1%-Regelung & Fahrtenbuch

Firmenwagen-Rechner 2026

Geldwerten Vorteil und Netto-Kosten berechnen

EUR

Nur einfache Strecke angeben!

km
EUR

Geldwerter Vorteil / Monat

560,00 EUR

Privatnutzung (1.00 %)350,00 EUR
Arbeitsweg (20 km)210,00 EUR
Gesamt geldw. Vorteil560,00 EUR

Steuer auf GWV

Zusätzliche Steuer / Monat-168,00 EUR
Effektives Nettogehalt4.832,00 EUR

⚡ Steuerersparnis E-Auto 2026

Verbrenner (1 %)560,00 EUR GWV
E-Auto (0,25 %)140,00 EUR GWV
Ersparnis-420,00 EUR/Monat

Firmenwagen 2026: Geldwerter Vorteil, 1%-Regelung und E-Auto-Rabatt

Rund 3,7 Millionen Dienstwagen rollen auf deutschen Straßen – der Firmenwagen gehört zu den beliebtesten Gehaltsextras. Doch er ist kein steuerfreies Geschenk: Wer den Wagen auch privat nutzt, muss den sogenannten geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Wie viel das wirklich kostet – und wie groß der Unterschied zwischen E-Auto und Verbrenner 2026 tatsächlich ist – zeigt dieser Überblick.

1 %

Bruttolistenpreis/Monat bei Verbrenner

0,25 %

E-Auto ≤ 70.000 € Bruttolistenpreis

0,03 %

Pendlerzuschlag je km zur Arbeit/Monat

Die 1%-Regelung: Einfach, aber oft teuer

Bei der 1%-Regelung gilt als monatlicher geldwerter Vorteil:

Privatnutzung: 1 % × Bruttolistenpreis (zum Zeitpunkt Erstzulassung)

Pendlerzuschlag: 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernung Wohnung–Arbeit (km)

Beispiel: Firmenwagen mit Bruttolistenpreis 45.000 €, Arbeitsweg 30 km:

BestandteilBerechnungBetrag/Monat
Privatnutzung (1%-Anteil)1 % × 45.000 €450 €
Pendlerzuschlag0,03 % × 45.000 € × 30 km405 €
Geldwerter Vorteil gesamt855 €
Steuerlast (Grenzsteuersatz 35 %)855 € × 35 %≈ 299 €/Monat
Effektive Jahresbelastung299 € × 12≈ 3.590 €/Jahr

Der Arbeitnehmer zahlt also für einen 45.000 €-Firmenwagen monatlich rund 299 € netto aus eigener Tasche – erhält dafür aber ein komplett finanziertes Fahrzeug inklusive Versicherung, Wartung und oft Tanken auf Unternehmenskosten.

Fahrtenbuch: Mehr Aufwand, manchmal deutlich günstiger

Beim Fahrtenbuch wird nur der tatsächlich private Nutzungsanteil besteuert. Jede Fahrt muss zeitnah eingetragen werden: Datum, Kilometerstand am Start und Ende, Ziel, Reisezweck und – bei Dienstfahrten – der Name des Kunden oder Geschäftspartners.

Fahrtenbuch lohnt sich, wenn...

  • Privater Nutzungsanteil unter ca. 25–30 %
  • Fahrzeug hat hohen Bruttolistenpreis (z. B. SUV, Oberklasse)
  • Kurzer oder kein Arbeitsweg (Pendlerzuschlag entfällt)
  • Gebrauchtwagen mit niedrigem tatsächlichem Wert

Fahrtenbuch lohnt sich nicht, wenn...

  • Privater Anteil über 40 % (1 % meist günstiger)
  • Fahrzeug ist ein günstiges Modell (niedriger BLP)
  • Konsequente Führung nicht möglich (Verwerfungsrisiko)
  • Keine digitale Fahrtenbuchlösung vorhanden

⚠ Wichtig: Ein nachträglich oder unvollständig geführtes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt verworfen. In diesem Fall greift automatisch die 1%-Regelung.

