Für Beamte & Richter

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Beihilfe: 50 %PKV: 50 %
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Beihilfe (50 %)250,00

Eigenanteil (PKV)250,00
💡 Der Eigenanteil von 250,00 sollte durch Ihren PKV-Vertrag (auf Restkosten-Basis) abgedeckt sein.

Beihilfe 2026: Sätze, Anspruch und Kombination mit PKV

Beamte, Richter und Soldaten haben in Deutschland ein besonderes System der Gesundheitsversorgung: Sie erhalten keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, sondern stattdessen Beihilfe — eine staatliche Kostenerstattung, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung (PKV) als Restkostenversicherung ab. Dieses duale System macht Beamte zur dominanten Zielgruppe der PKV-Anbieter.

Duales System: Beihilfe + PKV

Der staatliche Dienstherr übernimmt per Beihilfe 50–80 % der Krankheitskosten. Die restlichen 50–20 % trägt der Beamte selbst — in der Praxis über eine maßgeschneiderte PKV-Restkostenversicherung (sog. Beihilfe-PKV-Tarif). Die Kombination ist für viele Beamte günstiger als ein GKV-Beitrag.

Beihilfesätze für Bundesbeamte 2026

Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) legt für Bundesbeamte folgende Sätze fest:

Beihilfeberechtigte PersonBeihilfesatzPKV-Rest (selbst zu tragen)
Beamter ohne Kinder / weniger als 2 Kinder50 %50 %
Beamter mit 2+ Kindern (während Bezugsdauer)70 %30 %
Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte)70 %30 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %20 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten / Lebenspartner70 %30 %

Achtung: Bundesrecht ≠ Landesrecht

Diese Sätze gelten für Bundesbeamte (BBhV). Landesbeamte fallen unter die jeweilige Landesbeihilfeverordnung — diese kann erheblich abweichen. Beihilfesätze, Ausschlusslisten, Kostendämpfungspauschalen und Antragspflichten variieren zwischen den 16 Bundesländern deutlich.

Was zählt als beihilfefähige Aufwendung?

Nicht jede Gesundheitsausgabe wird von der Beihilfe erstattet. Entscheidend ist, ob die Aufwendung im Beihilferecht als beihilfefähig anerkannt wird:

✓ Beihilfefähig (Auswahl)

  • Ärztliche Behandlungen (nach GOÄ)
  • Zahnärztliche Leistungen (nach GOZ)
  • Stationäre Krankenhausbehandlungen
  • Verschriebene Medikamente und Hilfsmittel
  • Physio-, Ergo-, Logotherapie mit Verordnung
  • Pflegekosten (z. T. mit Eigenanteil)

✗ Nicht beihilfefähig (Auswahl)

  • Nicht verschriebene OTC-Medikamente
  • Ästhetische / kosmetische Eingriffe
  • Ausgeschlossene Alternativmethoden
  • Gebühren über GOÄ-Höchstsätze hinaus*
  • Zahnersatz über Regelversorgung hinaus*
  • Auslandsbehandlung (eingeschränkt)

* Teilweise erstattungsfähig bis zu bestimmten Faktoren

Das Hamburger Modell: Alternative zur klassischen Beihilfe

Seit 2018 bietet Hamburg als erstes Bundesland das Hamburger Modell (pauschale Beihilfe) an. Dabei erhalten Beamte statt der individuellen Kostenerstattung einen monatlichen Pauschal­zuschuss — ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss in der Privatwirtschaft — und können darüber eine Krankenkasse (GKV oder PKV) ihrer Wahl finanzieren.

Vorteile des Hamburger Modells

Freie Kassenwahl (auch GKV möglich), familienfreundlich (GKV-Familienversicherung für Kinder ohne Extra-Beitrag), einfacher Wechsel, kein aufwändiger Belegeinreichungsprozess.

Nachteile / Einschränkungen

Der Pauschbetrag deckt oft nicht den GKV-Maximalbeitrag. Beamte mit höherem Einkommen zahlen den Restbeitrag selbst. PKV-Vorteile (z. B. schnellere Termine, Chefarztbehandlung) entfallen beim GKV-Eintritt.

Inzwischen haben weitere Bundesländer ähnliche Modelle eingeführt oder angekündigt. Ob das Modell sich rechnet, hängt stark vom individuellen Gesundheitszustand, Familiensituation und Besoldungsgruppe ab. Ein Vergleich mit dem GKV-Beitragsrechner gibt erste Orientierung.

