Abschreibungs-Rechner 2026

Aktuell 2026 ✓

AfA linear, degressiv (25%) und GWG-Sofortabschreibung mit Jahrestabelle

Anlagegut

Anschaffungskosten
10.000 €
Ø Abschreibung/Jahr
2.000 €
Jahr 1 Abschreibung
2.000 €
Nutzungsdauer
5 Jahre

AfA-Tabelle

JahrAbschreibungKumuliertRestbuchwertAnteil
Jahr 12.000,00 €2.000,00 €8.000,00 €
20%
Jahr 22.000,00 €4.000,00 €6.000,00 €
40%
Jahr 32.000,00 €6.000,00 €4.000,00 €
60%
Jahr 42.000,00 €8.000,00 €2.000,00 €
80%
Jahr 52.000,00 €10.000,00 €0,00 €
100%

GWG-Grenze 2026: 800 € (netto) – Sofortabschreibung möglich. Degressiv: max. 25% p.a. Basis: § 7 EStG.

Was bedeutet Absetzung für Abnutzung (AfA)?

Wenn ein Unternehmen eine teure Maschine, ein Fahrzeug oder eine Büroausstattung kauft, darf es diese Kosten in der Regel nicht sofort vollständig als Betriebsausgabe abziehen. Das Finanzamt verlangt stattdessen, dass der Kaufpreis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt wird – jährlich ein Teil davon. Das ist die Absetzung für Abnutzung (AfA), auch Abschreibung genannt.

Das Prinzip dahinter: Ein Wirtschaftsgut verliert durch Nutzung, Verschleiß und technische Überalterung jährlich an Wert. Die AfA bildet diesen Wertverlust steuerlich ab. Sie reduziert den Buchgewinn des Unternehmens und damit die Steuerlast – aber verteilt über mehrere Jahre, nicht auf einmal. Nur bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und bestimmten digitalen Assets ist eine Sofortabschreibung möglich.

Lineare vs. Degressive Abschreibung – der Unterschied

Es gibt zwei grundlegende Methoden, die das Steuerrecht erlaubt:

MethodeBerechnungVorteilNachteil
Linear (§ 7 Abs. 1 EStG)Gleichbleibender Betrag pro Jahr (Kaufpreis ÷ Nutzungsdauer)Planbar, einfach, immer zulässigGeringere Steuerentlastung in frühen Jahren
Degressiv (§ 7 Abs. 2 EStG)Fester % vom Restbuchwert jährlich (max. 25 %, max. 2,5× linear)Höhere Abschreibung in frühen Jahren, schnellere SteuerentlastungNur für bewegliche Wirtschaftsgüter; Wechsel zu linear möglich, nicht zurück

Die degressive Abschreibung war in Deutschland lange abgeschafft, wurde aber durch das Wachstumschancengesetz 2024 wieder eingeführt – für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. März 2024 angeschafft oder hergestellt werden. Für 2026 gilt: Der degressive Abschreibungssatz beträgt maximal 25 % vom jeweiligen Restbuchwert, höchstens jedoch das 2,5-fache des linearen Satzes. Bei einer Maschine mit 5 Jahren Nutzungsdauer (linearer Satz: 20 %) wären das maximal 25 % degressiv.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) – Sofortabschreibung bis 800 €

Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Netto-Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, können im Jahr des Kaufs vollständig abgeschrieben werden – unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer. Das spart Verwaltungsaufwand und verschafft sofortige Steuerentlastung.

GWG-Grenzen 2026
  • Bis 250 € netto: Sofortabschreibung ohne weitere Nachweise (Vereinfachungsregel, § 6 Abs. 2a EStG)
  • 251 € bis 800 € netto: GWG-Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich (§ 6 Abs. 2 EStG)
  • Über 800 € netto: Reguläre AfA über die volle Nutzungsdauer nach AfA-Tabellen

Voraussetzung für GWG: Das Gut muss selbstständig nutzbar sein – also unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern eingesetzt werden können. Ein Monitor ohne Computer ist selbstständig nutzbar (oder zumindest nutzbar für andere Zwecke); ein fest installiertes Bauteil einer Maschine hingegen nicht.

Pro-rata-temporis: Abschreibung im Anschaffungsjahr

Im Jahr des Kaufs wird die AfA nicht für das gesamte Jahr angesetzt, sondern monatsgenau anteilig (pro rata temporis). Wer ein Wirtschaftsgut im Oktober kauft, hat in diesem Jahr nur 3 Monate Nutzung – also darf nur 3/12 der Jahres-AfA angesetzt werden.

Praxisbeispiel: Bürostuhl für 1.200 € netto, Nutzungsdauer 13 Jahre (laut AfA-Tabelle), linearer Abschreibungssatz: 7,69 % → 92,31 €/Jahr. Kauf im Oktober: Im Anschaffungsjahr nur 3/12 × 92,31 € = 23,08 € absetzbar. Ab dem zweiten Jahr läuft die volle Jahres-AfA. Das letzte Jahr wird ebenfalls monatsgenau berechnet.

Bei der degressiven AfA gilt dieselbe Regel: Im Anschaffungsjahr nur der zeitanteilige Anteil des degressiven Satzes vom Kaufpreis. In den Folgejahren dann der volle Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert.

Häufige Fragen zum AfA-Rechner

Woher weiß ich, wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden muss?+
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht AmtlicheAfA-Tabellen, die für verschiedene Branchen und Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen. Beispiele: PKW 6 Jahre, LKW 9 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Gebäude 33–50 Jahre. Diese Tabellen sind nicht bindend, genießen aber hohe Akzeptanz beim Finanzamt. Abweichungen nach unten (kürzere Nutzungsdauer) müssen begründet werden – z. B. durch außergewöhnlichen Verschleiß oder technische Überalterung.
Was passiert mit der AfA bei gebrauchten Wirtschaftsgütern?+
Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern gibt es keine festgelegte Restnutzungsdauer. Stattdessen wird die voraussichtlich noch verbleibende Nutzungsdauer geschätzt – entweder anhand des Zustands, von Sachverständigengutachten oder anhand der bisherigen Nutzungsdauer. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel sachlich begründete Schätzungen. Bei Immobilien gibt es spezielle Regeln für die Restwert-Abschreibung bei Gebrauchtkauf.
Kann ich Computer und Software sofort abschreiben?+
Ja – für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter (Computerhardware, Software inkl. Betriebssysteme und kaufmännische Software) hat das BMF mit dem Schreiben vom 22. Februar 2022 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr festgelegt. Das bedeutet: Im Jahr der Anschaffung kann der volle Kaufpreis als Betriebsausgabe abgezogen werden – auch wenn das Gerät noch mehrere Jahre genutzt wird. Diese Regelung gilt ab 2021 und ist auch 2026 weiterhin anwendbar.