Ehegattensplitting-Rechner 2026
Wie viel Steuern sparen Ehepartner durch die Zusammenveranlagung? Einkommen beider Personen eingeben und den genauen Splitting-Vorteil sofort sehen.
Ehegattensplitting-Rechner
Steuerersparnis durch Zusammenveranlagung berechnen
Werbungskosten (optional)
Pendler, Homeoffice etc. – Pauschale mind. 1.230 € wird automatisch angesetzt
Weitere Abzüge
Jahreseinkommen beider Personen eingeben, um die Ersparnis zu berechnen
Basiert auf §32a EStG 2025/2026. Werbungskostenpauschale 1.230 €, Sonderausgabenpauschale 36 € je Person. Kinderfreibetrag 9.600 € je Kind (2025/2026), Kindergeld 255 €/Monat. Kirchensteuer: 8 % (BY, BW), 9 % (übrige Länder). Keine Gewähr – für verbindliche Steuerberechnung Steuerberater konsultieren.
Ehegattensplitting berechnen – was steckt dahinter?
Das Ehegattensplitting ist einer der bekanntesten Steuervorteile in Deutschland. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können durch die Zusammenveranlagung oft mehrere tausend Euro Steuern im Jahr sparen – besonders wenn die Einkommen der beiden Partner unterschiedlich hoch sind. Dieser Rechner zeigt dir den genauen Vorteil in Sekunden.
Wie funktioniert das Splitting-Verfahren?
Die Logik hinter dem Ehegattensplitting ist einfach – aber wirkungsvoll. Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Steuersatz. Das Splitting nutzt genau das aus:
Schritt 1: Einkommen beider Partner addieren → Gesamteinkommen
Schritt 2: Gesamteinkommen durch 2 teilen → Splittingbetrag
Schritt 3: Einkommensteuer auf Splittingbetrag berechnen
Schritt 4: Ergebnis × 2 = gemeinsame Steuerlast
Durch die Halbierung des Gesamteinkommens rutscht der höher verdienende Partner in eine niedrigere Steuerprogression. Das spart Geld – und zwar umso mehr, je größer der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist.
Schritt für Schritt: So nutzt du den Rechner
- 1.Jahreseinkommen Person 1 eingeben – Bruttojahresgehalt, z. B. 65.000 €
- 2.Jahreseinkommen Person 2 eingeben – auch 0 € möglich (nicht erwerbstätig)
- 3.Solidaritätszuschlag optional aktivieren – für Besserverdiener relevant
- 4.Splitting-Vorteil ablesen – Jahres- und Monatsersparnis werden sofort angezeigt
Beispielrechnung: Familie Müller
Thomas verdient 70.000 € brutto, seine Frau Maria 20.000 € brutto – insgesamt 90.000 €. Was verändert die Zusammenveranlagung?
Einzelveranlagung:
Zusammenveranlagung (Splitting):
Ersparnis durch Zusammenveranlagung
ca. 1.262 € / Jahr
≈ 105 € pro Monat weniger Steuern
Splitting-Vorteil nach Einkommenskonstellation
Der Vorteil hängt direkt vom Einkommensunterschied ab. Hier eine Übersicht:
| Person 1 | Person 2 | Splitting-Vorteil/Jahr | Tendenz |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | 0 € | ca. 4.200 € | Sehr hoch |
| 60.000 € | 20.000 € | ca. 2.100 € | Hoch |
| 60.000 € | 40.000 € | ca. 700 € | Mittel |
| 60.000 € | 60.000 € | 0 € | Kein Vorteil |
| 40.000 € | 20.000 € | ca. 890 € | Mittel |
| 100.000 € | 0 € | ca. 10.900 € | Sehr hoch |
| 100.000 € | 50.000 € | ca. 3.500 € | Hoch |
Alle Werte sind Näherungswerte. Basierend auf §32a EStG, ohne Soli, ohne Kinderfreibetrag.
Ehegattensplitting 2026: Was ist aktuell zu beachten?
Grundfreibetrag 2026 erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. Für 2025 lag er bei 12.096 €, für 2026 ist eine Erhöhung auf voraussichtlich 12.348–12.548 € geplant (abhängig vom Inflationsausgleichsgesetz). Das senkt die Steuerlast für alle – und verschiebt die Progressionzonen leicht nach oben. Der Splitting-Vorteil an sich bleibt davon unberührt.
