Warum ist die Reifengröße und der Abrollumfang so wichtig?
Der Abrollumfang – also der Weg, den ein Reifen bei einer vollständigen Umdrehung zurücklegt – ist die Basis für alle fahrzeuginternen Berechnungen: Tachometer, Kilometerzähler, ABS, ESP und Fahrerassistenzsysteme. Wenn Sie die Reifengröße verändern, ändern Sie damit direkt den Abrollumfang – und damit jede Messung, die das Fahrzeugsteuergerät auf Basis von Raddrehungen berechnet.
Wer von 205/55 R16 auf 215/55 R16 wechselt, hat einen um ca. 1,6 % größeren Abrollumfang. Das klingt minimal – bedeutet aber, dass der Tacho bei tatsächlich 100 km/h nur 98,4 km/h anzeigt. Im Alltag kaum spürbar, aber rechtlich relevant: Bei zu großer Abweichung ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährdet. Umgekehrt: Wer kleinere Reifen montiert, riskiert, dass der Tacho zu viel anzeigt – was nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern im Unfallfall haftungsrelevant sein kann.
Die gesetzliche Tachoabweichung (Toleranzgrenzen)
Der Tachometer eines Fahrzeugs darf in Deutschland und der EU niemals weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Er darf maximal 10 % plus 4 km/h mehr anzeigen. Das heißt: Bei 100 km/h Realgeschwindigkeit darf der Tacho bis zu 114 km/h anzeigen – aber keinesfalls weniger als 100 km/h.
In der Praxis bedeutet das: Eine Reifenvergrößerung, die dazu führt, dass der Tacho zu wenig anzeigt, ist illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der TÜV überprüft die Tachoabweichung bei der Hauptuntersuchung. Wer mit einer zu großen oder zu kleinen Bereifung fährt, riskiert zudem bei einem Unfall Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Als Faustregel gilt: Eine Abweichung des Abrollumfangs von maximal ±2 % kann in vielen Fahrzeugen toleriert werden, ohne dass ein Eingriff in die Fahrzeugelektronik nötig ist – aber Sie sollten dies immer mit einem Fachbetrieb und dem Fahrzeugschein abgleichen.
Reifenkennzeichnung lesen: Was bedeutet 205/55 R16?
| Kürzel | Bedeutung | Beispiel: 205/55 R16 91V |
|---|---|---|
| 205 | Reifenbreite in Millimeter | 205 mm breit |
| 55 | Flankenhöhe in % der Breite | 55 % von 205 mm = 112,75 mm Flankenhöhe |
| R | Reifenbauart: Radial | Radialreifen (Standard heute) |
| 16 | Felgendurchmesser in Zoll | 16 Zoll = 406,4 mm |
| 91 | Tragfähigkeitsindex (LI) | Max. 615 kg pro Reifen |
| V | Geschwindigkeitsindex (SI) | Max. 240 km/h |
Der Gesamtdurchmesser des Rades ergibt sich aus: Felgendurchmesser (in mm) + 2 × Flankenhöhe. Für 205/55 R16: 406,4 + 2 × 112,75 = 631,9 mm Gesamtdurchmesser. Abrollumfang: 631,9 × π ≈ 1.985 mm pro Umdrehung. Dieser Wert ist die Grundlage für die Tachoberechnung.
Muss ich neue Felgen eintragen lassen?
Nicht jede Reifenänderung erfordert eine Eintragung – aber viele. Es kommt darauf an, ob die neue Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Felgenherstellers vorliegt.
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Manche Felgen und Reifengrößen besitzen eine ABE vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). In diesem Fall müssen Sie nur das mitgelieferte Dokument mitführen – keine TÜV-Eintragung nötig.
- Teilegutachten / Eintragung beim TÜV oder DEKRA: Liegt keine ABE vor, muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) die neue Bereifung prüfen und in den Fahrzeugschein eintragen. Kosten: ca. 30–80 €.
- Im Fahrzeugschein eingetragene Alternativen: Viele Fahrzeuge haben im Fahrzeugschein unter Feld 15.1 mehrere zulässige Reifengrößen eingetragen. Diese dürfen ohne zusätzliche Eintragung verwendet werden.
Wer ohne gültige Zulassung fährt, riskiert ein Bußgeld (§ 30 StVZO) und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes. Im Zweifelsfall gilt: Vor dem Kauf neuer Felgen immer beim Fachbetrieb oder TÜV anfragen.
