Die CO2-Steuer 2026: Was kostet eine Tonne CO2?
Seit 2021 gilt in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) – umgangssprachlich als CO2-Steuer bekannt. Es betrifft Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel, die außerhalb des EU-ETS-Systems (Industrie) verbraucht werden: also vor allem Haushalte und den Straßenverkehr.
Das Grundprinzip: Wer CO2-emittierende Brennstoffe in Verkehr bringt (Mineralölkonzerne, Gaslieferanten), muss Emissionszertifikate kaufen. Diese Kosten werden an die Endverbraucher weitergegeben – über höhere Benzin-, Gas- und Heizölpreise.
Der CO2-Preis wurde schrittweise erhöht:
| Jahr | CO2-Preis (€/t) | Wirkung auf Benzin (ca.) |
|---|---|---|
| 2021 | 25 €/t | + 7 Ct/L |
| 2022 | 30 €/t | + 8 Ct/L |
| 2023 | 30 €/t | + 8 Ct/L |
| 2024 | 45 €/t | + 12 Ct/L |
| 2025 | 55 €/t | + 15 Ct/L |
| 2026 (Prognose) | 55–65 €/t | + 15–17 Ct/L |
Für 2026 ist der Preispfad offiziell festgelegt. Das Bundesfinanzministerium hat die Entwicklung kommuniziert; für 2026 und darüber hinaus wird je nach politischer Lage mit Preisen zwischen 55 und 65 € pro Tonne CO2 gerechnet – sofern keine Anpassungen durch den nationalen Allokationsplan vorgenommen werden.
Auswirkungen auf Autofahrer (Benzin & Diesel)
Die CO2-Steuer wirkt sich direkt auf den Literpreis an der Zapfsäule aus. Bei einem CO2-Preis von 55 €/Tonne ergibt sich je Liter:
- Benzin (2,37 kg CO2/L): 55 € × 0,00237 t = ca. 13 Ct/L Aufschlag
- Diesel (2,65 kg CO2/L): 55 € × 0,00265 t = ca. 15 Ct/L Aufschlag
Rechenbeispiel: Wer jährlich 15.000 km mit einem Benziner (Verbrauch 7 L/100 km) zurücklegt, verbraucht 1.050 Liter im Jahr. Bei 13 Ct CO2-Aufschlag pro Liter: 1.050 × 0,13 = 136,50 € CO2-Mehrkosten pro Jahr – nur für das Auto.
Ein Dieselfahrer mit 15.000 km/Jahr (6,5 L/100 km = 975 L) zahlt: 975 × 0,15 = 146,25 € CO2-Mehrkosten jährlich. Ein Elektroauto ist von der direkten CO2-Bepreisung beim Laden vollständig befreit, trägt jedoch über den Strommix indirekte CO2-Kosten.
CO2-Kosten beim Heizen: Aufteilung zwischen Mieter & Vermieter
Für Mieter in Gebäuden mit zentraler Heizung gilt seit Januar 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden – nach dem Energieeffizienzstandard des Gebäudes.
Das Stufenmodell: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes (hoher Emissionsfaktor kg CO2/m²/Jahr), desto mehr CO2-Kosten muss der Vermieter tragen. Die Last wird nicht automatisch auf den Mieter abgewälzt, sondern richtet sich nach der Verantwortung für den Dämmstandard:
| CO2-Emissionen (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| Unter 12 kg (sehr effizient) | 100 % | 0 % |
| 12 – 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 – 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 – 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 – 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 – 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 – 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 – 52 kg | 20 % | 80 % |
| Über 52 kg (sehr ineffizient) | 5 % | 95 % |
Ein Vermieter, der nicht in die Dämmung seines Altbaus investiert, trägt also einen Großteil der CO2-Kosten selbst. Das schafft einen direkten finanziellen Anreiz zur energetischen Sanierung und entlastet Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden erheblich.
Wie kann ich meine CO2-Kosten senken?
Es gibt konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, mit denen private Haushalte ihre CO2-Steuerbelastung dauerhaft reduzieren können:
- Auf Elektroauto umsteigen: Ein Elektroauto zahlt keine direkte CO2-Steuer beim Laden. Über den deutschen Strommix entstehen ca. 70 g CO2/km statt 130–150 g bei Verbrennern. Die Einsparung beträgt bei 15.000 km/Jahr mehrere Hundert Kilogramm CO2 und bis zu 150 € an direkten Kraftstoff-CO2-Kosten.
- Wärmepumpe statt Gasheizung: Eine Wärmepumpe erzeugt aus 1 kWh Strom ca. 3–4 kWh Wärme. Bei Nutzung von Ökostrom entstehen praktisch keine CO2-Kosten fürs Heizen. Staatliche Förderung (BEG) deckt bis zu 70 % der Investitionskosten für einkommensschwache Haushalte.
- Gebäudedämmung verbessern: Wer als Vermieter oder Eigentümer in Dämmung investiert, senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern verbessert seine Position im Stufenmodell des CO2KostAufG drastisch. Eine Klasse höher kann hunderte Euro pro Jahr einsparen.
- Ökostromtarif wählen: Zertifizierter Ökostrom (mit echtem Herkunftsnachweis) ist von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch und einem CO2-Faktor von 0,4 kg/kWh für den Strommix können bis zu 1 Tonne CO2 eingespart werden – entsprechend 55–65 € an CO2-Mehrkosten.
- Bewusstes Heizverhalten: Jedes Grad weniger Raumtemperatur spart ca. 6 % Heizenergie. Bei einer 80-m²-Wohnung mit Gasheizung (12.000 kWh/Jahr) bedeutet das rund 720 kWh oder ca. 15 € CO2-Kosten weniger pro Jahr – ohne jede Investition.
