effektive Steuerquote auf die Zahlung sehr hoch
  • → Soli und KiSt auf höherer Basis
  • → Kein Ausgleich für die Zusammenballung von Einkünften

Experten-Tipp: Auszahlungszeitpunkt strategisch wählen

Der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 2/18) bestätigte: Eine kleine Vorauszahlung im Vorjahr macht die Fünftelregelung zunichte. Die Zahlung muss vollständig in einem Kalenderjahr zufließen. Wer kurz vor Jahresende eine Abfindung erwartet, sollte prüfen, ob die Verschiebung ins Januar-Folgejahr das Jahreseinkommen insgesamt senkt – oft lohnt das mehr als die FR allein.

Praktische Tipps zur Fünftelregelung

  • Steuererklärung pflichtmäßig abgeben: Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die FR im Lohnsteuerverfahren nicht mehr an. Die Erstattung kommt nur noch über die Einkommensteuererklärung.
  • Keine Teilzahlungen: Auch eine kleine Vorauszahlung (z. B. 100 € als erste Rate) zerstört die steuerliche Zusammenballung – und damit die Fünftelregelung.
  • Jahres-Timing prüfen: In einem Jahr mit niedrigem sonstigem Einkommen (Elternzeit, Sabbatical, erstes Rentenjahr) bringt die FR am meisten.
  • Kirchensteuer-Erstattung beachten: Wer Kirchensteuer zahlt, kann nach Steuerfestsetzung einen Antrag auf Erstattung des Kirchensteuer-Kappungsbetrags stellen.
  • Abfindung und Riester kombinieren: Im Jahr der Abfindung lohnt sich ein erhöhter Riester-Beitrag, da die Steuerlast auf das reguläre Einkommen sinkt.
  • Sozialversicherungsfreiheit nutzen: Da Abfindungen SV-frei sind, ist der Netto-Wert deutlich höher als bei laufendem Gehalt – das macht Abfindungen besonders attraktiv.

Wer profitiert von der Fünftelregelung?

  • Arbeitnehmer mit betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsangebot
  • Beschäftigte mit Aufhebungsvertrag im Rahmen von Restrukturierungen
  • Personen mit Lohnnachzahlungen für mehrere zurückliegende Jahre
  • Mitarbeiter, die Urlaubsabgeltung oder Überstundenauszahlungen erhalten
  • Selbstständige mit einmaliger großer Projektvergütung nach mehrjähriger Arbeit
  • Rentner, die eine Entschädigungszahlung aus früheren Arbeitsverhältnissen erhalten

Wer wissen möchte, wie hoch die Abfindung überhaupt ausfallen sollte, findet alle nötigen Formeln im Abfindungsrechner. Für die genaue Berechnung der Jahressteuer auf das reguläre Gehalt empfiehlt sich der Einkommensteuer-Rechner, der alle Steuerklassen und Sonderausgaben berücksichtigt.

Häufige Fragen zur Fünftelregelung