Rente mit 63 Rechner 2026
Kein Abschlag | 45 BeitragsjahreMindestalter je Geburtsjahr berechnen, 45-Jahres-Voraussetzung prüfen und Gesamtvorteil gegenüber der Regelrente ermitteln.
Rente mit 63 berechnen
Bestimmt Ihr genaues Mindestalter für Rente mit 63
Inkl. Kindererziehung, Pflege, Krankengeld, ALG I
Aus der Renteninformation der DRV
Was ist die Rente mit 63 – und wer hat Anspruch?
Die sogenannte „Rente mit 63" ist offiziell die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI). Sie ermöglicht es, früher als die gesetzliche Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – und das ohne Rentenabschlag. Das ist der entscheidende Unterschied zur normalen Frührente, bei der für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze dauerhaft 0,3 % von der Rente abgezogen werden.
Der Name „Rente mit 63" stammt aus dem Jahr 2014, als die Regelung eingeführt wurde und für bestimmte Jahrgänge tatsächlich ein Eintritt mit exakt 63 Jahren möglich war. Seitdem ist das Mindestalter schrittweise angehoben worden. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann frühestens mit 65 Jahren von dieser Regelung profitieren.
Die Voraussetzung: 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das klingt nach viel, aber durch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und andere anrechenbare Zeiten erreichen viele diese Grenze früher als erwartet.
Mindestalter nach Geburtsjahr – Aktuelle Tabelle 2026
| Geburtsjahr | Mindestalter | Frühester Beginn (Beispiel) |
|---|---|---|
| 1952 und früher | 63 J. 0 M. | Mitte 2015 |
| 1953 | 63 J. 2 M. | 2016 |
| 1955 | 63 J. 6 M. | 2018/2019 |
| 1957 | 63 J. 10 M. | 2020/2021 |
| 1958 | 64 J. 0 M. | 2022 |
| 1960 | 64 J. 4 M. | 2024/2025 |
| 1962 | 64 J. 8 M. | 2026/2027 |
| 1963 | 64 J. 10 M. | 2027/2028 |
| 1964 und später | 65 J. 0 M. | ab 2029 |
Voraussetzung: 45 Beitragsjahre müssen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vollständig erfüllt sein.
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Alle Monate mit Pflichtbeiträgen aus einem Arbeitsverhältnis
Kindererziehungszeiten
3 Jahre pro Kind (für Kinder nach 1991) – auch ohne Berufstätigkeit
Pflegezeiten
Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2
Wehr- und Zivildienst
Inkl. Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Bezugszeiten von ALG I zählen – nicht aber Bürgergeld (ALG II)
Krankengeld / Verletztengeld
Zeiten mit Leistungsbezug bei Arbeitsunfähigkeit
Freiwillige Beiträge
Selbstständige und Nicht-Pflichtversicherte können freiwillig einzahlen
Minijob (mit Rentenversicherungspflicht)
Seit 2013 sind Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig
Beispielrechnung: Konrad, Jahrgang 1960
Konrad, Jahrgang 1960 · 38 Jahre Beschäftigung + 3 J. Kindererziehung = 41 Beitragsjahre · Erwartete Rente: 1.720 €
Tipp für Konrad: Durch 2 weitere Jahre Teilzeitarbeit oder freiwillige Beiträge könnte er 45 Jahre früher erreichen und schon vor 65 in Rente gehen – ohne Abschlag.
Tipp: Versicherungsverlauf kostenlos prüfen
Wie viele Beitragsjahre Sie tatsächlich angesammelt haben, zeigt der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Er listet alle anerkannten Zeiten auf – Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten und mehr. Lücken oder Fehler können berichtigt werden.
Den Versicherungsverlauf erhalten Sie kostenlos im Online-Dienst der DRV (rentenbescheid.de) oder auf Antrag per Post. Beratung: 0800 1000480-0 (Mo–Do 7:30–19:30 Uhr, Fr 7:30–15:30 Uhr, kostenlos).
