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Ehegattensplitting-Rechner 2026

Wie viel Steuern sparen Ehepartner durch die Zusammenveranlagung? Einkommen beider Personen eingeben und den genauen Splitting-Vorteil sofort sehen.

§32a EStG 2025/2026 Inkl. Soli-Option Für Ehe & eingetr. Lebenspartnerschaft

Ehegattensplitting-Rechner

Steuerersparnis durch Zusammenveranlagung berechnen

Werbungskosten (optional)

Pendler, Homeoffice etc. – Pauschale mind. 1.230 € wird automatisch angesetzt

0

Weitere Abzüge

Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer Person 1
Kirchensteuer Person 2

Jahreseinkommen beider Personen eingeben, um die Ersparnis zu berechnen

Basiert auf §32a EStG 2025/2026. Werbungskostenpauschale 1.230 €, Sonderausgabenpauschale 36 € je Person. Kinderfreibetrag 9.600 € je Kind (2025/2026), Kindergeld 255 €/Monat. Kirchensteuer: 8 % (BY, BW), 9 % (übrige Länder). Keine Gewähr – für verbindliche Steuerberechnung Steuerberater konsultieren.

Ehegattensplitting berechnen – was steckt dahinter?

Das Ehegattensplitting ist einer der bekanntesten Steuervorteile in Deutschland. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können durch die Zusammenveranlagung oft mehrere tausend Euro Steuern im Jahr sparen – besonders wenn die Einkommen der beiden Partner unterschiedlich hoch sind. Dieser Rechner zeigt dir den genauen Vorteil in Sekunden.

Wie funktioniert das Splitting-Verfahren?

Die Logik hinter dem Ehegattensplitting ist einfach – aber wirkungsvoll. Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Steuersatz. Das Splitting nutzt genau das aus:

Schritt 1: Einkommen beider Partner addieren → Gesamteinkommen

Schritt 2: Gesamteinkommen durch 2 teilen → Splittingbetrag

Schritt 3: Einkommensteuer auf Splittingbetrag berechnen

Schritt 4: Ergebnis × 2 = gemeinsame Steuerlast

Durch die Halbierung des Gesamteinkommens rutscht der höher verdienende Partner in eine niedrigere Steuerprogression. Das spart Geld – und zwar umso mehr, je größer der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist.

Schritt für Schritt: So nutzt du den Rechner

  • 1.Jahreseinkommen Person 1 eingeben – Bruttojahresgehalt, z. B. 65.000 €
  • 2.Jahreseinkommen Person 2 eingeben – auch 0 € möglich (nicht erwerbstätig)
  • 3.Solidaritätszuschlag optional aktivieren – für Besserverdiener relevant
  • 4.Splitting-Vorteil ablesen – Jahres- und Monatsersparnis werden sofort angezeigt

Beispielrechnung: Familie Müller

Thomas verdient 70.000 € brutto, seine Frau Maria 20.000 € brutto – insgesamt 90.000 €. Was verändert die Zusammenveranlagung?

Einzelveranlagung:

Thomas (70.000 €)ca. 19.234 €
Maria (20.000 €)ca. 1.684 €
Gesamtca. 20.918 €

Zusammenveranlagung (Splitting):

Splittingbetrag je: 45.000 €ca. 9.828 € × 2
Gesamtca. 19.656 €

Ersparnis durch Zusammenveranlagung

ca. 1.262 € / Jahr

≈ 105 € pro Monat weniger Steuern

Splitting-Vorteil nach Einkommenskonstellation

Der Vorteil hängt direkt vom Einkommensunterschied ab. Hier eine Übersicht:

Person 1Person 2Splitting-Vorteil/JahrTendenz
60.000 €0 €ca. 4.200 €Sehr hoch
60.000 €20.000 €ca. 2.100 €Hoch
60.000 €40.000 €ca. 700 €Mittel
60.000 €60.000 €0 €Kein Vorteil
40.000 €20.000 €ca. 890 €Mittel
100.000 €0 €ca. 10.900 €Sehr hoch
100.000 €50.000 €ca. 3.500 €Hoch

Alle Werte sind Näherungswerte. Basierend auf §32a EStG, ohne Soli, ohne Kinderfreibetrag.

Ehegattensplitting 2026: Was ist aktuell zu beachten?

Grundfreibetrag 2026 erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. Für 2025 lag er bei 12.096 €, für 2026 ist eine Erhöhung auf voraussichtlich 12.348–12.548 € geplant (abhängig vom Inflationsausgleichsgesetz). Das senkt die Steuerlast für alle – und verschiebt die Progressionzonen leicht nach oben. Der Splitting-Vorteil an sich bleibt davon unberührt.

