Aktualisiert 2026 – BEEG & BMFSFJ

Elterngeld-Rechner 2026

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Quelle: Bundesministerium für Familie (BMFSFJ)

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Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat

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1,67 Millionen Mütter und Väter bezogen 2024 Elterngeld in Deutschland. Die meisten wissen nicht: Mit der richtigen Variante und dem richtigen Timing bekommen Sie deutlich mehr. Der Elterngeld-Rechner 2026 berechnet Ihr Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Grundlage: 65 bis 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Einkommensgrenze 2026: 175.000 Euro.

Was ist das Elterngeld 2026?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen und ermöglicht es, sich intensiv um das neugeborene Kind zu kümmern. Laut Statistischem Bundesamt haben 2024 rund 1,67 Millionen Mütter und Väter in Deutschland Elterngeld bezogen.

Das Grundprinzip ist klar geregelt (§ 2 BEEG): Das Elterngeld ersetzt 65–67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Das Minimum beträgt 300 Euro monatlich – auch für Nichterwerbstätige wie Studierende oder Hausfrauen. Das Maximum liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Die Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und kostet den Staat rund 7 Milliarden Euro jährlich.

Es gibt drei Varianten: Das Basiselterngeld (65–67%, max. 14 Monate), das ElterngeldPlus (Hälfte des Basisbetrags, max. 28 Monate) und den Partnerschaftsbonus (4 Extra-Monate, wenn beide in Teilzeit 24–32h/Woche arbeiten). (Quelle: Clockin.de, BEEG 2026)

Elterngeld 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Einkommensgrenze: 175.000 EUR
Kein Anspruch ab 175.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen (gilt für Paare UND Alleinerziehende)
Mindestbetrag: 300 EUR
Unveränderter Mindestbetrag seit 2007! Trotz 45% Preissteigerung seit Einführung.
Höchstbetrag: 1.800 EUR
Unveränderter Höchstbetrag. Koalitionsvertrag 2025 kündigt aber erstmals Erhöhung an!
Ersatzrate: 65–67%
Prozentsatz unverändert. Bei Einkommen unter 1.000 EUR netto: bis zu 100% Ersatz!

Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro wurde bereits zum 1. April 2025 eingeführt und gilt 2026 unverändert. Laut IW-Ökonom Wido Geis-Thöne: „175.000 Euro sind in Zukunft auch für ein Akademikerpaar ohne Spitzenpositionen schnell erreicht. Das ist ein fatales Signal an die Mittelschicht." Laut IW Institut verloren 2024 (Grenze 200.000 EUR) rund 310.000 Paare ihren Anspruch, 2025 (Grenze 175.000 EUR) kamen weitere 110.000 hinzu.

Eine gute Nachricht: Mit dem CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom April 2025 wurde erstmals seit 18 Jahren eine Erhöhung der Elterngeld-Beträge angekündigt. Konkrete Zeitpläne stehen noch aus, frühestens 2026/2027 ist mit Änderungen zu rechnen. (Quellen: Bundesregierung FAQ, BMFSFJ, IW Institut, Sparkasse.de 09.01.2026, fixrechner.de 04.03.2026)

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Berechnung erfolgt in vier Schritten. Zunächst wird der Bemessungszeitraum festgelegt: die letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Bei Selbstständigen gilt das letzte vollständige Steuerjahr.

Im zweiten Schritt berechnet die Behörde das „Elterngeld-Netto" – das ist nicht identisch mit dem Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung! Das Finanzamt zieht standardisierte Pauschalen ab: Lohnsteuer nach Steuerklasse IV und Sozialversicherungsbeiträge pauschal.

Im dritten Schritt wird die Ersatzrate angewendet: Bei Nettoeinkommen über 1.200 Euro gilt die Standardrate von 65%. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro gilt ein erhöhter Satz von bis zu 67%. Unter 1.000 Euro Netto kann der Satz bis auf 100% steigen.

NettoeinkommenElterngeld
500 EUR Netto~385 EUR (77%)
1.000 EUR Netto670–1.000 EUR (67–100%)
1.500 EUR Netto975 EUR (65%)
2.000 EUR Netto1.300 EUR (65%)
2.770 EUR+ Netto1.800 EUR (Maximum!)

Basiselterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus erklärt

Das Basiselterngeld ist die klassische Variante: 65–67% des Nettolohns, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro monatlich. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beziehen, wenn beide Eltern nehmen, kommen 2 weitere Partnermonate hinzu (max. 14 insgesamt). Sinnvoll bei vollständigem Berufsausstieg.

Das ElterngeldPlus beträgt genau die Hälfte des Basiselterngeldes (150–900 Euro/Monat), kann aber doppelt so lange bezogen werden – bis zu 28 Monate. Der entscheidende Vorteil: Wer in Teilzeit geht, verdient Teilzeiteinkommen und erhält gleichzeitig ElterngeldPlus. Unterm Strich oft mehr als beim Basiselterngeld!

Der Partnerschaftsbonus (§ 4 Abs. 3 BEEG) ist besonders attraktiv: Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Das macht bis zu 32 Monate ElterngeldPlus insgesamt. Sonderfälle: Frühgeburten (mehr als 6 Wochen zu früh) bekommen bis zu 4 Extra-Monate Elterngeld. Mehrlingszuschlag: 300 Euro pro Zusatzkind. (Quelle: BMFSFJ, Bundesregierung, fixrechner.de)

Einkommensgrenze 2026: Wer ist betroffen?

Die Grenze von 175.000 Euro bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen! Das zu versteuernde Einkommen ist nach Abzug von Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und anderen Freibeträgen meist deutlich niedriger als das Brutto. Bei einem Ehepaar mit Bruttoeinkommen von 232.000 Euro kann das zu versteuernde Einkommen durchaus unter 175.000 Euro liegen.

Wann ist die Grenze erreicht? Zwei gut verdienende Akademiker, z.B. je 87.500 Euro Brutto = 175.000 Euro Brutto gesamt. Das zu versteuernde Einkommen nach Sonderausgaben kann darunter liegen. Der entscheidende Wert steht im Steuerbescheid – nicht auf der Gehaltsabrechnung! Tipp: Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen prüfen, um unter der Grenze zu bleiben. (Quelle: BMFSFJ, IW Institut, Beatvest.com, Biallo.de)

5 Tipps für maximales Elterngeld

1
Timing der Geburt
Die letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat zählen. Monate mit niedrigem Einkommen durch Urlaub oder Krankheit können das Elterngeld senken – optimieren Sie den Bemessungszeitraum.
2
Steuerklasse vor Geburt wechseln
Höhere Steuerklasse = mehr Elterngeld-Netto! Mindestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat wechseln, damit das höhere Netto in den Bemessungszeitraum fällt.
3
ElterngeldPlus prüfen
Oft besser als Basiselterngeld! Teilzeiteinkommen + ElterngeldPlus zusammenrechnen – oft mehr als beim Vollausstieg mit Basiselterngeld.
4
Partnerschaftsbonus nutzen
Wenn beide 24–32h/Woche Teilzeit arbeiten: +4 Monate pro Person! Viele Paare vergessen diesen wertvollen Bonus.
5
Geschwisterbonus beantragen
10% mehr, mindestens 75 EUR extra! Wird nicht automatisch gewährt – muss aktiv beantragt werden. (Quelle: § 2a BEEG, BMFSFJ)

Häufige Fragen zum Elterngeld 2026

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