Progressionsvorbehalt Rechner 2026

Elterngeld · ALG I · Krankengeld

Steuerfrei bedeutet nicht steuerneutral: Elterngeld, ALG und Co. erhöhen deinen Steuersatz. Berechne die Mehrsteuer auf dein reguläres Einkommen.

Progressionsvorbehalt berechnen

Gesamtbetrag für das Jahr

Art der Leistung

Veranlagung

Was ist der Progressionsvorbehalt – einfach erklärt

Deutschland besteuert Einkommen progressiv – wer mehr verdient, zahlt einen höheren Prozentsatz. Bestimmte staatliche Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I sind zwar selbst steuerfrei, aber sie werden beim Berechnen des Steuersatzes so getan, als wären sie Einkommen. Dadurch steigt der Steuersatz auf dein reguläres Einkommen. Der Effekt: Du zahlst auf dein reguläres Gehalt mehr Steuern als ohne diese Leistungen.

So funktioniert die Berechnung – Schritt für Schritt

1
Normales zvE berechnen: Jahresbrutto minus SV-Beiträge und Werbungskosten-Pauschbetrag
2
Fiktives Gesamteinkommen: zvE + steuerfreie Lohnersatzleistung (Elterngeld, ALG etc.)
3
Fiktiven Steuersatz ermitteln: EST(fiktives Einkommen) ÷ fiktives Einkommen = fiktiver Durchschnittssatz
4
Tatsächliche Steuer berechnen: zvE × fiktiver Steuersatz = tatsächliche Einkommensteuer
5
Mehrsteuer ermitteln: Tatsächliche EST minus normale EST (ohne Progressionsvorbehalt)

Welche Leistungen lösen den Progressionsvorbehalt aus?

Unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Arbeitslosengeld I (ALG I)
Elterngeld (über 300 € Sockelbetrag)
Krankengeld (ab 6. Woche)
Kurzarbeitergeld
Mutterschaftsgeld (über 13 €/Tag)
Insolvenzgeld
Übergangsgeld, Verletztengeld

Kein Progressionsvorbehalt

Kindergeld
Elterngeld bis 300 € (Sockelbetrag)
Bürgergeld / Sozialhilfe
Wohngeld
Pflegegeld
BAföG
Stipendien (i.d.R.)

Achtung: Steuerpflicht bei Lohnersatzleistungen

Wer im Laufe des Jahres Leistungen mit Progressionsvorbehalt bezieht (auch nur für wenige Monate), ist grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn die Leistungen mehr als 410 € betragen. Das Finanzamt erfährt automatisch davon (elektronische Meldung der Leistungsträger). Wer keine Erklärung abgibt, riskiert eine automatische Schätzung und Nachzahlung mit Zinsen. Empfehlung: Bereits unterjährig Rücklagen für die Mehrsteuer bilden.

Häufige Fragen zum Progressionsvorbehalt

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