Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026
§9 EStG · max. 1.000 €/MonatZweitwohnung, Heimfahrten und Verpflegungspauschale als Werbungskosten absetzen. Berechne die Steuerersparnis deiner doppelten Haushaltsführung.
Doppelte Haushaltsführung berechnen
Anerkannt: max. 1.000 €/Monat → 10.800 €/Jahr
Einfache Strecke (Entfernungspauschale 0,30 €/km)
Kosten: 1.800 €
14 €/Tag nur in den ersten 3 Monaten → 840 €
Doppelte Haushaltsführung – alle abzugsfähigen Kosten
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann erhebliche Kosten als Werbungskosten (§9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) absetzen. Das kann je nach Einkommen und Entfernung eine Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr bedeuten.
Was ist alles absetzbar?
1. Unterkunftskosten
max. 12.000 € / Jahr
⚠ Deckel: 1.000 €/Monat
2. Familienheimfahrten
max. unbegrenzt
⚠ pro Jahr maximal 52 Fahrten
3. Verpflegungspauschale
max. 1.260 € (90 Tage)
⚠ nur Beginn der dHHF
Voraussetzungen auf einen Blick
Berechnungsbeispiel: dHHF Frankfurt–München
Arbeitnehmer X wohnt mit Familie in Frankfurt (Haupthausstand). Er arbeitet in München und hat dort eine Zweitwohnung für 850 €/Monat (Warmmiete). Er fährt 40× im Jahr nach Hause (400 km einfache Strecke). So sieht seine Steuerersparnis im ersten Jahr aus:
| Kostenposition | Berechnung | Betrag/Jahr | Limit |
|---|---|---|---|
| Unterkunft München | 850 €/Monat × 12 (unter 1.000 €-Grenze) | 10.200 € | 12.000 €/Jahr |
| Familienheimfahrten | 40 Fahrten × 400 km × 0,30 € | 4.800 € | max. 52 Fahrten/J |
| Verpflegung (erste 90 Tage) | 90 Tage × 14 € | 1.260 € | nur Monat 1–3 |
| Gesamte Werbungskosten dHHF | 16.260 € | ||
Wirksame Extra-WK
15.030 €
Über dem AP-Pauschbetrag (1.230 €)
Grenzsteuersatz
~33 %
Bei 60.000 € Jahresbrutto
Steuerersparnis
≈ 4.960 €
Im ersten dHHF-Jahr
Ab dem 4. Monat entfällt die Verpflegungspauschale. Ab dem 2. Jahr: nur noch Unterkunft + Heimfahrten (16.800 € WK → Ersparnis ≈ 4.544 €/Jahr).