Werbungskostenpauschale seit 2022: 1.230 €
Die Arbeitnehmer-Pauschale wurde 2022 von 1.000 € auf 1.230 € erhöht und gilt unverändert für 2025/2026. Sie wird vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird – auch in diesem Rechner berücksichtigt. Wer höhere tatsächliche Werbungskosten hat (z. B. lange Pendelstrecke, Homeoffice-Pauschale), kann diese in der Steuererklärung ansetzen.
Faktorverfahren als Alternative zu 3/5
Seit 2010 gibt es das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) – und ab 2030 soll es laut aktuellem Koalitionsvertrag die Pflicht-Alternative zu 3/5 werden. Beim Faktorverfahren werden die Lohnsteuerabzüge so aufgeteilt, dass beide Partner monatlich einen realistischen Anteil zahlen – keine böse Überraschung bei der Steuererklärung mehr. Das Jahresergebnis (Splitting-Vorteil) bleibt gleich.
💡 Experten-Tipp
Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) profitieren vor allem Alleinverdiener-Ehen oder Paare mit großem Einkommensunterschied vom Splitting – bis zu 15.000 € Steuerersparnis pro Jahr sind bei hohen Einkommen möglich. Unser Tipp: Nutze den Rechner auch für die Planung, bevor du heirates – und prüfe, ob ein Steuerberater durch individuelle Posten (Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen) noch mehr herausholt als die reine Pauschalkalkulation.
Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung: Der direkte Vergleich
📄 Einzelveranlagung
- Jeder Partner reicht eigene Steuererklärung ein
- Kein Splitting-Vorteil – volle Progression für jeden
- Sinnvoll bei Verlustverrechnung eines Partners
- Einkünfte des anderen Partners irrelevant
- Meist höhere Gesamtsteuerlast
✓ Zusammenveranlagung (Splitting)
- Gemeinsame Steuererklärung, Splittingtarif
- Progressionsglättung durch Einkommensteilung
- Besonders vorteilhaft bei Einkommensunterschied
- Beide Partner haften gemeinsam für Steuerschuld
- In den meisten Fällen empfehlenswert
Praktische Tipps rund ums Ehegattensplitting
- ✓Steuererklärung immer abgeben: Wer zusammenveranlagt ist, bekommt meistens eine Erstattung – besonders wenn die Steuerklassen unsymmetrisch sind (z. B. 4/4 mit stark unterschiedlichen Einkommen).
- ✓Steuerklasse prüfen: Die Wahl 3/5 oder 4/4 beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht das Jahresergebnis. Trotzdem kann 4/4 die bessere Wahl sein, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- ✓Heirat im Dezember lohnt sich: Wer im Dezember heiratet, kann für das gesamte Vorjahr bereits die Zusammenveranlagung beantragen – voller Splitting-Vorteil, obwohl man fast das ganze Jahr getrennt versteuert hatte.
- ✓Verluste ausgleichen: In Ausnahmefällen (z. B. hohe Verluste eines Partners aus Selbstständigkeit) kann Einzelveranlagung günstiger sein – Steuerberater fragen.
- ✓Kapitalerträge berücksichtigen: Zinsen und Dividenden werden separat mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert und gehen nicht in den Splittingtarif ein – aber die Sparerpauschale (1.000 € je Person) verdoppelt sich bei Zusammenveranlagung.
Wer profitiert besonders?
- →Alleinverdiener-Ehen: Ein Partner verdient alles – maximaler Splitting-Effekt möglich
- →Paare in Elternzeit: Rückkehrer mit Teilzeit profitieren stark durch den Einkommensunterschied
- →Besserverdiener-Paare: Je höher das Gesamteinkommen, desto mehr Euro spart die Progression
- →Selbstständige mit schwankendem Einkommen: In Niedrigjahren profitiert der festangestellte Partner
- →Rentner-Paare: Wenn nur eine Person Rente bezieht und die andere kaum Einkommen hat
Für eine vollständige Steueroptimierung hilft auch der Brutto-Netto-Rechner weiter – dort siehst du, was nach Abzug aller Abgaben tatsächlich auf dem Konto landet. Und wer wissen möchte, welche Steuerklasse monatlich am günstigsten ist, findet im Steuerklasse-Rechner alle Antworten.
