WoFlV §4 – gesetzliche Methode 2026

Wohnflächen-Rechner (WoFlV) 2026: Wohnfläche korrekt berechnen

Berechnen Sie kostenlos die korrekte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV §4) – mit Dachschrägen-Anrechnung und Balkonfläche. Für Vermieter und Mieter.

Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung. Für Mietverträge und Rechtsstreitigkeiten empfehlen wir professionelle Aufmaßnahme durch einen Sachverständigen.

Innenräume (WoFlV)

m L
m B
24,00
m L
m B
14,00

Balkon / Terrasse (WoFlV: max 50%)

2,00
Innenfläche
38,00
Außenfläche (angerechnet)
2,00
Wohnfläche (WoFlV)
40,00
Wohnflächenverordnung (WoFlV) | Balkon/Terrasse = 25–50% | Schräge unter 1m = 0%

Der Wohnflächen-Rechner 2026 berechnet die Wohnfläche nach dem gesetzlichen WoFlV-Standard. Besonders bei Wohnungen mit Dachschrägen – z. B. in Dachgeschossen – weicht die tatsächliche WoFlV-Fläche oft erheblich von der Grundrissfläche ab.

WoFlV-Anrechnung von Dachschrägen

Dachschrägen sind die häufigste Fehlerquelle bei der Wohnflächenberechnung. Nach WoFlV §4 gilt: Stehhöhe ≥ 2 m = volle Anrechnung. Stehhöhe 1–2 m = halbe Anrechnung (50 %). Stehhöhe unter 1 m = keine Anrechnung (0 %). Das kann bedeuten: Eine nominale Grundfläche von 80 m² hat nach WoFlV nur 60–70 m² rechtliche Wohnfläche.

Die exakte Wohnfläche spielt eine zentrale Rolle bei Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen und beim Immobilienverkauf. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung (BGH, VIII ZR 295/03).

WoFlV vs. DIN 277: Zwei Berechnungsverfahren

In Deutschland existieren zwei gängige Berechnungsmethoden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen:

KriteriumWoFlV (Wohnflächenverordnung)DIN 277
Gilt fürWohnraum-Mietrecht, sozialer WohnungsbauGewerbeflächen, Neubau-Planung
DachschrägenAbgestufte Anrechnung (0/50/100 %)Volle Anrechnung (100 %)
Balkon/Terrasse25 % (max. 50 %)100 %
KellerNicht anrechenbarNutzfläche (NUF)
WintergartenBeheizt: 100 %, unbeheizt: 50 %100 %
ErgebnisErgibt kleinere FlächeErgibt größere Fläche

Achtung beim Immobilienkauf

Verkäufer und Makler verwenden gerne DIN 277, weil die berechnete Fläche größer ausfällt. Prüfen Sie immer, nach welcher Methode die Wohnfläche ermittelt wurde – der Unterschied kann 10–20 % betragen.

Praxisbeispiel: Dachgeschosswohnung berechnen

Eine Dachgeschosswohnung hat eine Grundfläche von 85 m². Davon:

BereichGrundflächeAnrechnungWohnfläche
Stehhöhe ≥ 2 m50 m²100 %50,00 m²
Stehhöhe 1–2 m25 m²50 %12,50 m²
Stehhöhe unter 1 m10 m²0 %0,00 m²
Balkon (6 m²)6 m²25 %1,50 m²
Gesamt91 m²64,00 m²

Die Grundfläche beträgt 91 m², die anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV nur 64 m². Bei einer Kaltmiete von 12 EUR/m² ergibt sich ein Unterschied von 324 EUR pro Monat. Nach DIN 277 wären es dagegen 91 m² × 12 EUR = 1.092 EUR.

Was zählt zur Wohnfläche – und was nicht?

✓ Zählt zur Wohnfläche

  • • Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer
  • • Küche, Bad, Flur
  • • Wintergarten (beheizt: 100 %)
  • • Balkon, Terrasse (25–50 %)
  • • Einbauschränke (Nischenfläche)
  • • Schwimmbad (beheizt: 100 %)

✗ Zählt nicht zur Wohnfläche

  • • Keller, Waschküche, Heizungsraum
  • • Garage, Abstellraum außerhalb
  • • Treppenhaus, Aufzug
  • • Dachboden (nicht ausgebaut)
  • • Fläche unter Türschwellen
  • • Schornstein, Pfeiler, Säulen

Wohnfläche und Nebenkosten

Die Wohnfläche ist Grundlage für die Verteilung von Nebenkosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr und Allgemeinstrom. Eine zu hoch angegebene Wohnfläche führt zu dauerhaft überhöhten Nebenkosten.

Tipp: Wohnfläche nachmessen

Lassen Sie die Wohnfläche bei Einzug nachmessen – idealerweise durch einen Sachverständigen. Die Kosten (200–400 EUR) können sich schnell amortisieren, wenn sich eine Abweichung von über 10 % ergibt. Ab dieser Schwelle können Sie eine anteilige Mietminderung geltend machen.

Auch beim Immobilienkauf ist die korrekte Wohnfläche entscheidend: Der Quadratmeterpreis basiert auf der angegebenen Fläche. 10 m² Differenz bei einem Kaufpreis von 4.000 EUR/m² bedeuten 40.000 EUR Überzahlung.

Häufige Fragen zur Wohnfläche

Was ist die WoFlV und wie wird Wohnfläche berechnet?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2004 regelt, wie Wohnfläche in Deutschland zu berechnen ist. Flächen mit Raumhöhe ≥ 2 m werden zu 100 % angerechnet. Flächen mit Raumhöhe 1–2 m (z. B. Dachschrägen): zu 50 %. Flächen unter 1 m Raumhöhe: 0 % (zählen nicht). Balkone, Loggien, Dachgärten: 25 % (bis 50 % bei besonderer Qualität). Keller, Garagen, Heizungsräume: 0 %. (Quelle: WoFlV, 2004)
Warum ist die genaue Wohnfläche so wichtig?
Die Wohnfläche bestimmt die Miete, die Betriebskostenabrechnung und den Mieterhöhungsspielraum. Eine falsch angegebene (zu große) Wohnfläche berechtigt den Mieter zur Mietminderung: Bei mehr als 10 % Abweichung kann die Miete anteilig gemindert werden – rückwirkend! (BGH-Urteil, Quelle: BGH, Finanztip 2026)
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die WoFlV ist die gesetzliche Standardmethode für Wohnraummiete in Deutschland. Sie rechnet Dachschrägen und Balkone nur anteilig an. Die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte) berücksichtigt Schrägen NICHT – zählt also mehr Fläche. Beim Kauf/Verkauf von Immobilien wird oft DIN 277 verwendet, bei der Miete WoFlV. (Quelle: WoFlV, DIN 277)
Muss der Vermieter die Wohnfläche nach WoFlV berechnen?
Im Mietvertrag kann theoretisch auch die DIN-277-Methode vereinbart werden – dann zählt diese. Fehlt eine Vereinbarung, gilt WoFlV als Standard. Der BGH hat klargestellt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche (nach WoFlV) um mehr als 10 % von der im Mietvertrag genannten Fläche ab, berechtigt das zur Mietminderung. (Quelle: BGH VIII ZR 44/03, Mieterverein, 2026)