PKV-Restkostenversicherung: So wählen Beamte richtig

Wer im klassischen Beihilfesystem bleibt, braucht eine PKV, die exakt auf den Beihilfesatz zugeschnitten ist — einen sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarif:

50er-Tarif

Für Beamte mit 50 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 50 %)

30er-Tarif

Für Beamte mit 70 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 30 %)

20er-Tarif

Für Kinder mit 80 % Beihilfesatz (übernimmt restliche 20 %)

Da die PKV-Prämie nur auf den Restbetrag erhoben wird, sind Beihilfe-PKV-Tarife in jungen Jahren oft sehr günstig. Im Alter steigen die Beiträge — weshalb Altersrückstellungen und Beitragsbefreiungen im Tarif entscheidend sind. Eine Pflegeversicherung ist trotz Beihilfe zusätzlich abzuschließen.

Häufige Fragen zur Beihilfe

Wie hoch ist die Beihilfe für Bundesbeamte 2026?+
Für Bundesbeamte gelten folgende Beihilfesätze nach BBhV (Bundesbeihilfeverordnung): 50 % für Beamte ohne Kinder oder mit weniger als 2 berücksichtigungsfähigen Kindern; 70 % für Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte); 70 % auch für Beihilfe auf Ehegatten/Lebenspartner; 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Den Rest ihrer Krankheitskosten (50 %, 30 % oder 20 %) müssen Beamte durch eine private Restkostenversicherung (PKV) selbst absichern.
Was deckt die Beihilfe ab und was nicht?+
Beihilfefähige Aufwendungen sind: ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (GOÄ/GOZ), Krankenhausbehandlungen, verschriebene Arzneimittel, Heilmittel (Physio, Ergo, Logo), Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegeleistungen. Nicht beihilfefähig sind in der Regel: nicht verschriebene OTC-Medikamente, Behandlungen ohne ärztliche Verordnung, Zahnersatz über bestimmte Regelsätze hinaus (nur teilweise), ästhetische Eingriffe und Behandlungen bei nicht anerkannten Heilmethoden auf der Ausschlussliste. Die genauen Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und den einzelnen Bundesländern.
Was ist das Hamburger Modell (pauschale Beihilfe)?+
Das Hamburger Modell (offizielle: pauschale Beihilfe) ist eine Alternative zum klassischen Beihilfesystem. Anstatt individuelle Rechnungen einzureichen, erhalten Beamte einen monatlichen Pauschalbetrag (ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss) und können damit eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) nach eigener Wahl finanzieren. Hamburg war das erste Bundesland, das dieses Modell 2018 eingeführt hat. Inzwischen bieten mehrere Bundesländer vergleichbare Optionen an. Der Pauschbetrag wird auf Basis des halben GKV-Höchstbeitrags berechnet.
Unterscheidet sich die Beihilfe in den Bundesländern?+
Ja, erheblich. Bundesbeamte fallen unter die BBhV des Bundes. Landesbeamte fallen unter die jeweilige Landesbeihilfeverordnung — diese weichen im Detail deutlich ab. Unterschiede bestehen bei: Beihilfesätzen für bestimmte Personengruppen, Ausschluss- und Einschlusslisten für Leistungen, Kostendämpfungspauschalen (Eigenbehalte die abgezogen werden), Beihilfefähigkeit von Alternatitivmedizin, und Antragsfristen. Baden-Württemberg hat z. B. traditionell restriktivere Regeln; Bremen und Hamburg sind reform­freudiger.
Wie kombiniert man Beihilfe optimal mit einer PKV?+
Da die Beihilfe nur einen Anteil der Kosten übernimmt, benötigen Beamte eine Restkostenversicherung (kurz: Beihilfe-PKV). Diese PKV deckt genau die restlichen 50 %, 30 % oder 20 % ab. Wichtig beim Abschluss: Der Tarif muss auf den Beihilfesatz des Beamten zugeschnitten sein (50er-, 30er- oder 20er-Tarif). Da die PKV-Prämie nur auf den Restbetrag erhoben wird, sind Beihilfe-PKV-Tarife in jüngeren Jahren oft günstiger als ein GKV-Beitrag. Im Alter können die Prämien steigen, weshalb eine Altersrückstellung in der PKV entscheidend ist.