Aktuell nach ErbStG 2026

Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften 2026 – Steuerklasse I, II und III.

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Erbschaftsteuer 2026: Wer muss wie viel zahlen?

In Deutschland richtet sich die Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt: Je näher die Beziehung, desto höher der steuerfreie Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Für Ehepartner, Kinder und Enkel sind die Freibeträge so hoch, dass in der Praxis viele Erbschaften komplett steuerfrei bleiben.

Wer frühzeitig plant und die Schenkungsteuer-Regelungen nutzt, kann die Steuerlast durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten legal und erheblich reduzieren.

Die Steuerklassen und Freibeträge im Detail (§ 16 ErbStG)

SteuerklassePersonenkreisFreibetragSteuersatz
SK IEhepartner / Lebenspartner500.000 €7–26 %
SK IKinder (leibl., adoptiert)400.000 €7–26 %
SK IEnkel (Eltern vorverstorben)400.000 €7–26 %
SK IEnkel (Eltern leben)200.000 €7–26 %
SK IEltern & Großeltern (Erbfall)100.000 €7–26 %
SK IIGeschwister, Nichten, Neffen20.000 €15–43 %
SK IIStiefeltern, Schwiegereltern/-kinder20.000 €15–43 %
SK IIIAlle anderen (inkl. Freunde)20.000 €30–50 %

Steuerstaffeln nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger ErwerbSK ISK IISK III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %
bis 13 Mio. €23 %35 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Die Steuersätze gelten für den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des persönlichen Freibetrags. Quelle: § 19 ErbStG.

Versorgungsfreibetrag: Zusätzlicher Schutz für Partner und Kinder (§ 17 ErbStG)

Neben dem persönlichen Freibetrag gewährt das ErbStG nahen Angehörigen einen Versorgungsfreibetrag, der den Ausfall des Unterhaltseinkommens kompensieren soll:

Ehepartner / Lebenspartner

256.000 €

Wird um den Kapitalwert der gesetzlichen Witwenrente (Hinterbliebenenversorgung) gemindert. Bei voller Witwenrente bleibt oft kein Versorgungsfreibetrag übrig.

Kinder (altersabhängig)

10.300–52.000 €

Für Kinder bis 27 Jahre je nach Alter: 5-Jährige: 52.000 €, 10-Jährige: 41.000 €, 20-Jährige: 20.500 €, 27-Jährige: 10.300 € (§ 17 Abs. 2 ErbStG).

Das Familienheim: Steuerfrei erben (§ 13 ErbStG)

Ehepartner können das selbstgenutzte Familienheim unbegrenzt steuerfrei erben. Kinder können bis zu 200 m² Wohnfläche steuerbefreit erben – der darüber liegende Teil wird anteilig besteuert.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:

  • ✓ Erblasser hat das Haus bis zum Tod selbst bewohnt (Pflegebedürftigkeit ist Ausnahme)
  • ✓ Erbe nimmt das Haus unverzüglich selbst in Nutzung
  • ✓ Erbe bewohnt das Haus mindestens 10 Jahre lang selbst
  • ✗ Verkauf innerhalb von 10 Jahren führt rückwirkend zur vollen Steuerpflicht!

Die 10-Jahres-Frist: Legal Steuern sparen durch Schenkungen (§ 14 ErbStG)

Schenkungen und Erbschaften werden über einen rollierenden Zeitraum von 10 Jahren zusammengerechnet. Alle 10 Jahre kann der persönliche Freibetrag neu ausgeschöpft werden – eine der effektivsten Methoden zur legalen Erbschaftsteueroptimierung.

Beispiel: Steueroptimierung über 20 Jahre

📅 2016: Eltern schenken Kind 400.000 € → Steuerfrei (Freibetrag voll ausgeschöpft)

📅 2026: Kind erbt weitere 400.000 € → 10 Jahre abgelaufen → Freibetrag neu verfügbar → Steuerfrei!

📅 Ergebnis: 800.000 € ohne Erbschaftsteuer übertragen – legal und planbar.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer 2026

Was ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftsteuer 2026?+
Kinder (leibliche und adoptierte) haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser gilt pro Erbfall – und erneut bei jedem Elternteil. Also insgesamt bis zu 800.000 Euro pro Kind (je 400.000 € von Mutter und Vater) steuerfrei erbbar, sofern der 10-Jahres-Zeitraum gewahrt ist.
Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner bei der Erbschaftsteuer?+
Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) erben bis zu 500.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) steuerfrei. Zusätzlich steht ihnen ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zu (§ 17 ErbStG), der um den Kapitalwert der Witwenrente gemindert wird. In der Praxis können damit Erbschaften bis rund 756.000 Euro komplett steuerfrei bleiben.
Was ist die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen und Erbschaft?+
Nach § 14 ErbStG werden Schenkungen und Erbschaften innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Alle 10 Jahre kann der persönliche Freibetrag neu ausgeschöpft werden. Durch frühzeitige Schenkungen lässt sich die Erbschaftsteuerlast legal und erheblich reduzieren.
Ist das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei?+
Ja. Ehepartner können das selbstgenutzte Familienheim unbegrenzt steuerfrei erben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Kinder können bis zu 200 m² Wohnfläche steuerfrei erben. Voraussetzung: Der Erblasser hat das Haus bis zum Tod selbst bewohnt und der Erbe nutzt es mindestens 10 Jahre lang selbst. Ein vorzeitiger Verkauf führt zur rückwirkenden Steuerpflicht.
Welche Steuerklasse gilt für Geschwister bei der Erbschaftsteuer?+
Geschwister fallen in Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG) mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Der darüber liegende Betrag wird mit 15–43 % besteuert. Auch Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder gehören zur Steuerklasse II.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?+
Beide werden durch das ErbStG geregelt und haben dieselben Freibeträge und Steuersätze. Die Erbschaftsteuer fällt beim Erwerb von Todes wegen an, die Schenkungsteuer zu Lebzeiten des Schenkers. Vorteil der Schenkung: Der 10-Jahres-Freibetrag kann zu Lebzeiten mehrfach genutzt werden.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei 500.000 Euro für ein Kind?+
Freibetrag des Kindes: 400.000 €. Steuerpflichtiger Erwerb: 100.000 €. In Steuerklasse I und bei bis zu 300.000 € steuerpflichtigem Betrag gilt ein Satz von 11 %. Die Steuerlast beläuft sich damit auf ca. 11.000 Euro.