Beihilfe 2026: Sätze, Anspruch und Kombination mit PKV
Beamte, Richter und Soldaten haben in Deutschland ein besonderes System der Gesundheitsversorgung: Sie erhalten keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, sondern stattdessen Beihilfe — eine staatliche Kostenerstattung, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung (PKV) als Restkostenversicherung ab. Dieses duale System macht Beamte zur dominanten Zielgruppe der PKV-Anbieter.
Duales System: Beihilfe + PKV
Der staatliche Dienstherr übernimmt per Beihilfe 50–80 % der Krankheitskosten. Die restlichen 50–20 % trägt der Beamte selbst — in der Praxis über eine maßgeschneiderte PKV-Restkostenversicherung (sog. Beihilfe-PKV-Tarif). Die Kombination ist für viele Beamte günstiger als ein GKV-Beitrag.
Beihilfesätze für Bundesbeamte 2026
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) legt für Bundesbeamte folgende Sätze fest:
| Beihilfeberechtigte Person | Beihilfesatz | PKV-Rest (selbst zu tragen) |
|---|---|---|
| Beamter ohne Kinder / weniger als 2 Kinder | 50 % | 50 % |
| Beamter mit 2+ Kindern (während Bezugsdauer) | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten / Lebenspartner | 70 % | 30 % |
Achtung: Bundesrecht ≠ Landesrecht
Diese Sätze gelten für Bundesbeamte (BBhV). Landesbeamte fallen unter die jeweilige Landesbeihilfeverordnung — diese kann erheblich abweichen. Beihilfesätze, Ausschlusslisten, Kostendämpfungspauschalen und Antragspflichten variieren zwischen den 16 Bundesländern deutlich.
Was zählt als beihilfefähige Aufwendung?
Nicht jede Gesundheitsausgabe wird von der Beihilfe erstattet. Entscheidend ist, ob die Aufwendung im Beihilferecht als beihilfefähig anerkannt wird:
✓ Beihilfefähig (Auswahl)
- Ärztliche Behandlungen (nach GOÄ)
- Zahnärztliche Leistungen (nach GOZ)
- Stationäre Krankenhausbehandlungen
- Verschriebene Medikamente und Hilfsmittel
- Physio-, Ergo-, Logotherapie mit Verordnung
- Pflegekosten (z. T. mit Eigenanteil)
✗ Nicht beihilfefähig (Auswahl)
- Nicht verschriebene OTC-Medikamente
- Ästhetische / kosmetische Eingriffe
- Ausgeschlossene Alternativmethoden
- Gebühren über GOÄ-Höchstsätze hinaus*
- Zahnersatz über Regelversorgung hinaus*
- Auslandsbehandlung (eingeschränkt)
* Teilweise erstattungsfähig bis zu bestimmten Faktoren
Das Hamburger Modell: Alternative zur klassischen Beihilfe
Seit 2018 bietet Hamburg als erstes Bundesland das Hamburger Modell (pauschale Beihilfe) an. Dabei erhalten Beamte statt der individuellen Kostenerstattung einen monatlichen Pauschalzuschuss — ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss in der Privatwirtschaft — und können darüber eine Krankenkasse (GKV oder PKV) ihrer Wahl finanzieren.
Vorteile des Hamburger Modells
Freie Kassenwahl (auch GKV möglich), familienfreundlich (GKV-Familienversicherung für Kinder ohne Extra-Beitrag), einfacher Wechsel, kein aufwändiger Belegeinreichungsprozess.
Nachteile / Einschränkungen
Der Pauschbetrag deckt oft nicht den GKV-Maximalbeitrag. Beamte mit höherem Einkommen zahlen den Restbeitrag selbst. PKV-Vorteile (z. B. schnellere Termine, Chefarztbehandlung) entfallen beim GKV-Eintritt.
Inzwischen haben weitere Bundesländer ähnliche Modelle eingeführt oder angekündigt. Ob das Modell sich rechnet, hängt stark vom individuellen Gesundheitszustand, Familiensituation und Besoldungsgruppe ab. Ein Vergleich mit dem GKV-Beitragsrechner gibt erste Orientierung.
PKV-Restkostenversicherung: So wählen Beamte richtig
Wer im klassischen Beihilfesystem bleibt, braucht eine PKV, die exakt auf den Beihilfesatz zugeschnitten ist — einen sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarif:
50er-Tarif
Für Beamte mit 50 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 50 %)
30er-Tarif
Für Beamte mit 70 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 30 %)
20er-Tarif
Für Kinder mit 80 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 20 %)
Da die PKV-Prämie nur auf den Restbetrag erhoben wird, sind Beihilfe-PKV-Tarife in jungen Jahren oft sehr günstig. Im Alter steigen die Beiträge — weshalb Altersrückstellungen und Beitragsbefreiungen im Tarif entscheidend sind. Eine Pflegeversicherung ist trotz Beihilfe zusätzlich abzuschließen.
