Aktualisiert 2026 – Grundfreibetrag 12.348 EUR

Freelancer-Steuer-Rechner 2026: Steuern als Selbstständiger berechnen

Einkommensteuer, Krankenversicherung & Vorauszahlungen als Freelancer ermitteln

Stand: Januar 2026Quelle: BMF & EStG 2026Kostenlos & ohne Anmeldung

Hinweis: Dieser Rechner liefert Schätzwerte zur Orientierung. Für verbindliche Steuerberechnung empfehlen wir einen Steuerberater. Vorauszahlungen werden vom Finanzamt individuell festgesetzt.

Ihre Freelancer-Steuer berechnen

✓ Keine Gewerbesteuer!

EUR
EUR

Computer, Software, Homeoffice, Fahrtkosten, Weiterbildung etc.

EUR/Monat

Freiwillig gesetzlich: ca. 850–1.200 EUR

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf „Steuern berechnen"

Der Freelancer-Steuer-Rechner 2026 zeigt dir, wie viel du als Selbstständiger wirklich für den Staat arbeitest – und was am Ende übrig bleibt. Als Freelancer oder Freiberufler zahlst du keine feste Lohnsteuer. Stattdessen berechnest du deinen Gewinn selbst und zahlst Einkommensteuer quartalsweise im Voraus. Wer das vergisst, erlebt bittere Überraschungen. Bei 80.000 Euro Umsatz und 15.000 Euro Betriebsausgaben gehen schnell 20.000–25.000 Euro an Steuern und Krankenversicherung weg. Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro. Was darüber liegt, wird progressiv besteuert – von 14 % bis 45 %.

Welche Steuern zahlen Freelancer 2026?

Als Freelancer gibt es mehrere Steuerarten, die relevant sein können:

1. Einkommensteuer (alle Freelancer)

Auf deinen Gewinn (Einnahmen – Ausgaben). Progressiv: 14 % bis 45 %. Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR. Vorauszahlungen: quartalsweise! (Quelle: EStG § 32a)

2. Gewerbesteuer (NUR Gewerbetreibende)

Freiberufler (§ 18 EStG) = KEINE! Gewerbetreibende (§ 15 EStG) = JA. Freibetrag: 24.500 EUR/Jahr. Formel: (Gewinn – 24.500) × 3,5 % × Hebesatz. Anrechnung auf ESt bis 3,8-fach! (Quelle: GewStG)

3. Umsatzsteuer

Regelbesteuert: 19 % auf Rechnungen. Kleinunternehmer (bis 100.000 EUR 2026): Keine USt – aber auch kein Vorsteuerabzug!

4. Krankenversicherung

Pflicht! Freiwillig gesetzlich: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag vom Gewinn. Mindestbeitrag: ca. 215 EUR/Monat. Höchstbeitrag (BBG): ca. 1.122 EUR/Monat.

5. Rentenversicherung

Für Freiberufler freiwillig (Ausnahme: bestimmte Berufe wie Lehrer). Empfehlung: Rürup-Rente – Beiträge zu 100 % absetzbar!

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Das ist entscheidend!

Diese Unterscheidung hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon:

✓ Freiberufler (§ 18 EStG) – KEINE Gewerbesteuer

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Architekten, Ingenieure
  • Journalisten, Schriftsteller, Künstler
  • IT-Freelancer (oft!)
  • Unternehmensberater (oft!)
  • Lehrer, Erzieher

⚠ Gewerbetreibende (§ 15 EStG) – Gewerbesteuer

  • Handwerker, Händler
  • Gastronomie, Hotels
  • Agenturen (je nach Tätigkeit)
  • Makler
  • Projektmanager (eher Gewerbe)

⚠ IT-Freelancer – der Graubereich:

Ob Freiberufler oder Gewerbe hängt von der konkreten Tätigkeit ab! Reine Programmierung = oft Freiberufler. Projektmanagement = eher Gewerbe. Wichtig: Beim Finanzamt anfragen! Falsches Ergebnis = Gewerbesteuer-Nachzahlung! (Quelle: § 18 EStG Abs. 1 Nr. 1)

Steuerrücklage: Wie viel solltest du beiseitelegen?

Der größte Fehler von Freelancern: Das Geld für die Steuern einfach ausgeben. Die Empfehlung je nach Einkommenshöhe: (Quelle: easybill.de Dez. 2025, gruenderplattform.de Jan. 2026)

GewinnSteuersatz ca.KV/Monat ca.Empf. Rücklage
bis 30.000 EUR15–20 %215–400 EUR25–30 %
30.000–60.000 EUR20–30 %600–900 EUR30–35 %
über 60.000 EUR30–42 %900–1.122 EUR35–45 %

📅 Vorauszahlungs-Termine 2026

15. März · 15. Juni · 15. September · 15. Dezember

Tipp: Separates Steuerkonto! Jeden Monat X % des Einkommens auf ein Tagesgeldkonto überweisen – so gibst du das Geld nicht aus! (Quelle: § 37 EStG)

Was kann ich absetzen? Die wichtigsten Positionen

Betriebsausgaben (100 % absetzbar)

  • Homeoffice-Pauschale: 6 EUR/Tag (max. 1.260 EUR/Jahr)
  • Computer, Laptop, Monitore: 100 %
  • Software und Apps: 100 %
  • Handy (beruflich): 50–100 %
  • Internet: 50–100 %
  • Bürormiete oder Arbeitszimmer
  • Fachliteratur, Weiterbildung: 100 %
  • Steuerberater: 100 %
  • Fahrtkosten: 0,30 EUR/km
  • Marketing, Visitenkarten: 100 %

Sonderausgaben

  • Krankenversicherung: 100 %
  • Pflegeversicherung: 100 %
  • Rürup-Rente: bis 30.865 EUR/Jahr
  • Handwerkerleistungen: 20 % (max. 1.200 EUR)

Größere Anschaffungen

  • Über 800 EUR netto: Abschreibung über mehrere Jahre (AfA)
  • Unter 800 EUR: Sofortabzug!

Alle Berechnungen basieren auf EStG § 4, § 18, § 32a, § 37 sowie Quellen: easybill.de (Dez. 2025), gruenderplattform.de (Jan. 2026), BMF Grundfreibetrag 2026. Der Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine steuerberaterliche Auskunft.

Häufig gestellte Fragen