Werbungskostenpauschale seit 2022: 1.230 €

Die Arbeitnehmer-Pauschale wurde 2022 von 1.000 € auf 1.230 € erhöht und gilt unverändert für 2025/2026. Sie wird vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird – auch in diesem Rechner berücksichtigt. Wer höhere tatsächliche Werbungskosten hat (z. B. lange Pendelstrecke, Homeoffice-Pauschale), kann diese in der Steuererklärung ansetzen.

Faktorverfahren als Alternative zu 3/5

Seit 2010 gibt es das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) – und ab 2030 soll es laut aktuellem Koalitionsvertrag die Pflicht-Alternative zu 3/5 werden. Beim Faktorverfahren werden die Lohnsteuerabzüge so aufgeteilt, dass beide Partner monatlich einen realistischen Anteil zahlen – keine böse Überraschung bei der Steuererklärung mehr. Das Jahresergebnis (Splitting-Vorteil) bleibt gleich.

💡 Experten-Tipp

Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) profitieren vor allem Alleinverdiener-Ehen oder Paare mit großem Einkommensunterschied vom Splitting – bis zu 15.000 € Steuerersparnis pro Jahr sind bei hohen Einkommen möglich. Unser Tipp: Nutze den Rechner auch für die Planung, bevor du heirates – und prüfe, ob ein Steuerberater durch individuelle Posten (Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen) noch mehr herausholt als die reine Pauschalkalkulation.

Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung: Der direkte Vergleich

📄 Einzelveranlagung

  • Jeder Partner reicht eigene Steuererklärung ein
  • Kein Splitting-Vorteil – volle Progression für jeden
  • Sinnvoll bei Verlustverrechnung eines Partners
  • Einkünfte des anderen Partners irrelevant
  • Meist höhere Gesamtsteuerlast

✓ Zusammenveranlagung (Splitting)

  • Gemeinsame Steuererklärung, Splittingtarif
  • Progressionsglättung durch Einkommensteilung
  • Besonders vorteilhaft bei Einkommensunterschied
  • Beide Partner haften gemeinsam für Steuerschuld
  • In den meisten Fällen empfehlenswert

Praktische Tipps rund ums Ehegattensplitting

  • Steuererklärung immer abgeben: Wer zusammenveranlagt ist, bekommt meistens eine Erstattung – besonders wenn die Steuerklassen unsymmetrisch sind (z. B. 4/4 mit stark unterschiedlichen Einkommen).
  • Steuerklasse prüfen: Die Wahl 3/5 oder 4/4 beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht das Jahresergebnis. Trotzdem kann 4/4 die bessere Wahl sein, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Heirat im Dezember lohnt sich: Wer im Dezember heiratet, kann für das gesamte Vorjahr bereits die Zusammenveranlagung beantragen – voller Splitting-Vorteil, obwohl man fast das ganze Jahr getrennt versteuert hatte.
  • Verluste ausgleichen: In Ausnahmefällen (z. B. hohe Verluste eines Partners aus Selbstständigkeit) kann Einzelveranlagung günstiger sein – Steuerberater fragen.
  • Kapitalerträge berücksichtigen: Zinsen und Dividenden werden separat mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert und gehen nicht in den Splittingtarif ein – aber die Sparerpauschale (1.000 € je Person) verdoppelt sich bei Zusammenveranlagung.

Wer profitiert besonders?

  • Alleinverdiener-Ehen: Ein Partner verdient alles – maximaler Splitting-Effekt möglich
  • Paare in Elternzeit: Rückkehrer mit Teilzeit profitieren stark durch den Einkommensunterschied
  • Besserverdiener-Paare: Je höher das Gesamteinkommen, desto mehr Euro spart die Progression
  • Selbstständige mit schwankendem Einkommen: In Niedrigjahren profitiert der festangestellte Partner
  • Rentner-Paare: Wenn nur eine Person Rente bezieht und die andere kaum Einkommen hat

Für eine vollständige Steueroptimierung hilft auch der Brutto-Netto-Rechner weiter – dort siehst du, was nach Abzug aller Abgaben tatsächlich auf dem Konto landet. Und wer wissen möchte, welche Steuerklasse monatlich am günstigsten ist, findet im Steuerklasse-Rechner alle Antworten.

Häufige Fragen zum Ehegattensplitting