Freibeträge & Steuersätze der Schenkungsteuer
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sind in Deutschland eng verknüpft und verwenden die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre!
| Verhältnis zum Schenker | Freibetrag (Schenkung) | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 EUR | I |
| Kinder / Stiefkinder | 400.000 EUR | I |
| Enkel | 200.000 EUR | I |
| Urenkel | 100.000 EUR | I |
| Eltern / Großeltern | 20.000 EUR * | I |
| Geschwister | 20.000 EUR | II |
| Nichten / Neffen | 20.000 EUR | II |
| Alle anderen (Freunde, Dritte) | 20.000 EUR | III |
* Achtung: Eltern und Großeltern haben beim Erbe 100.000 EUR Freibetrag, aber bei Schenkungen nur 20.000 EUR!
Die 10-Jahres-Regel – Steuerfrei Vermögen übertragen
Die 10-Jahres-Regel ist das mächtigste Instrument der Schenkungsteuerplanung. Der persönliche Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Konkrete Beispiele:
- Elternteil → Kind: 400.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei. Bei Mutter UND Vater zusammen: 800.000 EUR pro 10 Jahre.
- 25-Jähriges Kind: Bis zum 65. Lebensjahr der Eltern könnte theoretisch (400.000 × 2 Elternteile × 4 Jahrzehnte) = bis zu 3,2 Mio. EUR steuerfrei übertragen werden.
- Ehepartner-Schenkung: 500.000 EUR alle 10 Jahre – für Immobilien ideal.
Immobilien-Schenkung – Methoden & Steuervorteile
Bei Immobilien gibt es besondere Regeln, die erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen:
- Vermietete Immobilien: 10 % Bewertungsabschlag nach § 13d ErbStG – nur 90 % des Verkehrswertes werden besteuert.
- Nießbrauchvorbehalt: Bei Schenkung mit Nießbrauchrecht (Wohnrecht) wird der Wert erheblich gemindert.
- Selbst genutzte Wohnimmobilien: Können unter Umständen steuerfrei bleiben, wenn der Beschenkte selbst einzieht.
- Teilschenkungen: Schrittweise Übertragung von Miteigentumsanteilen nutzt Freibeträge optimal aus.
Meldepflicht und Fristen
Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausführung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG) – auch wenn keine Steuer anfällt. Ausnahmen gelten für notarielle Schenkungen, die der Notar automatisch meldet.
Werden mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren nicht korrekt gemeldet, kann das Finanzamt sie zusammenrechnen und Nachzahlungen fordern. Ehrlichkeit zahlt sich hier aus.
