Rente mit 63 Rechner 2026

Kein Abschlag | 45 Beitragsjahre

Mindestalter je Geburtsjahr berechnen, 45-Jahres-Voraussetzung prüfen und Gesamtvorteil gegenüber der Regelrente ermitteln.

Rente mit 63 berechnen

Bestimmt Ihr genaues Mindestalter für Rente mit 63

Inkl. Kindererziehung, Pflege, Krankengeld, ALG I

Aus der Renteninformation der DRV

Was ist die Rente mit 63 – und wer hat Anspruch?

Die sogenannte „Rente mit 63" ist offiziell die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI). Sie ermöglicht es, früher als die gesetzliche Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – und das ohne Rentenabschlag. Das ist der entscheidende Unterschied zur normalen Frührente, bei der für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze dauerhaft 0,3 % von der Rente abgezogen werden.

Der Name „Rente mit 63" stammt aus dem Jahr 2014, als die Regelung eingeführt wurde und für bestimmte Jahrgänge tatsächlich ein Eintritt mit exakt 63 Jahren möglich war. Seitdem ist das Mindestalter schrittweise angehoben worden. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann frühestens mit 65 Jahren von dieser Regelung profitieren.

Die Voraussetzung: 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das klingt nach viel, aber durch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und andere anrechenbare Zeiten erreichen viele diese Grenze früher als erwartet.

Mindestalter nach Geburtsjahr – Aktuelle Tabelle 2026

GeburtsjahrMindestalterFrühester Beginn (Beispiel)
1952 und früher63 J. 0 M.Mitte 2015
195363 J. 2 M.2016
195563 J. 6 M.2018/2019
195763 J. 10 M.2020/2021
195864 J. 0 M.2022
196064 J. 4 M.2024/2025
196264 J. 8 M.2026/2027
196364 J. 10 M.2027/2028
1964 und später65 J. 0 M.ab 2029

Voraussetzung: 45 Beitragsjahre müssen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vollständig erfüllt sein.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Alle Monate mit Pflichtbeiträgen aus einem Arbeitsverhältnis

Kindererziehungszeiten

3 Jahre pro Kind (für Kinder nach 1991) – auch ohne Berufstätigkeit

Pflegezeiten

Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2

Wehr- und Zivildienst

Inkl. Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Bezugszeiten von ALG I zählen – nicht aber Bürgergeld (ALG II)

Krankengeld / Verletztengeld

Zeiten mit Leistungsbezug bei Arbeitsunfähigkeit

Freiwillige Beiträge

Selbstständige und Nicht-Pflichtversicherte können freiwillig einzahlen

Minijob (mit Rentenversicherungspflicht)

Seit 2013 sind Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig

Beispielrechnung: Konrad, Jahrgang 1960

Konrad, Jahrgang 1960 · 38 Jahre Beschäftigung + 3 J. Kindererziehung = 41 Beitragsjahre · Erwartete Rente: 1.720 €

Gesetzliches Mindestalter (Jahrgang 1960)64 Jahre 4 Monate
Beitragsjahre aktuell41 Jahre
Noch fehlende Beitragsjahre bis 454 Jahre
Frühestmöglicher Eintrittca. 65 Jahre (nach 4 weiteren Beitragsjahren)
Monatliche Rente (kein Abschlag!)1.720 € – volle Rente
Gesamtvorteil vs. Regelrente (bis Alter 85)ca. 41.280 € mehr Gesamtrente

Tipp für Konrad: Durch 2 weitere Jahre Teilzeitarbeit oder freiwillige Beiträge könnte er 45 Jahre früher erreichen und schon vor 65 in Rente gehen – ohne Abschlag.

Tipp: Versicherungsverlauf kostenlos prüfen

Wie viele Beitragsjahre Sie tatsächlich angesammelt haben, zeigt der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Er listet alle anerkannten Zeiten auf – Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten und mehr. Lücken oder Fehler können berichtigt werden.

Den Versicherungsverlauf erhalten Sie kostenlos im Online-Dienst der DRV (rentenbescheid.de) oder auf Antrag per Post. Beratung: 0800 1000480-0 (Mo–Do 7:30–19:30 Uhr, Fr 7:30–15:30 Uhr, kostenlos).

Häufige Fragen zur Rente mit 63

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