Erbschaftsteuer 2026: Wer muss wie viel zahlen?
In Deutschland richtet sich die Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt: Je näher die Beziehung, desto höher der steuerfreie Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Für Ehepartner, Kinder und Enkel sind die Freibeträge so hoch, dass in der Praxis viele Erbschaften komplett steuerfrei bleiben.
Wer frühzeitig plant und die Schenkungsteuer-Regelungen nutzt, kann die Steuerlast durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten legal und erheblich reduzieren.
Die Steuerklassen und Freibeträge im Detail (§ 16 ErbStG)
| Steuerklasse | Personenkreis | Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| SK I | Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 € | 7–26 % |
| SK I | Kinder (leibl., adoptiert) | 400.000 € | 7–26 % |
| SK I | Enkel (Eltern vorverstorben) | 400.000 € | 7–26 % |
| SK I | Enkel (Eltern leben) | 200.000 € | 7–26 % |
| SK I | Eltern & Großeltern (Erbfall) | 100.000 € | 7–26 % |
| SK II | Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | 15–43 % |
| SK II | Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder | 20.000 € | 15–43 % |
| SK III | Alle anderen (inkl. Freunde) | 20.000 € | 30–50 % |
Steuerstaffeln nach § 19 ErbStG
| Steuerpflichtiger Erwerb | SK I | SK II | SK III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Die Steuersätze gelten für den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des persönlichen Freibetrags. Quelle: § 19 ErbStG.
Versorgungsfreibetrag: Zusätzlicher Schutz für Partner und Kinder (§ 17 ErbStG)
Neben dem persönlichen Freibetrag gewährt das ErbStG nahen Angehörigen einen Versorgungsfreibetrag, der den Ausfall des Unterhaltseinkommens kompensieren soll:
Ehepartner / Lebenspartner
256.000 €
Wird um den Kapitalwert der gesetzlichen Witwenrente (Hinterbliebenenversorgung) gemindert. Bei voller Witwenrente bleibt oft kein Versorgungsfreibetrag übrig.
Kinder (altersabhängig)
10.300–52.000 €
Für Kinder bis 27 Jahre je nach Alter: 5-Jährige: 52.000 €, 10-Jährige: 41.000 €, 20-Jährige: 20.500 €, 27-Jährige: 10.300 € (§ 17 Abs. 2 ErbStG).
Das Familienheim: Steuerfrei erben (§ 13 ErbStG)
Ehepartner können das selbstgenutzte Familienheim unbegrenzt steuerfrei erben. Kinder können bis zu 200 m² Wohnfläche steuerbefreit erben – der darüber liegende Teil wird anteilig besteuert.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
- ✓ Erblasser hat das Haus bis zum Tod selbst bewohnt (Pflegebedürftigkeit ist Ausnahme)
- ✓ Erbe nimmt das Haus unverzüglich selbst in Nutzung
- ✓ Erbe bewohnt das Haus mindestens 10 Jahre lang selbst
- ✗ Verkauf innerhalb von 10 Jahren führt rückwirkend zur vollen Steuerpflicht!
Die 10-Jahres-Frist: Legal Steuern sparen durch Schenkungen (§ 14 ErbStG)
Schenkungen und Erbschaften werden über einen rollierenden Zeitraum von 10 Jahren zusammengerechnet. Alle 10 Jahre kann der persönliche Freibetrag neu ausgeschöpft werden – eine der effektivsten Methoden zur legalen Erbschaftsteueroptimierung.
Beispiel: Steueroptimierung über 20 Jahre
📅 2016: Eltern schenken Kind 400.000 € → Steuerfrei (Freibetrag voll ausgeschöpft)
📅 2026: Kind erbt weitere 400.000 € → 10 Jahre abgelaufen → Freibetrag neu verfügbar → Steuerfrei!
📅 Ergebnis: 800.000 € ohne Erbschaftsteuer übertragen – legal und planbar.
