10-Jahres-Regel: Alle 10 Jahre steuerfrei schenken!

Schenkungsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Schenkungsteuer kostenlos und sofort. Mit 10-Jahres-Freibetrag, Immobilien-Abschlag und Spartipps für optimale Vermögensübertragung.

Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei größeren Vermögensübertragungen empfehlen wir einen Steuerberater zu konsultieren.

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Freibeträge & Steuersätze der Schenkungsteuer

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sind in Deutschland eng verknüpft und verwenden die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre!

Verhältnis zum SchenkerFreibetrag (Schenkung)Steuerklasse
Ehegatte / Lebenspartner500.000 EURI
Kinder / Stiefkinder400.000 EURI
Enkel200.000 EURI
Urenkel100.000 EURI
Eltern / Großeltern20.000 EUR *I
Geschwister20.000 EURII
Nichten / Neffen20.000 EURII
Alle anderen (Freunde, Dritte)20.000 EURIII

* Achtung: Eltern und Großeltern haben beim Erbe 100.000 EUR Freibetrag, aber bei Schenkungen nur 20.000 EUR!

Die 10-Jahres-Regel – Steuerfrei Vermögen übertragen

Die 10-Jahres-Regel ist das mächtigste Instrument der Schenkungsteuerplanung. Der persönliche Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Konkrete Beispiele:

  • Elternteil → Kind: 400.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei. Bei Mutter UND Vater zusammen: 800.000 EUR pro 10 Jahre.
  • 25-Jähriges Kind: Bis zum 65. Lebensjahr der Eltern könnte theoretisch (400.000 × 2 Elternteile × 4 Jahrzehnte) = bis zu 3,2 Mio. EUR steuerfrei übertragen werden.
  • Ehepartner-Schenkung: 500.000 EUR alle 10 Jahre – für Immobilien ideal.

Immobilien-Schenkung – Methoden & Steuervorteile

Bei Immobilien gibt es besondere Regeln, die erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen:

  • Vermietete Immobilien: 10 % Bewertungsabschlag nach § 13d ErbStG – nur 90 % des Verkehrswertes werden besteuert.
  • Nießbrauchvorbehalt: Bei Schenkung mit Nießbrauchrecht (Wohnrecht) wird der Wert erheblich gemindert.
  • Selbst genutzte Wohnimmobilien: Können unter Umständen steuerfrei bleiben, wenn der Beschenkte selbst einzieht.
  • Teilschenkungen: Schrittweise Übertragung von Miteigentumsanteilen nutzt Freibeträge optimal aus.

Meldepflicht und Fristen

Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausführung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG) – auch wenn keine Steuer anfällt. Ausnahmen gelten für notarielle Schenkungen, die der Notar automatisch meldet.

Werden mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren nicht korrekt gemeldet, kann das Finanzamt sie zusammenrechnen und Nachzahlungen fordern. Ehrlichkeit zahlt sich hier aus.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkungsteuer?
Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Urenkel: 100.000 €, Eltern/Großeltern: 20.000 € (bei Schenkung!), Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €, alle anderen: 20.000 €. Achtung: Bei Schenkungen an Eltern gilt NUR 20.000 € (nicht 100.000 € wie beim Erbe).
Was ist die 10-Jahres-Regel bei der Schenkungsteuer?
Alle 10 Jahre erneuert sich der persönliche Freibetrag vollständig. Eltern können beispielsweise ihrem Kind alle 10 Jahre 400.000 EUR steuerfrei schenken. Durch frühzeitige Planung lassen sich über die Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Ist eine Immobilien-Schenkung steuerfrei?
Bei vermieteten Immobilien gilt ein Bewertungsabschlag von 10 % (§ 13d ErbStG), d.h. nur 90 % des Verkehrswertes sind steuerpflichtig. Selbst genutzte Immobilien, die der Beschenkte weiter selbst nutzt, können zusätzlich steuerfrei sein. Innerhalb des Freibetrags ist jede Schenkung steuerfrei.
Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt melden?
Ja, nach § 30 ErbStG muss jede Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden – unabhängig davon, ob Steuer anfällt. Notarielle Schenkungen werden automatisch gemeldet. Steuerpflichtige Schenkungen erfordern meist eine Schenkungsteuererklärung.
Wie nutze ich den Spartipp mit Mutter und Vater?
Mutter und Vater können jeweils unabhängig voneinander steuerfrei schenken. Ein Kind kann also von Mutter 400.000 EUR UND von Vater 400.000 EUR = 800.000 EUR steuerfrei erhalten (pro 10-Jahres-Zeitraum). Das halbiert die Steuerlast erheblich.

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