Elektro-Firmenwagen 2026: Massiver Steuervorteil

Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität im Dienstwagensektor durch stark reduzierte Besteuerung. Die Regelung gilt 2026 wie folgt:

FahrzeugtypAnsatz/MonatGeldwerter Vorteil bei 50.000 € BLPSteuerlast (35 %)
Verbrenner (Benzin/Diesel)1,00 %500 €/Monat175 €/Monat
Plug-in-Hybrid (PHEV)0,50 %250 €/Monat88 €/Monat
Elektro ≤ 70.000 € BLP0,25 %125 €/Monat44 €/Monat
Elektro > 70.000 € BLP0,50 %250 €/Monat88 €/Monat

Ein Elektro-Firmenwagen mit 50.000 € Bruttolistenpreis kostet den Arbeitnehmer bei 35 % Grenzsteuersatz nur 44 € netto pro Monat – verglichen mit 175 € beim vergleichbaren Verbrenner. Das ist eine Ersparnis von 131 € monatlich bzw. 1.572 € pro Jahr.

Die 70.000 €-Grenze bezieht sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Fahrzeuge knapp unter dieser Grenze (z. B. Tesla Model 3, VW ID.4, BMW iX1) sind besonders attraktiv. Für die Berechnung der KFZ-Steuer empfiehlt sich ergänzend der KFZ-Steuer-Rechner.

Praktische Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer

Für Arbeitnehmer

  • Zuzahlungen zum Fahrzeug mindern den geldwerten Vorteil Euro für Euro
  • Eigenanteil an Kraftstoffkosten reduziert die Steuerlast
  • Bei PHEV: elektrische Mindestreichweite 80 km für 0,5%-Regelung prüfen
  • Nutzungsverbot für Privatfahrten = kein geldwerter Vorteil (Nachweis nötig)

Für Unternehmer / Freiberufler

  • Fahrzeug im Betriebsvermögen: alle Kosten als Betriebsausgabe absetzbar
  • Privater Anteil via 1%-Regelung als Entnahme buchen
  • E-Auto: Vorsteuerabzug auf Ladekosten möglich
  • Wallbox-Installation: förderfähig und steuerlich absetzbar

Häufige Fragen zum Firmenwagen-Rechner

Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?+
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser gilt steuerlich als Arbeitslohn und muss zusammen mit dem Gehalt versteuert werden. Die Höhe richtet sich entweder nach der 1%-Regelung (pauschale Monatspauschale) oder nach dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil laut Fahrtenbuch.
Wie funktioniert die 1%-Regelung beim Firmenwagen?+
Bei der 1%-Regelung werden monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) als geldwerter Vorteil angesetzt. Hinzu kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zur Arbeit (monatlich). Dieser Gesamtbetrag wird zum Bruttogehalt addiert und entsprechend lohnversteuert.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1%-Regelung?+
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der private Nutzungsanteil deutlich unter 30 % liegt und/oder wenn das Fahrzeug einen hohen Bruttolistenpreis hat. Beim Fahrtenbuch wird nur der tatsächlich privat gefahrene Anteil besteuert. Der Nachteil: Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden – jede Eintragung muss Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck enthalten.
Welche steuerlichen Vorteile hat ein Elektro-Firmenwagen 2026?+
Für rein elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € wird 2026 nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt (statt 1 % beim Verbrenner). Das entspricht einer Steuerersparnis von 75 %. Für E-Autos über 70.000 € gilt die 0,5%-Regelung. Plug-in-Hybride gelten mit 0,5 %, sofern sie elektr. mind. 80 km Reichweite oder max. 50 g CO₂/km erreichen.
Kann der Firmenwagen auch als Selbstständiger genutzt werden?+
Ja. Als Freiberufler oder Unternehmer können alle Kfz-Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sofern das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Bei gemischter Nutzung (betrieblich + privat) muss der private Anteil entweder pauschal via 1%-Regelung oder exakt per Fahrtenbuch ermittelt und als Privatentnahme verbucht werden.